Wareneingangprüfung2004-09-27T13:51:15+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Wareneingangprüfung

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  • alblondie
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    Hallo zusammen,

    ich weiß, dass einige von Euch auch gestzesmäßig ganz fit unterwegs sind. Folgendes Problem:
    In der 9001:2000 7.4.3 steht, dass die Organisation die erforderlichen Prüfungen festlegen muss, um die festgelegten Beschaffungsanforderungen zu überprüfen.

    Frage 1: Auf was ist eigentlich alles zu prüfen (Investitutionsgüter – Maschinenbau)? Werkstoff/ Material? Festigkeit? Maßgenauigkeit? Oberflächenrisse? Beschädigungen? Funktionsprüfung?

    Frage 2: Zu was sind wir überhaupt GESTZLICH verpflichtet (Bsp.: §377 HGB Untersuchungs- und Rügepflicht)? Nicht unbedingt hinsichtlich, dass wir das Endprodukt an unseren Kunden verkaufen (in Verkehr bringen) und bezeugen/ bescheinigen, dass alles in Ordnung ist. Sondern was wir gesetzlich tun müssen und auf welcher gesetzlichen Grundlage. Das gleiche gilt natürlich auch für unseren Kunden, wenn er eine Forderung an uns stellen möchte, welche Prüfungen in welchen Fristen auf Grund welcher gesetzlicher Basis muss er beachten.

    Hintergrund: zum einen die DIN EN 10204 im neuen Entwurf (mit gesetzlichen Hintergrund) zum anderen ein Dienstleister und ein Kunde. Das spielt alles zusammen und wenn man einen Strich darunter macht, geht es um eine 6 stellige Eurosumme (vor dem Komma).

    Grüße Alblondie.

    geändert von – alblondie on 28/09/2004 13:21:07

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    Mitglied
    Beitragsanzahl: 149

    Hallo,

    nach meinem Verständnis, _musst_ Du vom HGB/BGB her nichts spezielles prüfen. Da unsere Judikative aber eine schlaue ist….. Musst du im Falle eines Falles nachweisen, alles _nötige_ überprüft zu haben, um sicherzustellen daß……
    Was im Einzelfall ne große Grauzone sein kann.
    Ich hatte es früher mal so geregelt, daß ich alle Prüfungen aufgeführt hatte, manche aber auf 1x jährlich gesetzt hatte, oder sogar der Ausgangsprüfung beim Lieferanten beigewohnt hatte.

    Bezüglich §377 verlierst du ggf. deine Rechte zu reklamieren,wenn du nicht „unverzüglich“ (auch so n Gummibegriff) prüfst.

    Aber: das driftet in die Rechtsberatung ab, was uns Normalsterblichen ja untersagt ist… Falls Du einen _guten_ (und bezahlbaren) Wirtschaftsjuristen brauchst, melde dich per PM

    mfg Blackberry

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