Werkerselbstprüfung / Effektivität2005-06-20T11:14:12+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Werkerselbstprüfung / Effektivität

Ansicht von 7 Beiträgen – 1 bis 7 (von insgesamt 7)
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  • HABU
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 28

    Hallo alle zusammen,

    hat jemand aus diesem Forum mal praktische Erfahrung mit dem Handling von Werkerselbstprüfungen in der laufenden Fertigung gemacht?
    Ich beobachte da bei uns seit einiger Zeit eine unschöne Tendenz.
    Wir sind ein Zerspanungsbetrieb, fertigen überwiegend Kleinsereien und haben vor gut einem Jahr per VA festgelegt, dass für jeden durchzuführenden Arbeitsschritt (Drehen, Fräsen, Bohren…) auf der Laufkarte für die Werkerselbstprüfung sowie für eine Gegenprüfung (2. MA) von den durchführenden MA unterschrieben werden muss (Vergleich der Maßhaltigkeit mit Zeichnungsvorgaben).
    Zu Beginn dieser Aktion war dann auch eine deutliche Reduzierung der Ausschuss- und Nacharbeitsquote festzustellen. Leider ist das heute nicht mehr so – die Unterschrift für durchgeführte Messung am gefertigten Werkstück scheint nicht mehr mit einem gesteigerten Verantwortungsbewusstsein einher zu gehen.

    Problematisch wird es immer dann, wenn der MA über seine Unterschrift für die fehlerhaften Teile herangezogen werden soll.
    Welche Möglichkeiten hat man dann – will man nicht immer gleich mit Abmahnungen oder mit ähnlich drastischen Mitteln reagieren?

    Gruß
    HABU

    webhahn
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 125

    hmmm – da keiner antwortet, werde ich mal meinen Senf dazu geben, schon deshalb, weil mir die Thematik wohl bekannt ist.

    Also die Werkerselbstprüfung ist NICHT dazu eingeführt worden, den evtl. Fehlerverursacher zu „verteufeln“! Shit happens – but never twice – will sagen: das nächste Mal darf der Fehler nicht mehr auftreten!
    Sobald der Werker merkt, dass er für seine Unterschrift irgendwann büssen muss, wird sich sein Verantwortungsbewusstsein zum Paradoxon wenden. Eigenartigerweise ist ihm das Ganze ziemlich egal – hier gilt der Spruch: „und ist der Ruf erst ruiniert, dann lebts sichs gänzlich ungeniert…“
    Was tun: Mitarbeitergespräche mit jedem Einzelnen führen und den Werkern klarmachen – worum es eigentlich geht, nämlich die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten um beim einer Reklamation nachweisen zu können, dass alle erforderlichen Prüfungen durchgeführt wurden – UND NICHT MEHR!

    Grüsse aus dem heissen NRW
    Peter der Webhahn

    HPH

    HABU
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 28

    Hallo webhahn,

    zu diesem Thema sind vor Einführung der VA Schulungen gehalten worden, mit denen genau das (Rückverfolgung…)erklärt wurde.
    Allerdings hat es sich inzwischen offensichtlich eingebürgert „mal eben“ zu unterschreiben, ohne vorher sorgfältig zu messen. Frei nach dem Motto „Na und, ob ich da unterschreibe oder nicht – mir kann ja nichts passieren“.
    Für mich stellt sich jetzt die Frage nach eindeutigen Spielregeln / Maßnahmen für mangelhafte Prüfungen im Wiederholungsfall.
    Allerdings ist das nicht so ganz einfach, ohne dabei die gesamte Belegschaft zu demotivieren.

    Bin für konstruktive Vorschläge sehr dankbar.

    HABU

    Mark
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 79

    Hier hilft meistens immer der Weg zur Einbeziehung des Mitarbeiters.
    WSP (Werkerselbstprüfung) erstellen mit dem MA und ihm das Gefühl geben, dass er diese erstellt hat, obwohl alle Prüfungen schon vorher feststanden.
    Damit bekommt der MA das gefühl das er die WSP selber erstellt hätte und wird auch dafür sorgen das diese Umgesetzt wird. Bei Erfolg ihm den Erfolg zu sprechen und Loben.

    Aller Anfang ist schwer.
    Qualitätswesen.de

    Frank_Hergt
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1530

    Hallo HABU!

    Vor Demotivierung hätte ich in Deinem Fall keine Angst, und zwar aus zwei Gründen:

    1. Demotiviert ist die ganze Bande ohnehin schon. Sonst würden sie sauber arbeiten.
    2. Wenn die Schlamper keine auf den Deckel bekommen, demotiviert das die, die noch sauber arbeiten, zusätzlich.

    Ich hätte in dem Fall keine Hemmungen, die übliche Eskalatationsskala (1. Gespräch, 2. Gespräch, 1. Abmahnung, 2. Abmahnung) zu durchlaufen. Manchmal geht’s leider nicht anders. Und meine Erfahrungen sind anders als die von Webhahn. Bei uns ist mal ein komplettes Team abgemahnt worden, daß es aus jahrelanger Übung nicht nötig hatte, nach Anweisung zu arbeiten. Innerhalb von drei Monaten lief alles rund! Ich würde allerdings solche Maßnahmen immer sorgfältig mit dem Betriebsrat abstimmen, damit Du nicht an Formalien scheiterst.
    Randanmerkung: Alles, was in den Gesprächen an echten Hindernissen für saubere Arbeit hochkommt, würde ich allerding sehr ernst nehmen und sehr schnell abstellen. Ansonsten demotivierst Du die Mitarbeiter wirklich.
    Noch eine Anmerkung: Ich weiß ja nicht, wie hoch im Unternehmen Du aufgehängt bist. Aber ich würde in so einem Fall auch den Abteilungsleiter sorgfältig unter die Lupe nehmen. Wenn sich Schlampereien einschleichen, liegt das normalerweise daran, daß es über lange Zeit an der täglichen Führung gefehlt hat. Gibt es tägliche Startgespräche, gibt es regelmäßige Mitarbeitergespräche? Bei uns hat es damals gekracht, nachdem der Abteilungsleiter gewechselt hatte….

    Viel Glück (Spaß macht so was nicht!)

    Frank

    HABU
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 28

    Hallo Frank,

    ich tendiere da eigentlich auch mehr in Deine Richtung, vor allem weil ich hier zunehmend eine sich verbreitende Gleichgültigkeit erkenne. Trotz inzwischen zahlreicher Gespräche UND Schulungen, ist hier eine gewisse Beratungsresistenz erkennbar.
    Andererseits möchte ich aber auch nicht gleich jedem mit einer Abmahnung drohen – ich hatte hier vielmehr die Idee die Fehlerquote der MA an deren Leistungszulage zu koppeln. Ich denke dann wird die Wirkung ihrer Unterschrift für sie monetär bewertbar.
    Hast Du mit derartigen Regelungen / Modellen schon Erfahrungen sammeln können?

    Die Abteilungsleiter hatte ich hierzu auch schon „ins Gebet“ integriert – Von der Seite hab ich allerdings nur ratlosigkeit bekommen.
    Blieb mir nichts anderes übrig, als Sie anzuweisen die Arbeit Ihrer MA zukünftig schärfer zu kontrollieren (was mir bei Fertigungs-Teams, die fast ausschließlich aus Facharbeitern und Meistern besteht, mächtig gegen den Strich geht – hier setze ich eigentlich Eigenverantwortung und Denkvermögen und entsprechenden Weitblick voraus).

    Gruß

    HABU

    Frank_Hergt
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1530

    Hallo HABU!

    Was Eigenveranwortung, Weitblick und Denkvermögen angeht: Schau‘ Dir mal den durchschnittlichen Manager an. Wird etwas besser bezahlt als ein Meister. Nach meiner Erfahrung ist Engagement völlig entkoppelt von Ausbildung, Gehaltsklasse usw. Ich kenne Ingenieure, die den Hauptehrgeiz haben, sich einen lauen Lenz zu machen und Angelernte, die sich in’s Zeug legen knapp vor der Selbstaufgabe.
    Der Geldbeutel sollte normalerweise eine hinreichend empfindliche Stelle sein. Aber: Was sagt Euer Tarifvertrag, was sagt der Betriebsrat? Ich kenne es, daß es für solche Maßnahmen erst mal drei Monate Bewährungsfrist geben muß, bevor sie in Kraft gesetzt werden dürfen. Jede Maßnahme die wirken soll, muß schnell kommen. Grundprinzip aus der Kindererziehung.
    Über die ratlosen Abteilungsleiter würde ich noch mal mit dem Chef derselben reden. Alles, worüber Du Dir hier den Kopf zerbrichst, wäre eigentlich deren Job.
    Oder ist mal wieder die GL das Grundübel……

    Viel Glück!

    Frank

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