QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › zertifizierungsintervalle DIN EN ISO 9001
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Hallo zusammen,
unser externes Audit nach DIN EN 9001 findet jeweils im Juni statt. Ich möchte dieses jedoch (aus betrieblichen Gründen) erst im November durchführen. Meine Frage:
Muß der Abstand zwischen zwei externen Audits (Ü-Audit oder Zertifizierungsaudit) immer exakt 12 Monate betragen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Liebe Grüße
Michaela
Hallo Michaela,
eigendlich schon, man kann -meiner meinung nach- bis zu 3 monate verschieben.
Aber das beste ist wenn Du mit eurem zertifizierer sprichst, und ihn bittest den
termin weiter nach hinten zu schieben.
Ich habe dies bei einem unternehmen was ich
beraten habe schon mit dem tüv gemacht, das
zertifikat behielt seine gültigkeit in zusammenhang mit einem schreiben des tüv’s.Gruß aus dem Outback
Stefan
Hallo,
generell ist der Monat der Erteilung maßgebend. Man kann jedoch in begründeten Ausnahmefällen einen Kulanzzeitraum in Anspruch nehmen, aber bei einem Wiederholungsaudit ist das problematisch.
Die meisten Kunden setzen einen dann möglicherweise auf eine gesperrt Liste, vor allem wenn es, wie bei dir, 5 Monate sind.Red mal mit deinem Zertifizierer. Aber ich würde dir davon abraten, es zu weit nach hinten zu legen.
Dino
Hallo Michaela,
das Zertifzierungsaudit, bzw. Überwachungsaudit sollte nicht mehr wie drei Monate abweichen.
Gruss Heike
Hallo,
nachdem es die Zertifizierer etwas verschieden handhaben kann ich mal vom TÜV- Rheinland das Verfahren bekannt geben.
Vom Datum (z.B. 17.06.2004) der Zertifikatsausstellung ist maximal 3 Monate möglich. Doch Vorsicht nicht der Audittermin sondern mit Freigabe und Abwicklund des Auditors und der Zertifizierungstelle (zwei getrennte Mitarbeiter).
Mit einer Aufwandserhöhung von 1/12 (vom Auditaufwand und Preis) je Monat ist bis zum 5 Monat (z.B. 16.11.2005) das Audit aber mit Freigabe der Zertifizierungsstelle spätestens zum 16.11.2005 möglich. Sollten jedoch Korrekturen erforderlich sein oder die Zertifizierungsstelle etwas länger für die Freigabe benötigen, so wird eine knappe Zeitschiene problematisch.Sollte der Termin überschritten werden und Sie mit einem ungültigen Zertifikat leben können so sollten Sie zur Reaktivierung nicht ein Wiederholaudit (da Zertifikat auf Juni zurückgesetzt wird)sondern ein Zertifizierungsaudit durchführen und Sie haben dann z.B. im Dezember 2005 die Zertifizeirung mit Gültigkeit Dezember 2008.
Es klingt etwas kompliziert ist aber vom Grundsatz her sehr einfach.
Vielleicht aber nur für uns Auditoren da wir damit tagtäglich umgehen (soll nicht arrogant wirken).Schöne Grüße
Labberty (Günter)
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