Verfahrensanweisungen2005-02-26T17:30:40+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Verfahrensanweisungen

Ansicht von 6 Beiträgen – 1 bis 6 (von insgesamt 6)
  • Autor
    Beiträge
  • Alexy
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 8

    Wie wird ne Verfahrensanweisung zum Erstellen von Verfahrensanweisungen für ein Qualitätsmanagementsystem eines Unternehmens am besten erarbeitet(Vorgehensweise)?
    Danke für jeden Tipp
    Alex

    kyla
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 21

    Hallo Alexy
    Ich erzähl dir mal wie wir das gelöst haben. Im QMH ist festgelegt, wie der Aufbau (Ueberschriften)der VA ist nämlich: Ziel/Zweck
    Geltungsbereich
    Beschreib/Ablauf
    Mitgeltende Unterlagen
    Aenderungsprotokoll.
    Dazu wurde eine Vorlage erstellt
    (Word.dot mit OLE zum Visioprogramm für das Flussdiagramm). Zu den jeweiligen Ueberschriften wird Text zugefügt.
    Der Ablauf ist dreispaltig gehalten, das Flussdiagramm in Spalte 1 mit den jeweiligen Symbolen: Start,Tätigkeiten,Prüfungen,Entscheide und den jeweiligen Verantwortlichkeiten.
    Spalte 2: In- u. Output der dazugehörenden Dokumente.
    Spalte 3. Kurzbeschrieb
    Diese Vorgabe ist ziemlich taff und gibt wenig Raum für eigene konstruktive Fantasien. Der Vorteil ist die Einheitlichkeit der Dokumente und eine einfachere Orientierung beim Lesen.
    Nach der Erstellung der VA muss das Worddokument mit dem Visio OLE Pfad allen Lesern zugänglich gemacht werden.
    Das kommt auf die IT Möglichkeiten jedes einzelnen System an.
    z.B. .pdf Format generieren.
    mit irgendwelche Intranet Versionen erstellen.
    usw.
    Gruss

    Fritzenegger
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 36

    Hallo Alex,
    wozu braucht man eine Anweisung zur Erstellung einer Anweisung?? Falls jemand so etwas wirklich benötigt, frag ihn einfach, was er wissen will und schreib es auf. So knapp wie möglich und ohne viel blabla, also nur das nötigste.

    Gerne wird auch im QMH umfangreich festgelegt, wie der Aufbau einer VA zu sein hat. Aus meiner Sicht bläht sowas das QMH unnötig auf (hat sich wahrscheinlich irgendein raffinierter Berater ausgedacht…).
    Erstens hat in der Regel der QMB das letzte Wort bei der Freigabe von QM-Dokus und der weiß ja, wie er seine VAs gestaltet.
    Und zweitens: Mindestens eine VA wird ja schon da sein, und die ist doch die Beste Anleitung zur Erstellung weiterer Anweisungen!
    Anweisungen sollten nur dann erstellt werden, wenn sie auch wirklich benötigt werden.

    Prüft also noch einmal, ob ihr die Anweisung tatsächlich braucht.
    Ohne dir zu nahe treten zu wollen: Die ISO 9001 hat ihren schlechten Ruf (viel Papier, das keiner braucht) von Unternehmen, die alles und jedes dokumentieren möchten.
    Die Norm jedenfalls fordert so etwas nicht.

    Nichts für Ungut und frohes Schaffen weiterhin wünscht
    Manuel

    hoss
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 2

    Hi !

    Also ich schliße mich der Meinung meines Vorredners an.
    Wer erstellt denn sonst die Verfahrensanweisung zur Erstellung der Verfahrensanweisung zur Erstellung der Verfahrensanweisungen ? Das hört ja nie auf ;-)

    Gruß

    Carlos
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 417

    Hallo Forum,
    ich denke, dass hier ein Thema angeschnitten wird, welches wahrscheinlich für viel Gesprächsstoff sorgt.
    Man kann viel über Sinn und Unsinn von Anweisungen egal welcher Art diskutieren.
    Eine Anweisung zum Erstellen einer Anweisung für eine Anweisung usw. ist für mich einfach nur stupid.
    Mit gesundem Menschenverstand kommt man da weiter, ein bisschen überlegen schadet keinem.
    Beschränkt man sich nur auf Formulare, Anweisungen, etc, (nicht das ich dagegen bin) verkümmert auch der Verstand.

    Für Prozesse die kompliziert sind, die Erläuterungen brauchen ok, aber doch nicht für jeden Scheiss!

    Oder habt ihr auch Anweisungen für die Benutzung der WC`s?

    Gruss
    Carlos

    Frank_Hergt
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1530

    Hallo zusammen!

    Bei uns ist (per Arbeitsanweisung :-) geregelt: Die Nummernvergabe, der Aufbewahrungsort und die inhaltlichen Mindestanforderungen, damit klar ist, wer sie erstellt hat, ab wann sie galt, wer sie geprüft hat usw. Außerdem gibt es eine Vorlage, die Benutzung ist aber nicht verpflichtend.
    Nebenbemerkung: Die meisten Leute sind über ein paar Vorgaben und eine Vorlage ganz froh. Ansonsten kommt immer die Frage: „Ich soll eine Arbeitsanweisung schreiben. Wie mach‘ ich denn das jetzt?“ Ich darf an die Dauernachfrage nach Vorlagen in diesem Forum erinnern…

    Schöne Grüße

    Frank Hergt

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