WEEE2005-07-15T11:26:19+01:00
Ansicht von 7 Beiträgen – 1 bis 7 (von insgesamt 7)
  • Autor
    Beiträge
  • Q-Hirt
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 4

    Hallo!
    Eletro Altgeräte-Entsorgung:
    Seit einiger zeit ist das ElektroG in kraft. Das ist die nationale umsetzung der EU- WEEE-richtlinie. Bedeutet: wir als hersteller von elektrogeräten sind in der pflicht, unsere produkte für den kunden kostenlos zu entsorgen.
    Wer von Euch kämpft da mit ähnlichen problemen wie wir? Nämlich dass in halb europa so ungefähr gar nichts klar ist. Auch andere abläufe, wie kennzeichnung und kundenverträge updaten sind doch noch reichlich diffus.

    Grüsse
    Q-Hirt

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Hallo….

    ja, stimmt. Nix Genaues weiß man eigentlich nicht.
    Tatsache ist nur, dass Privathaushalte ab einem bestimmten Datum (ist mir entfallen) die Elektrogeräte KOSTENLOS bei den von den Gemeinden zur Verfügung zu stellenden Sammelstellen entsorgen können, dürfen, müssen.
    Bei Betrieben sieht das etwas anders aus, da gibt es irgendwelche ominösen Übergangsregelungen, die dahin führen, dass die Hersteller diese Geräte (also im b2b) von den Unternehmen, welche diese Geräte käuflich erworben haben, zurücknehmen müssen.

    Aber am besten liest du dir mal das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
    ElektroG – Elektro- und Elektronikgerätegesetz *

    Vom 16. März 2005

    durch, dort wird einiges erläutert.

    Gruß

    Dino

    Q-Hirt
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 4

    Hallo Dino,
    na klar hab ich das gesetz gelesen; logo, ich war auf -zig seminaren, die homepage der registrierungsbehörde kenn ich bald auswendig… :-)
    Nur: zwischen dem geschriebenen wort und der realen umsetzung liegen bei dieser richtlinie welten, galaxien, universen.
    Die frage ist: wie gehen andere elektro-hersteller mit so viel nebel um? Denn termine stehen, (more or less) und als anständiger QMB ist man ja IMMER GEWILLT, alles ganz ganz toll und richtig zu machen.
    Nur hier haut das irgendwie nicht hin.

    Maulend ab.
    Q-Hirt

    Qualifuchs
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 29

    Hallo….
    Die Richtlinie DIN EN 50419 (WEEE-Richtlinie) wird ab 13.08.2005 für neue in Verkehr gebrachte Elektro- Elektronikgeräte wirksam: Es ist vorgeschrieben entsprechende Gerät wie folgt zu kennzeichnen:
    •Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne steht für die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten.
    Was muss gekennzeichnet werden?
    •Produkte, welche elektro- bzw. elektronische Komponenten enthalten
    •Zubehör, welches getrennt vom Produkt auf den Markt gebracht wird und entsprechend elektro- bzw. elektronische Komponenten enthält.
    •Die Gebrauchsanweisung muss mit der durchgestrichenen Mülltonne sowie das Herstelldatum versehen sein sowie einen Hinweis auf die Retournierung an den Hersteller enthalten
    Ich hoffe ich habe alles zusammen bekommen und Euch weitergeholfen.

    Gruss aus der Schweiz

    Qualifuchs

    Norbert
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 62

    Hallo, auch wir sind im Begriff, die WEEE-Thematik anzugehen.

    Eine Frage ist für mich hier vordergründig.
    Fallen meine Geräte tatsächlich in den Geltungsbereich der Richtlinie bzw. des Gesetzes.
    Wenn ich mich den Prüfschritten lt. „Hinweise zum Anwendungsbereich des ElektroG“ des BMU v. 24. Juni 2005 entlanghangle, so stolpere ich spätestens im Prüfschritt 4: Ist das Gerät ausdrücklich vom Anhang I des ElektroG ausgenommen.
    Kann mir jemand sagen, wie ich diese Frage beantworten kann? In diesem Hinweis sind zwar einige Punkte genannt, jedoch ist auch unter „1 Vorbemerkungen“ klar hervorgehoben, dass die Orientierungshilfen „… keinen rechtsbindenden Charakter“ haben.
    Wo sind die Ausnahmen zum den Kategorien zu finden. (würde annehmen, dies müsste in der Richtlinie bzw. im Gesetz geregelt sein – habe aber nichts dergleichen gefunden).

    Wie löst Ihr dieses Problem???

    Viele Grüsse
    Norbert

    Q-Hirt
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 4

    Hallo Norbert!
    Mail mich doch bitte mal an; vielleicht könnten wir per fon etwas erfahrungen austauschen. Wir haben in der zwischenzeit das mit der WEEE-kategorisierung hinter uns, aber die handhabung im europäischen ausland ist nach wie vor ziemlich neblig.
    Gruss
    Q.Hirt

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hallo,

    war auch gerade auf der Suche nach der Einstufung eines Produkts. Bin auf der EAR-Webseite fündig geworden. Da gibt es eine zwar nicht vollständige Auflistung unter
    http://www.stiftung-ear.de/e43/e150/e698/e713/050718qa_ear_geraetearten_zusammenfassung.pdf
    Hatte aber das Glück? unser Produkt darin wiederzufinden.

    Rainer

Ansicht von 7 Beiträgen – 1 bis 7 (von insgesamt 7)
  • Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.
Nach oben