Verfahrensbeschreibung für Datenschutz2004-03-19T14:42:04+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Verfahrensbeschreibung für Datenschutz

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    Beiträge
  • schmidxa
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 5

    Hallo,
    wir möchten den „Datenschutz“ als Prozess beschreiben. Ich wäre an einem Beispiel interessiert.
    mfg
    Xaver

    Barbara
    Senior Moderator
    Beitragsanzahl: 2766

    Hi Xaver,

    was genau verstehst Du unter „Datenschutz“: Die Verfahren zum Sammeln der Daten und die Übertragungswege oder das Aufbereiten oder das Archivieren? Oder noch etwas anderes?

    Viele Grüße

    Barbara

    schmidxa
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 5

    Barbara,
    der Bereich „Datenschutz“ (BDSG) ist bei uns ein Kernprozess und diesen muss ich beschreiben. Unter Datenschutz verstehe ich das Bundesdatenschutzgesetz und die damit zusammenghörigen Akivitäten (betrieblicher Datenschutzbeauftragter, Vorabkontrolle, Verfahrensverzeichnis usw.) bzw. wie das bei uns in der Firma geregelt ist. Ich meine damit nicht das Thema „Datensicherheit“ (Viren, Datenverschlüsselung usw.)
    kannst Du mir da weiterhelfen?
    ich hoffe, ich habe es einigermaßen verständlich beschrieben.
    Xaver

    hccv
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 314

    Hallo,

    ich würde das kurz lösen: Eine VA, die auf die Gesetze verweist, denn abschreiben wäre doppelt gemoppelt (nicht im Sinne des QM) und schwerer aktuell zu halten.

    mal schaun ob es andere Meinungen gibt,
    hccv

    schmidxa
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 5

    Hallo,
    Tja, unser „freigebender“ QM möchte da leider etwas detailiert „beschrieben“ haben und gibt sich quasi mit einem Verweis bedauerlicherweise nicht zufrieden.
    Unsere Verfahrenanweisungen sind wie folgt aufgebaut: 1. Zweck, 2. Gültigkeitsbereich, 3. Begriffe, 4. Zuständigkeiten, 5. Verfahrenablauf, 6. Mitgeltende Dokumente.

    Die Punkte 2,3 und 4 sind einfach zu realisieren, etwas aufwendiger/kritischer sind die Punkte 1 und 5, da sich diese Punkte für mein Verständnis teilweise überschneiden.

    mfg
    Xaver

    Barbara
    Senior Moderator
    Beitragsanzahl: 2766

    Hi Xaver,

    der Zweck ist das „warum“, die Verfahrensanweisung das „wie“. Klar überschneidet sich das ein bisschen, ist aber dennoch trennbar. Oder?

    Viele Grüße

    Barbara

    stephan_35
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 437

    schau doch mal ob es Durchführungsverordnungen zum Gesetz gibt oder Kommentare, die sollten doch dann detailiert genug sein.

    Stephan

    Vivian
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 378

    Hallo Xaver,

    ich bin zwar nicht auf dem neuesten Stand, was Inhalte des Datenschutzgesetzes betrifft und kann inhaltlich wenig beisteuern.

    Folgender Tipp:

    Überlege dir doch einfach, wie du den betroffenen Mitarbeitern verständlich und pragmatisch die Anforderungen an einen sinnvollen Datenschutz nahe bringen kannst.

    Wie kannst du ihnen eine leicht verständliche Handlungsanleitung geben? Das Gesetz abschreiben macht keinen Sinn. Sich nur auf den Gesetzestext zu beziehen, provoziert Widerstand und Unverständnis. Als Mitarbeiter möchte ich mich nicht durch endlose Paragraphen hangeln, sondern ich möchte wissen, was ich konkret an meinem Arbeitsplatz tun muss und kann.

    Viel Spaß bei der Betrachtungsweise

    Vivian

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