Werksachverständige2004-04-10T22:03:54+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Werksachverständige

Ansicht von 5 Beiträgen – 1 bis 5 (von insgesamt 5)
  • Autor
    Beiträge
  • erik
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 2

    Wie wird man zum Werksachverständigen?
    Welche Pflichten hat der Werksachverständige?
    Muss der Werksachverständige ins Handelsregister eingetragen werden?

    gopi
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 31

    Hallo eric,
    geht es „nur“ um die Erfüllung der DIN EN 10204 oder kommen schon Anforderungen an Druckbehälter hinzu? Werden zerstörungsfreie Prüfungen (Ultraschall, etc.) eingesetzt?
    Vorab: ein Eintrag in das Handelsregister ist nicht notwendig.

    Gruß
    Torsten

    erik
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 2

    Hallo Torsten,
    es geht nur um die Erfüllung der DIN EN 10204.
    Ich bin Werkstoffprüfer und leite die zerstörungsfreie Werkstoffprüfung und die zerstörende Werkstoffprüfung in einer Getriebebaufirma.

    Gruß Erik

    alblondie
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 204

    Hallo Eric,

    achte bei einem Audit darauf, dass Du von der Geschäftsleitung als Werksachverständiger bestellt bist (schriftlich). Die Urkunde bleibt im Original bei Dir und in Kopie beim Personalwesen. Ich habe im Intranet eine Datenbank aufgebaut, in der alle Urkunden von bestellten und benannten Personen hinterlegt sind, ohne den Datenschutz zu verletzen.

    Viele Grüße Alblondie.

    gopi
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 31

    Hallo Erik,
    dann geht es somit um Prüfbescheinigungen 3.1.B etc.
    Die Prüfstelle die Du leitest ist hoffentlich von der Fertigung unabhängig, damit wäre die erste Grundforderung der DIN EN 10204 erfüllt („herausgegeben von einer von der Fertigungsabteilung unabhängigen Stelle“). Da Du diese Stelle leitest bist Du damit auch (hoffentlich ;-) ) unabhängig und hast einen entsprechenden Sachverstand. Der Rest ist nur noch Formalismus. Eine Benennung zum „Werksachverständigen“ lässt sich z.B. in das QM-System einbauen: Name, Qualifikation, Zuordnung zur Abteilung, Bestätigung der GF, Fertig.
    Im ZfP-Bereich ist eine Personalzertifizierung nach EN 473 Level III für die eingesetzten Prüfverfahren ratsam – allerdings keine Vorraussetzung – da in einigen Richtlinien „Werksachverständiger“ mit „Prüfaufsicht“ gleichgestellt wird.

    Ich hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben,

    Gruß Torsten

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