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Gibt es bei Euch, wie bei uns, eine Regelung, dass FMEA´s ganz oder auszugsweise oder als Zusammenfassung dem Kunden nicht ausgehändigt werden dürfen?
Wir erhielten jüngst eine Nachfrage unseres Schlüsselkunden, ob wir für seinen Kunden die Punkte in der FMEA mit einer RPZ>100 herausgreifen würden und die zugehörigen Maßnahmen und neue Bewertungen übermitteln. Der Endkunde verlange das.
Wir sind nach TS zertifiziert und da kann man als Kunde doch wohl von ausgehen, dass dieses Verfahren funktioniert, andernfalls muss man ein Lieferantenaudit durchführen und sich vom Gegenteil überzeugen; von mir aus den Endkunden noch mitbringen.
Die Zeit für eine „Zusammenfassung“, wie auch immer die auszusehen hätte, ist weder kalkuliert noch wird sie bezahlt.
Natürlich möchten wir unseren Schlüsselkunden nicht vor den Kopf stoßen, aber diese Aushändigung hätte doch zur Folge, dass es entweder zwei FMEA´s geben müsste (eine frisierte Version) oder die Bewertung von Anfang an unter RPZ=100 gehalten werden müsste.
Wie seht Ihr das?
Gruß
NadjaAlso ich habe auch schon mal FMEAS angefordert, und lasse mir bei manchen 8D’s den reklamationsrelevanten Punkt aus der FMEA einpflegen (neue Risikoeinschätzung + Abstellmaßnahmen – und end RPZ)
Selber geben wir auch die einzelnen Bewertungen aus, aber aus dem gesamtheitlichen Zusammenhang herausgenommen. Kann auf Merkmalsebene sehr hilfreich sein da der Kunde die Geschichte manchmal etwas anders sieht -> schnellere Abstimmung der FMEAS KUNDE / Zulieferer.
Das Einsehen in die FMEA ist aber vor Ort auch grundsätzlich möglich. (Ausnahme könnten hier die Black Box Geschichten darstellen.)Hoffe konnte Helfen
Robbob
Hallo Nadja,
wir sind auch Autozulieferer nach TS2.
Bei uns kann der Kunde, egal wie er heißt, sich die FMEA vor Ort anschauen. War auch bisher jeder damit einverstanden. Denn eine FMEA ist letztlich Know-How und der Kunde versteht, dass er sie nicht zugesandt bekommt.Gruß msb
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Nicht die Mengen an Worten ist entscheidend, sondern ihr Gewicht.Hallo Nadja!
Bei uns sind FMEAs interne Dokumente und werden prinzipiell nicht nach draußen gegeben. Ich könnte mir vorstellen, daß wir in Einzelfällen Auszüge herzeigen, wenn wir beweisen müssen, daß wir mit Sinn und Verstand und angemessener Vorsicht gehandelt haben.
Unsere Kunden sind allerdings keine Automobiler. Je nachdem, wie eng Dir die Schlinge um den Hals liegt….Schöne Grüße
Frank Hergt
Nur zur Ergänzung: Wenn uns ein Kunde besucht kann er selbstverständlich die FMEA einsehen und es ist auch sinnvoll mit ihm darüber zu sprechen. Die letzen beiden Meinungen habe ich erwartet, danke für die Bestätigung. robbob überrascht mich schon!
Gerne mehr Meinungen….Gruß
NadjaHallo zusammen,
bei uns wird es ebenso gehandhabt:
Kunde kann sich unsere FMEA bei uns im Haus anschauen.
Die FMEA wird aber nicht außer Haus gegeben.Es steckt ja u.U. einiges an internem „Knoff Hoff“ drin, was man ja nicht unbedingt an Gott und die Welt weitergeben will…
Anders sieht es natürlich aus, wenn eine FMEA mit dem Kunden zusammen erstellt wird.
Diese FMEA hat natürlich jede bei der Erstellung mitwirkende Partei.Gruß
QU
Hallo Nadja,
ich würde die FMEA nicht herausgeben, auch nicht „frisiert“. Natürlich könnte man die Passagen, die sensible Daten enthalten, in einer frisierten Version streichen, aber der Aufwand ist zu groß und zu der Sinnhaftigkeit von solchen Aktionen möchte ich nichts sagen.
Das Recht auf Einsichtnahme hat der Kunde natürlich, aber mehr auch nicht.Gruß, Steve
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