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QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Verpackungsrichtlinie
Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob es in Frankreich eine Richtlinie gibt, die besagt, das „gefährliche Gegenstände“ wie z.B. Messer oder Scheren in einer Verpackung so geschützt sein müssen, damit sich der Endkunde nicht verletzen kann? Diese Regelung soll von einer EU-Richtlinie kommen.
Danke für Eure Hilfe!
Gruß
Henning
Hallo Henning,
Mir sind nur die „94/92/EWG über Verpackungen und Verpackungsabfälle“
und die Richtlinie „67/548/EWG für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe“ bekannt.
Beide treffen aber nicht das Thema.
Viele Grüße
QM-FK
—
Don’t think it – ink it.
Hallo,
ich denke, diese Forderung ist in der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit (französich sécurité générale des produits), Artikel 2 Buchtabe i) beschrieben.
Zitat aus dem Regelwerk:
b) „sicheres Produkt“ jedes Produkt, das bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung, was auch die Gebrauchsdauer sowie gegebenenfalls die Inbetriebnahme, Installation und Wartungsanforderungen einschließt, keine oder nur geringe, mit seiner Verwendung zu vereinbarende und unter Wahrung eines hohen Schutzniveaus für die Gesundheit und Sicherheit von Personen vertretbare Gefahren birgt, insbesondere im Hinblick auf
i) die Eigenschaften des Produkts, unter anderem seine Zusammensetzung, seine Verpackung, die Bedingungen für seinen Zusammenbau, sowie gegebenenfalls seine Installation und seine Wartung
[Zitat Ende]
Gruß,
Martin S