QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Verfahrensanweisungen weglassen?!
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Hallo zusammen,
hier nochmal eine Frage aus dem Bereich „QM-Neulinge“:
In unserer QM-Handbuch-Vorlage wird nach Prozessbeschreibungen und Arbeitsanweisungen gegliedert – Verfahrensanweisungen werden nicht erwähnt. Nun frage ich mich: Kann man darauf tatsächlich verzichten zumal es sich bei unserem Unternehmen nicht um einen Großkonzern sonder eine kleine GmbH handelt?
Grüße, Claudia
Tagchen
In der Regel ist es so, dass Prozessbeschreibungen = Verfahrensanweisungen sind. Was findest Du in einer Prozessbeschreibung? Den Porzess Owner, Input des Prozesses, Output, Risiken und die Unterprozesse. Richtig?
Und was bilden Verfahrensanweisungen ab? Die oben genannten Punkte.Hoffe geholfen zu haben. Bei weiteren Fragen immer nur zu….
so far
mfG
HalukyMehr Geld für Schauspieler! Sonst gehen sie in die Politik.
Hallo Eule!
Bitte, bitte, klammere Dich nicht an Vokabeln. Die Grundfrage bei einer Managementdokumentation ist: Kann ein Neuling, der wegen Krankheit der Zuständigen sich alleine durchschlagen muß, alle Informationen finden, die er braucht? Die Anzahl der Hierarchieebenen in der Dokumentation richtet sich nur nach den Bedürfnissen Deines Unternehmens. Bei den Namen bist Du genauso frei. Gängige Begriffe erleichtern manchmal die Diskussion mit Auditoren. Aber die ISO schreibt Dir da nichts vor.
Such‘ mal auf quality.de im Forum von 2003 nach „Giovanni“ und „Pizza“. Besser hat noch nie einer erklärt, worum es geht.Schöne Grüße
Frank
„Es ist alles gesagt – nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
Die Norm fordert an bestimmten Stellen eindeutig VERFAHREN (und nicht Prozesse). Diese Stellen sind:
4.2.3 Lenkung von Dokumenten
4.2.4 Lenkung von Aufzeichnungen
6.2.2.2 Schulung (nur TS-Forderung)
8.2.2 Interne Audits
8.3 Lenkugn fehlerhafter Produkte
8.5.2 Korrekturmaßnahmen
8.5.3 VorbeugemaßnahmenKennzeichen dieser Verfahren ist, dass sie so was wie allgemeine Abläufe darstellen für mehrere Gelten und keinen eigenen Prozesseigener und damit keine direkte Meßgröße haben (indirekte sehr wohl).
Vergleiche es am Besten mit dem „Verfahren“ wie man ein Steuerformular ausfüllt – das ist eindeutig kein Prozess.
Die Steuerverantwortung und dessen Tätigkeiten ist sehr wohl ein Prozess … und schlimmstenfalls hast Du am Ende einen am Hals …Richtig ist, dass man früher alles Verfahren genannt hat und heute viele der alten Verfahrensanweisungen erweitert, mit Zielen und Messgrößen und Prozesseigner versehen hat und sie fortan nun Prozessbeschreibungen nennt ..
Aber das geht nicht überall … und das was übrig bleiben muß – sind eben diese Verfahrensanweisungen.
lg plutho
Hallo liebe QM-Kollegen,
auch ich möchte meinen Senf hier dazu gehen.Die Norm fordert keine „Verfahrensanweisungen“ sondern „Dokumentierte Verfahren“.
(Siehe den Beitrag von Plutho)Und ob die nun „Verfahrensanweisungen“ heißen oder „Prozessbeschreibung“ oder in Form einer „Arbeitsanweisung“ egal wie das „Ding“ heißt es muss „dokumentiert, eingeführt und aufrecht gehalten werden“ (egal wie das Ding heißt, egal wo das wohnt,. . .)
Es ist nur einfacher wenn man diese „Dokumentierten Verfahren“ gleich Verfahrensanweisungen nennt (das machen wir auch so) und nicht erst dem Auditor erklären muss wie die jeweils heißen. . . . .Es ist auch möglich mehrere Verfahren in einem Dokument zu beschreiben (z.B: Lenkung Dokumente und Aufzeichnungen, Korrektur & Vorbeugemaßnahmen, etc.). Man muß auch nicht diese Namen verwenden, wenn es für das Unternehmen sinnvoll ist kann man auch andere Namen wählen, man muss nur dem Auditor erklären wo der die von der Norm geforderten „Dokumetierten Verfahren“ findet und warum die hier halt anders genannt werden.
Mann kann also auf Dokumente die den Titel „Verfahrensanweisung“ tragen durchaus verzichten, wenn die von der Norm geforderten „Dokumetierten Verfahren“ in anderen Unternehmensdokumenten nachweisbar sind.Gruß
aus dem Süden
iso-mänWir sind die Leute vor denen uns unsere Eltern immmer gewarnt haben.
geändert von – iso-män on 09/10/2008 20:41:47
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