Wareneingangsprüfung2008-05-15T20:05:03+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Wareneingangsprüfung

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    Beiträge
  • Smarti
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 7

    Hallo an Alle,
    kann mir jemand sagen, ob es gesetzliche Vorgaben gibt, die besagen, das eine Wareneingangsprüfung durchgeführt werden muß bzw. erforderlich ist?
    reicht eine Warenannahme bzw. Wareneingang (Einbuchung) aus?

    el_verde
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 209

    Hallo Smarti,

    mir ist keine gesetzliche Vorgabe bekannt, die eine Wareneingangsprüfung vorsieht. Ich empfehle aber dringend, eine WE-Prüfung durchzuführen. Das reine Einbuchen reicht nicht aus, denn ihr müßt prüfen, ob ihr die Ware auch wirklich bekommen habt. Stichwort grobes Organisationsverschulden!

    el verde

    Der Klügere gibt nach – diese traurige Wahrheit begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

    s.Oliver
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 73

    Hallo Smarti,

    wenn Du eine gesetzliche Grundlage hierzu suchst, dann ist es §377 HGB, dort heißt es u.A.:

    (1) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen.
    (2) Unterläßt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, daß es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

    Im Prinzip solltest Du mindestens prüfen, ob die Mengen stimmt, offensichtliche Mängel vorhanden sind und überhaupt die Bestellte Ware (Ident-Prüfung) geliefert wurde.

    Bei Fragen zu diesen Themen ist auch das Forum „QM und Recht“ auf der QM-Infocenter Homepage zu empfehlen.

    Grüße
    Oliver

    marwei
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 148

    Hallo Smarti,

    hab dir folgende paar „Anregungen“:

    Also rein wirtschaftlich betrachtet schließe ich mich s.Oliver an. Sollte ja auch in deinem eigenen Interesse liegen, mögliche Mängel bei angelieferten Produkten bereits beim WE zu entdecken und „unverzüglich“ anzumahnen. Sonst ist das von „kaufm. Recht“ aus gesehen nachher nicht mehr möglich bzw. rechtens.
    Und nicht zuletzt auch um eure Lieferanten in irgendeiner Art und Weise beurteilen zu können. Könnt ihr denn heute sagen, wie eure Lieferanten sind? Ob und wieviel der Lieferungen gut / schlecht sind?

    Es gibt allerdings auch noch ne weitere Sache. Falls ihr zertifiziert seid, dann schau mal in den relevanten Norman nach. Stichwort „Überwachung / Messung von Prozessen“ usw.
    Als MP-Hersteller ist die Überwachung der Beschaffungsprozesse z.B. elementar. Das gilt für Europa, aber auch USA (siehe FDA).
    Da musst du sicherstellen können, dass geliefertes Material auch den von dir definierten Anforderungen entspricht.
    (und die Ausrede, „Ich hab keine Anforderungen, die ich definieren muss“, gilt hier nicht…

    Ein gewisser Standard wäre meiner Meinung nach empfehlenswert. Solltest du WE-Prüfungen einführen, sollten dieses ein „angemessenes“ Maß einhalten, aber auch nicht überschreiten! Die Verhältnismäßigkeit muss immer noch gewahrt bleiben.

    Gruß
    M

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