"Zwangsmaßnahmen" bei FMEA2006-11-09T10:30:29+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement "Zwangsmaßnahmen" bei FMEA

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  • msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    Hallo Forum,

    habe zu dem Thema FMEA jetzt schon einiges gelesen in den alten Threads.
    Dennoch habe ich noch diese Fragen offen:

    1.) müsst ihr auch aufgrund von Kundenforderungen bei einer Bewertungszahl größer 7 bei BEDEUTUNG des Fehlers zwingend eine Maßnahme definieren?
    2.) Ist das außer als Kundenforderung irgendwo so vorgeschrieben?
    3.) Gibt es einen Weg, wenn die Auftretungswahrscheinlichkeit bei 1 liegt und die Entdeckungszahl klein ist, auch ohne eine Maßnahme auszukommen?

    Gruß msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    Barbara
    Senior Moderator
    Beitragsanzahl: 2766

    Hallo msb,

    soweit ich weiß ist eine bestimmte Zahl in der FMEA (egal wo) erstmal eine bestimmte Zahl. Spezielle Grenzwerte sind deshalb unsinnig, weil die FMEA immer eine subjektive Bewertung ist und ich – wenn ich nicht reagieren will – einfach einen etwas kleineren Wert einsetze, so dass ich nicht reagieren muss. (Dass es grundsätzlich sinnvoll ist, einen Prozess zu verbessern, ist natürlich logisch.)

    Viele Grüße

    Barbara

    _____________________________________

    Statistiken sind mit Vorsicht zu genießen und mit Verstand einzusetzen. (Carl Hahn, ehem. VW AG)

    Floh
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 124

    Hallo msb,

    wird denn die RPZ nicht in der Regel einer Bewertung unterworfen? Also Toleranzbereich, ALARP und unvertretbarer Bereich? Also angenommen ihr habt ein Bepunktungssystem bis 10 dann habt ihr doch max. 1000 erreichbare Punkte. Da würde ich m. E. eine Zahl von 1-100 als nicht bedenklich ansehen. Bei einer Skala bis 7 entsprechend weniger. Hab allerdings noch nichts von einer zwingenden Maßnahme gehört. Im Zweifelsfall kann ich mir vorstellen, gibt es Beanstandungen, deren Ursache bekannt und nicht abgestellt wurden, dass dieses Rechenschaftsprobleme gibt bzw. ernste Konzequenzen haben kann (falls im rechtlichen Sinne Verstöße vorliegen).

    Hm, wenn ich mir das genau durchlese, schreibt Barbara das gleiche oder?

    LG
    Floh

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    Hallo Barbara, hallo Floh,

    danke für eure raschen Antworten. Sind mir soweit auch klar. Jedoch kommt diese „UnbedingtMaßnahmeErstellenWennBedeutungszahlGrößer7Ist“ von der Autoindustrie. Und die schert sich vielfach nicht um Sinnigkeit und Unsinnigkeit von Grenzwerten. Dabei geht es auch nur um die Zahl bei BEDEUTUNG des Fehlers, weil hier bei hoher Zahl Gefahr für Leib und Leben bestehen kann.
    Aber immerhin wisst ihr auch nicht von solcher Forderung in irgendeiner Normenvorgabe.

    Mal sehen, was noch andere (evtl. auch Autozuliefergeplagte) zu dem Thema schreiben.

    Gruß msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    Floh
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 124

    nochmals zurück,

    Automobil… viel gehört. Ist glaub ich echt undankbar und mit Schikanen behaftet.

    Allerdings, wenn Bremsen an meinem neuen Auto versagen würden, würde ich auch klagen :)

    Floh

    Steve
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 68

    Hallo zusammen,

    früher war das so, dass bei einer RPZ über 100 oder 125 zwingend Maßnahmen einzuleiten waren. Das hat dazu geführt, dass FMEA nicht mehr nach der Realität bewertet wurden, sondern nach Arbeitsaufwand, sprich wenn die RPZ zu hoch war, hat man geguckt, wo man die Bewertung noch etwas runter setzen kann.
    Diese Erkenntnis hat sich inzwischen auch im VDA durchgesetzt (siehe Gelbdruck zu VDA-Band 4.2 „System-FMEA“).

    Dass nur aufgrund der Bedeutung > 7 zwingend Maßnahmen einzuleiten sind, ist meines Wissens keine allgemeine Forderung, sondern kundenspezifisch. Maximal noch irgendwo als Empfehlung.
    Ob es auf Grund von niedriger A- bzw. E-Bewertung möglich ist, auf eine Maßnahme zu verzichten, müsst ihr daher mit dem Kunden vereinbaren.

    Ich persönlich halte es für Blödsinn, so starre Grenzen zu setzen. Jedes Risiko muss für sich betrachtet werden und zwar mit allen Kriterien, die da sind Bedeutung, Auftreten, Entdeckung; und ich würde auch noch Kosten (für Fehlervermeidung bzw. -entdeckung und mögliche Reklamationskosten) dazu nehmen.
    Diese Sicht habe ich bisher auch gegenüber unseren Kunden vertreten.

    Gruß, Steve

    geändert von – steve on 09/11/2006 14:14:59

    QUBEP
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 12

    Hallo zusammen

    Da man bei der genauen Betrachtung der RPZ feststellt, dass diese keine gute Aussagekraft besitzt weil unterschiedliche Zahlenkombinationen, die auch unterschiedlich kritisch sind, zu ein und derselben RPZ führen können, gibt es bei uns auch keine so genannten RPZ-Schwellenwerte mehr.

    Eine Normforderung, die beschreibt ab welcher Bedeutungsschwelle zwingend Massnahmen zu veranlassen sind gibt es meines Wissens nicht, ist auch unsinnig. Die Bedeutung eines Merkmals für den Kunden nimmt ja mit Massnahmen zur Verhinderung oder zur Entdeckung nicht ab, d.h. ihr definiert Massnahmen und könnt nie wieder damit aufhören.
    Die Bedeutung eines bestimmten Merkmals kann allenfalls durch Umentwiklung eines Teils niedriger werden. Aber die Bedeutung von funktionierenden Bremsen wir nie abnehmen.
    Falls die Bedeutung nicht reduziert werden kann, weil meistens mit sehr viel Aufwand verbunden, muss garantiert sein, dass ein möglicher Fehler entdeckt wird. Also, wenn ihr mit der Entdeckung oder dem Auftreten bei 1 angelangt seid, könnt ihr mit Massnahmen aufhören.

    kleines Beispiel zur Unsinnigkeit von Schwellenwerten.

    A = 9
    E = 10
    B = 2
    RPZ = 180 –> Da die Bedeutung sehr gering ist, ergreife ich Massnahmen wenn mir langweilig wird oder ich zuviel Geld habe.

    A = 3
    E = 3
    B = 8
    RPZ 72 –> Massnahmen nötig, da Bedeutung gross.

    Gruss P.

    ————————
    Neues entsteht immer an den Grenzen.
    Zitat Richard Ernst, Nobelpreis Chemie 1991
    ————————

    nobbe
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 218

    Hallo msb,
    meines wissens ist nirgends etwas zwingend beschrieben,spezielle Kundenforderungen ausgenommen.
    Jedoch sollte doch irgendwo etwas sinnvolles intern beschrieben sein wie eine FMEA auszuwerten und zu gestalten ist, damit nicht jeder macht was er will und auch der Kunde das nachvollziehen kann.
    Da die FMEA immer mehr auch bei KMU zu einem wichtigen Tool wird sollte es schon genaue Festlegungen geben, die ihr aber selbst gemacht habt.
    Gruß
    nobbe

    Carlos
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 417

    Hallo
    Die ewige Diskusion über Sinn und Unsinn, genau wie bei uns im Betrieb.
    Aber, seit wir keine RPZ-Schwelle mehr haben, dafür aber mit einem Paretodiagram arbeiten, ergibt die Auswertung einer FMEA für alle im Team doch mehr Sinn.
    Versucht man alle Prozessschritte eingermassen nüchtern zu bewerten, hat man doch am Schluss auch alle mit der gleichen Subjektivität betrachtet, oder es zumindest versucht.
    Sieht man nun die Auswertung an, sind die Prozessschritte mit der grössten RPZ-Zahl zuerst zu behandeln.
    Somit macht eine FMEA doch Sinn, oder ist zumindest ein Tool, um zu erkennen, wo die Prioritäten zu setzen sind um die entsprechenden Massnahmen einleiten zu
    können.
    Gruss vom Bodensee

    Carlos

    flipper
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 36

    hallo,

    ich bin grade in der Situation das ich eine Produkt FMEA verfassen soll, sowas aber noch nie gemacht habe da dieses bis jetzt von uns nicht verlangt wurde ! Im Moment sind wir noch nach 9001-2000 zertifiziert aber 2008 streben wir TS 16949 an! Da ich im Moment der einzigste in der QS Abteilung bin,war bis jetzt auch ausreichend, wir jetzt unseren ersten großen Automobil Kunden haben, könnt ihr euch vielleicht vorstellen was bei mir los ist !
    Wie nehme ich so eine FMEA am besten in Angriff, wenn ich das hier so richtig verstehe,ist das alles eine Ansichtssache welche Werte ich verteile !
    Eigentlich wollte ich morgen früh starten, aber ich glaub ich brauch da noch ne Menge INPUT !
    Bis jetzt hab ich durch dieses Super Forum noch alles hinbekommen, ich denke dieses und noch folgende Probleme auch !

    Mfg
    Flipper

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    Hallo Flipper,

    gehe mal mit dem Suche-Knopf und dem Wort Produkt-FMEA vor, dann kommst du sicher ein Stück weiter. Habe es gerade ausprobiert. Ich denke, da der Titel für diesen Thread anders lautet, bekommst du evtl. nicht die Antworten, die du brauchst. Wenn du nach deiner Suche noch weitere Fragen zu deiner Produkt-FMEA hast, dann mach einen neuen Thread zu deinem Thema auf.

    Gruß msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    pappa
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 44

    hallo msb und alle anderen !
    also ich moderiere jetzt seit 10 jahren FMEA in der Autumotive-Szene.
    es gibt keine normen-forderung für das ranking.
    ganz sinnvoll ist es, die bewertungen mit dem kunden abzustimmen, dann kann er hinterher nicht meckern.
    übrigens: die B-Note bezieht sich auf die fehlerfolge !! es gibt nicht oft maßnahmen, um die bedeutung der fehlerfolge zu reduzieren (ausgenommen sind zB. mechatronische systeme. hier kann man im versagensfall durch sichere rückfall-ebenen die fehlerfolge abmildern).
    bin gerne bereit, das thema weiter zu vertiefen.

    grüßle
    *dieter*

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    Hallo pappa,

    wenn du schon 10 Jahre FMEA moderierst, würde mich interessieren, nach welcher Vorgabe ihr Maßnahmen in die FMEA aufnehmt. Der Ansatz nach Pareto und Kosten, der schon angesprochen wurde, gefällt mir ganz gut und klingt praktikabel.
    Doch wie macht ihr es? Ab wo oder wann gibt es Maßnahmen und ab wo und wann ist Schluss damit? Gibt es hier eine Empfehlung oder Richtlinie? [keine Grenze :-) ]

    Gruß msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    pappa
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 44

    hallo msb

    bin mom ein wenig im druck, weil nächste woche außer haus. ich melde mich übernächste woche wieder.
    kurz: wir haben eingriffsgrenzen ab 100 mit der einschränkung „ab 72, wenn B größer 8“. das wrd aber demnächst revidiert.
    besseres kriterium ist das produkt B*A. siehe auch den gelbdruck der neuen FMEA-Richtlinie Band 4 Kap 3 vom VDA. gibt’s auf der VDA-QMC page.

    gruß
    pappa

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