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QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Wie immer bei mir Garantie
Hallo Mitstreiter,
habe gerade folgende aussage bekommen:
“ Der Gewährleistungszeitraum beginne für die …. GmbH IMMER mit dem
Auslieferungsdatum. Falls der Zwischenhändler zu spät verkaufe, müsse er den
fehlenden Zeitraum selbst gewährleisten.“
Mir bekommt es schon komisch vor, und ich glaube nicht das dies rechtens ist !?
Leider kann ich hier nicht sagen von wem
der spruch kommt – vielleicht liest GL hier.
Was haltet Ihr davon ?
Gruß aus dem Outback
???
Hallo Rudolf,
mein Tipp: Finger weg, nicht auf das ansonsten hoch geschätzte Forum verlassen (auch wenn es immer wieder sehr interessant und informativ ist) und einen Fachanwalt fragen. Da steht einfach zu viel Geld hinter, wenns denn schief geht.
Just my 2 cents,
Barbara
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Es gibt drei Arten von Menschen: Solche, die zählen können und solche, die nicht zählen können.
Also zu dem Thema gibt es eine Ausarbeitung über Produkthaftung und GPGs
Findest Du hier:
http://www.coverforum.de/qboard/include.php?path=forum/showcat.php&catid=35&PHPKITSID=2c6dc6c389cfeb9e61a75417c024bd61
leider must Du Dich dort Anmelden um das Thema Einzusehen, aber ist recht nützlich und kostet nix.
Aller Anfang ist schwer.
Qualitätswesen.de