Wirksamkeitskontrolle2005-11-26T17:14:11+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Wirksamkeitskontrolle

Ansicht von 8 Beiträgen – 1 bis 8 (von insgesamt 8)
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    Beiträge
  • Qubi
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 167

    Hallo!

    Die ISO/TS 16949 fordert zum Thema 8.1.2 Kenntnisse statistischer Methoden eine Wirksamkeitskontrolle der durchgeführten Schulungen. Genau das ist an dieser Stelle mein Problem. Wie tut man diesen Nachweis bringen? Könnte es in diesem Zusammenhang dann nicht Probleme mit dem Betriebsrat geben?

    Gruß,
    Qubi

    Mr.Idea
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 860

    Moin,

    abgesehen von der TS, muss auch bei der Iso 9001 eine Wirksamkeit der Schulung nachgewiesen sein.
    Erstmal sehe ich da keine Probleme mit dem Betriebsrat.
    Die Wirksamkeitskontrolle besagt ja nicht das der Mitarbeiter (MA) bespitzelt wird. Die Kontrolle kann z.B. dadurch erfolgen das der Vorgesetzte den MA bei der Arbeit beobachtet wie dieser seine Aufgaben aus dem geschulten Bereich erledigt. Oder man macht eine Art Frage / Antwort- Spielchen.
    Du siehst es gibt verschiedene Möglichkeiten eine Schulung zu kontrollieren ob diese Wirksam war.
    Ich hoffe dir damit ein bischen geholfen zu haben.
    Gruß: Mr.Idea

    Eldra
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 67

    Hallo,

    es geht doch ganz einfach. Bei uns bekommen die Mitarbeiter einen Fragebogen zur „Dokumentation der Wirksamkeit von Schulungsmaßnahmen“.
    Da wird dann zum Beispiel gefragt, ob die vermittelten Kenntnisse schon umgesetzt werden konnten und wenn ja wieviel Prozent der Kenntnisse werden angewandt.

    Bei negativen Antworten wird dies zusammen mit dem Vorgesetzten besprochen.

    Gruß

    Eldra

    Norbert
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 62

    Guten Morgen Qubi,
    bzgl. Betriebsrat kann ich mich Mr.Idea nur anschliessen. Das ganze ist m.E. sogar im Sinne des Betriebsrats, da bei Schulungen, die nicht wirksam sind, weitere Maßnahmen ergriffen werden (sollten) um den Mitarbeiter weiter zu befähigen. Dadurch wird der Wert des Mitarbeiters gesteigert. – Arbeitsplatzsicherung.

    Zur Wirksamkeitsüberwachung. Wir haben das so geregelt, dass zum einen im Schulungsplan eine Spalte eingefügt wurde „Schulung wirksam“, die dann mit ja oder nein bewertet wird. – Erinnert, zu beurteilen. Zum anderen werden die zurückliegenden Schulungen im jährlichen Mitarbeitergespräch angesprochen und protokolliert. Dadurch haben wir unsere Auditoren immer überzeugen können.

    Die Wirksamkeit einer Schulung ist meist eine subjektive. Folgende Fragen sind zu stellen.
    – Ist der MA nach der schneller beim Ausführen seiner Tätigkeit?
    – Ist die Qualität seiner Arbeit besser geworden?
    – Ist die Anwendung des Erlernten erkennbar
    -…

    Beispiel aus meinem Leben.
    Habe zwei Mitarbeiter auf eine xls-Schulung geschickt. Schon am nächsten Tag kamen sie und machten Verbesserungsvorschläge zur Handhabung und Auswertung bestehender xls-Anwendungen.
    Dadurch kann ich erkennen, dass die Schulung wirksam ist.

    Gruss
    Norbert

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Moin,

    ich seh das auch so. Im Prinip bleibt es einem selber überlassen, wie man die Wirksamkeit einer Schulung nachweist.
    Bei einfacheren Tätigkeiten kann dies auch
    „geprüft beim Umgang“ sein.
    Bei statistischen Methoden gibt es im Optimalfall eine Prüfung und ein Zertifikat.
    Ansonsten kann man auch bei solchen Sachen einen Nachweis dahingehend erbringen, dass der Mitarbeiter, der damit arbeitet, bei den ersten „Fällen“ diese Arbeit vorlegt und diese dann von einem „Trainer“ oder „Lektor“ freigegeben und damit die Wirksamkeit nachgewiesen wird.
    Der Betriebsrat wird wohl kaum ein Problem darstellen, da ein solche Nachweis einer Schulung ja auch ein Pluspunkt in der Qualifikationsmatrix darstellt.

    Dino

    Qubi
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 167

    Hallo,
    zunächst einmal vielen Dank für eure Antworten. Das mit dem Betriebsrat stammt nicht aus meinem Munde, sondern aus den der Fertigungsabteilung auf meine Frage. Mit dem Betriebsrat sind sie der Meinung das dies für den MA ja auch eine negative Bewertung darstellen kann mit der Folge einer Herabstufung. Eigentlich ja Quatsch!

    Gruß, Qubi

    QM-Stefan
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 649

    Hallo Qubi,

    ich habe den betriebsrat mit in die planung
    der schulung genommen, und anschließend die
    wirksamkeit auch vom betriebsrat prüfen und
    auswerten lassen. Damit habe ich sehr gute
    erfahrungen gemacht, denn auf einmal war das
    thema 9001 auch für den betriebsrat interesant – vorher herschte die meinung:
    Dadurch werden doch nur arbeitsplätze gefährdet !

    Gruß aus dem Outback

    Stefan

    „Venceremos“ Wir werden Siegen !

    Maddin
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 4

    Halloo, Qubi,
    wir lassen die Wirksamkeit von Schulungen durch die Vorgesetzten prüfen. Die müssen schliesslich die Anforderungen festlegen, den Schulungsbedarf ermitteln und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen verantworten. Da ist es nur billig, sie bewerten zu lassen, was es gebracht hat…
    Gruß

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