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Hallo zusammen,
kann mir einer von euch vielleicht sagen, wie er die generelle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat geregelt hat ? Ich würde den BR in Dinge wo es um das Messen von Leistungen geht, oder wo Mitarbeiternamen genannt werden, mit einbeziehen. Das Problem was ich dabei sehe ist die Kollision zwischen den Interessen der GL und des BR. Gibt es an dieser Stelle Dinge die zu beachten oder festzulegen sind ? Welche sind das und wie werden sie geregelt oder festgelegt ? Fragen über Fragen … Für jeden Hinweis wäre ich dankbar.
Gruß,
ThomasWenn Ihr so groß seid, dass Ihr einen Betriebsrat habt sollte er mit in Boot geholt werden. (ins QM-Team)
Gerade beim Messen von Leistungen hat er gewöhnlich ein Mitspracherecht.
Ich persönlich weiß von einem Fall, bei einem Autobauer, der einen Studenten rausschmeißen wollte der Zeiten gestoppt hat.Es gab riesig Theather. Nur weil der Studioso gut war und wg seinen Vorschlägen die Aufträge im Werk blieben und nicht extern vergeben werden musten durfte er bleiben.
Es ging sicher am Anfang nicht um die Sache, aber die Tarifautonimie war gefährdet (ja,ja so hieß es )
Also ganz wichtig hier ich ein wenig Schleimen angesagt.
Ich habe auch mal einen Spruch
Wenn der Betriebsratgeht, gewinnt die Produktivität
A.
geändert von – antoinette on 16/03/2005 18:36:27
Hallo Klickklack,
auch an Dich den TIP:
Gebe mal bei der Funktion „Suchen“ das Wort „Betriebsrat“ ein.
Es erfolgt eine Auflistung von Themen, welche mit BR in Zusammenhang stehen.
Schätze so mind. 10 Themen sind dabei.Da kannst Du wertvolle Tips rausholen! Übrigens auch von mir, von einem BR-Mitglied, der gleichzeitig auch QMB im Unternehmen war.
Spruch zum Schluss:
Was hinter uns liegt,
und was vor uns liegt,
sind Winzigkeiten im Vergleich zu dem,
was in uns liegt.Gute Zeit!
Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung !
Hallo Qualyman,
habe bisher leider nicht soviel gefunden, werde es aber mal mit der Suche nach „Betriebsrat“ versuchen, danke ;-)
aber, wo Du schon ansprichst dass Du BR-Mitglied bist, was würdest Du dir denn als solcher in der Zusammenarbeit wünschen ?
Gruß,
ThomasHallo KlickKlack,
bei Messungen von persönlichen Leistungen bist Du ganz schnell beim Datenschutzgesetz.
Somit muß unter Umständen eine Vorabkontrolle (Datenerfassung zulässig?) gemacht werden. Deshalb würde ich keine schlafenden (BR)Hunde wecken und zuerst den Kontakt zu Eurem Datenschutzbeauftragten suchen. Dieser kennt in aller Regel auch die Mitspracherechte des BR.Klaus
Hallo,
in langjähriger Zusammenarbeit mit einem selbstbewußten BR habe ich gelernt, zwischen Rechtslage (s. Betriebsverfassungsgesetz), klug/sinnvoll und politisch/strategisch zu unterscheiden. Es ist im Kontakt mit dem BR immer nützlich, die eigene Rechtsposition zu kennen, allerdings würde ich es nach Möglichkeit vermeiden, auf dieser Ebene zu verhandeln.
Eine generelle Aussage ist m.E. nicht möglich, entscheidend ist die „Gesprächskultur“, die im Unternehmen zwischen GF und BR besteht. Ein starker BR kann ein gesetzliches Mitspracherecht als Hebel nutzen, um auch in Bereichen ohne Mitspracherecht seine Interessen einzufordern. Politisches Taktieren kenne ich von beiden Seiten, GF und BR sind nach meiner Erfahrung beide nicht zimperlich.
Will man juristische Auseinandersetzungen vermeiden, bleibt nur die (anstrengende) Kunst des Verhandelns übrig.
Jürgen
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