Zuständigkeit von Abliefernachweisen2006-11-16T20:39:06+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Zuständigkeit von Abliefernachweisen

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    Beiträge
  • Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hallo zusammen,
    wer ist Eurer Meinung nach für die Archivierung von Ablieferungsbelegen (Lieferscheine)zuständig. Ist das die Sache der Logistik (da gehört unser Versand dazu) oder des Vertriebes?

    Barbara
    Senior Moderator
    Beitragsanzahl: 2766

    Hallo Auto Union,

    der, der den Hut dafür aufhat. Pro’s und Con’s gibt es da für beide Bereiche.

    Viele Grüße

    Barbara

    _____________________________________

    Statistiken sind mit Vorsicht zu genießen und mit Verstand einzusetzen. (Carl Hahn, ehem. VW AG)

    Rossy
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 368

    Bei uns ist das Sache des Vertriebs, da dort auch die Rechnungsprüfung stattfindet.
    Bei einem durchschnittlichen Zahlungsziel von 30 Tagen nach WE ist es im Sinne der Terminverfolgung für uns einfacher wenn der Vertrieb das selbst händelt, es kann ja auch mal vorkommen, dass Ware einige Tage im WA herumsteht, im Vertrieb jedoch bereits als ausgeliefert gebucht ist. Dadurch, dass der Vertrieb auf diese Art direkte Rückmeldung bekommt sparen wir uns die Rückmeldungsschleife über die Logistik.

    Gruß

    Rossy
    Je mehr man über das Leben an sich lernt, um so lustiger wird es. Groucho Marx

    Mr.Idea
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 860

    Moin,

    wie schon Rossy schrieb, würde ich die Lieferscheine da archivieren wo auch die Rechnungsprüfung stattfindet.

    Gruß: Mr.Idea

    el_verde
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 209

    Hallo Auto Union,

    über welche Ablieferbelge redest Du eigentlich? Meinst Du die Übergabe bei Euch an den Spediteur oder an den Empfänger der Ware. Denn hier liegt ein riesen Unterschied.

    Gruß

    el verde
    ——————————-

    Wer Tipp- und Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hallo el Verde, ich meine mit diesen Nachweisen sowohl die Belege der von uns übergebenen Ware an den Spediteur als auch die Übergabe unserer Ware durch eigenen Transport an unsere Kunden.
    Vielen Dank für die bisherigen Antworten!
    Gruß
    Auto Union

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