Werkskalibrierung2005-07-11T12:45:41+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Werkskalibrierung

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  • Mr.Idea
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 860

    Hallo,
    wir führen bei unseren Dig.Messschiebern und Dig. Bügelmessschrauben eine Werkskalibrierung durch. Dies geschieht anhand von Paralellendmaßen.
    Meine Frage ist: Brauche ich für diese Paralellendmaße eine DKD Kalibrierung oder reicht eine „normale“ Kalibrierung dafür aus?
    Danke euch im voraus.
    Gruß: Mr.Idea

    Frank_Hergt
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1530

    Hallo Mr. Idea!

    Was Du brauchst, ist eine Rückführbarkeit auf nationale Normale (die dann selber auf internationale Normale zurückgeführt werden können). Du kannst diese Paralellenmaße natürlich woanders als beim DKD kalibrieren lassen, aber der, der sie kalibriert oder der, bei dem der kalibrieren läßt, der sie kalibriert…. auf jeden Fall muß die Kette beim DKD enden. Und: Je länger die Kette, desto größer die Unsicherheit.
    Ich würde meine Meßgeräte und Normale für die Werkskalibrierung auf jeden Fall beim DKD kalibrieren lassen. Wenn’s ’ne Preisfrage ist, würde ich über Keramik-Endmaße und längere Kalibrationsfristen nachdenken. Aber frag‘ da besser noch mal jemanden, der in Meßtechnik wirklich fit ist.

    Schöne Grüße

    Frank Hergt

    Schniker
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 296

    Diese Rückführbarkeit auf nationale Normale schreibt aber konkret meines Wissens nur die TS vor. Oder Irre ich mich????

    Frank_Hergt
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1530

    Hallo Schniker!

    Das ganze hat mit Normen überhaupt nichts zu tun, sondern mit Meßtechnik und Logik. Es ist die Definition eines Meßgerätes, daß es bei gleicher Meßgröße den gleichen Wert anzeigt wie ein anderes Meßgerät (innerhalb der Fehlertoleranzen). Das heißt, daß ein Meßgerät, das nicht auf INTERNATIONALE NORMALE zurückführbar ist, überhaupt kein Meßgerät ist! Erst durch die Rückführbarkeit auf das Normal kommt überhaupt eine meßtechnische Aussage zustande. Ansonsten hast Du, wie jemand mal auf einem Seminar über Meßuhren gesagt hat, „einen Schieber, der einen Zeiger bewegt“.
    Ich hoffe, ich hab’s klar machen können, ansonsten frag‘ bitte noch mal.

    Schöne Grüße

    Frank Hergt

    Schniker
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 296

    @Frank

    danke für die Aufklärung, die aber unnötig war, da ich auf etwas anderes hinaus wollte.
    Das man nicht irgendwelche Wald- und Wiesenendmaße benutzt ist doch logisch. Nur ob die Rückführbarkeit auch auf dem Kalibriernachweis stehen muss, fordert konkret meines Erachtens nur die TS. Akkreditierte Kalibrierdienste haben den Zusatz nämlich auf Grund der TS hinzugefügt.

    Hatte die Frage von Mr. Idea falsch verstanden….sorry sorry

    Frank_Hergt
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1530

    Ach soooo ;-)

    Randanmerkung noch: Wir stellen Meßgeräte für Industriekunden her. Mit der TS haben wir nichts am Hut. Es wird aber gerade zunehmend eine Kundenforderung, daß auf den Kalibrationsnachweisen, die wir mitschicken, genau die jeweilige Referenz (und zwar mit Seriennummer) aufgeführt ist. Ich denke, demnächst werden wir die Ketten vielleicht noch weiter nachweisen müssen (wir haben sie natürlich). Ich würde heutzutage zu keinem Kalibrierlabor mehr gehen, daß mir die Rückführbarkeit nicht schriftlich bestätigt. Sollte eigentlich ein Federstrich sein (oder halt eine Zeile in der Vorlage).
    Sorry für die Emotionen im letzten Posting, aber die Diskussionen an der Stelle, gerade mit Leuten, die es wissen müßten, können auf Dauer ziemlich ermüdend sein……

    Schöne Grüße

    Frank Hergt

    Schniker
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 296

    Kann ich verstehen, aber keine Angst mich musst Du nicht weiter über das Thema aufklären, wollte mich nur äußern wer die Rückführbarkeit konkret im Kalibrierprotokoll auch bzw. nicht fordert.

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