Wann Erstbemusterung erforderlich?2006-07-28T16:35:27+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Wann Erstbemusterung erforderlich?

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    Beiträge
  • Sauer
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 16

    Hallo,

    muß ich laut VDA bei jeder kleinen Änderung eine EM durchführen?

    Barbara
    Senior Moderator
    Beitragsanzahl: 2766

    Hallo Sauer,

    definier doch mal bitte „kleine Änderung“. Was heißt das für Dich?

    Viele Grüße

    Barbara

    _____________________________________

    Fakten hören nicht auf zu existieren, wenn man sie absichtlich übersieht.
    (Aldous Huxley)

    s.Oliver
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 73

    Hallo Sauer,

    wann eine Bemusterung erforderlich ist, schreibt Dir evtl. Dein Kunde vor (z.B. DC SpecialTerms, VW FormelQ) bzw. ist es im VDA 2 eigentlich geregelt.

    Im Zweifelsfall mit dem Kunden die Notwendigkeit und Umfang der Bemusterung jeweils abklären.

    Sollte sich z.B. durch die „kleine“ Änderung der Teilelebenslauf ändern (Teile-Stand Erhöhung) dann ist eine Deckblattbemusterung das Minimum. Einer Anderer, häufig praktizierter Ablauf ist, dass Ihr die Änderung im Rahmen einer späteren Bemusterung mit dokumentiert.

    Grüße
    s.Oliver

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Moin,

    generell solltest du eine komplette Bemusterung bei gravierenden Änderungen durchführen, um gegenüber deinem Kunden auf der sicheren Seite zu sein.
    Dies kann sein:
    Eine neue Maschine oder ein komplett neues Werkzeug
    Evtl. neuer Unterlieferant bei Zukaufteilen deines Teils
    Umfangreiche Änderung des Herstellungsprozesses

    Eine Deckblattbemusterung ist mindestens bei Änderung einer Zeichnung erforderlich, z.B. wenn dein Teil ein Bauteil ist, welches auf der Zeichnung komplett abgebildet ist aber die Änderung dein Teil nicht betreffen.

    Im Zweifelsfall solltest du aber deinen Kunden kontaktieren. Manche Kunden sind da penibel und wälzen Kosten auf euch ab, die eigentlich nicht vorhanden sind, die sie aber durch fehlende Bemusterung begründen (Die sagen sie habens neu vermessen und ihr zahlt es dann)

    Ansonsten ist die VDA da maßgebend, aber wie gesagt, schaut mal in eure QSV oder in den Verträgen nach.

    Dino

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hallo Sauer,

    alle Antworten, welche bisher erfolgten, sind richtig.

    Bitte bedenke jedoch, dass jeder EMPB auch dem Kunde Zeit abverlangt.

    Deshalb habe ich mich immer mit den Kunden abgesprochen und so manche Neuerungen als „Package“ bemustern dürfen(mehrere durchgeführte Änderungen zusammengefasst). Diese wurden im Vorfeld natürlich auch gegenüber dem Kunden kommuniziert.

    Allgemein: wenn man beim Kunden vorher nachfragt, kann man manches vereinfachen!

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!

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