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Hallo zusammen,
danke für Eure Aufmerksamkeit und schon einmal Danke für Anregungen in dieser Sache.
In den neuen MBST steht in Kap. 1.1, S. 17, „Anlass“ (für PPAP):
In den folgenden Fällen ist der Lieferant zu der Durchführung des PPF-Verfahrens verpflichtet: …
– Fertigung mit Werkzeugen, die aufgrund von Kapazitätserhöhungen…., bzw. mit Werkzeugen, die aufgrund von Verschleiß ersetzt werden (betrifft nicht Werkzeuge für spanende Fertigung).Harte Interpretation: Immer PPAP, wenn in der Maschine die Werkzeugteile aufgrund von Verschleiß gewechselt werden (passiert „oft“), d.h. Aufwand extrem hoch.
Was wäre Eure Meinung dazu – harte Interpretation?…..
Grüße,
Thomas
Hallo Thomas,
Ich denke Du beziehst Dich auf die MBST 13 (Solltest Du lieber angeben, den in den Extended Enterprise gibt es 21 verschiedene Special Terms die alle ein Kapitel 1 haben).
Ich verstehe aber irgendwie die Frage nicht ganz.
Ich denke es ist doch klar, daß es sich hierbei um die Werkzeuge bei werkzeuggebundenen Teilen handelt (Formen z.B. für Spritzteile, Gußteile, Stanz- / Biegeteile) und nicht um die Bestandteile einer Maschine die irgendwie am Produktionsprozeß beteiligt ist. Auch die Werkzeuge für spanende Fertigung (Bohrer, Fräser etc. ) sind je bereits ausgenommen.Also bleibt doch nur die Bemusterung bei neuen oder ersetzten Werkzeugen (keine Nacharbeit). Das ist doch üblich, wo ist das Problem?
Falls die Antwort nicht zufriedenstellend ist, dann bitte detailliere Dein problem.
Gruß,
JokerHallo Joker,
ich denke Deine Stichworte „werkzeuggebundene Teile“/“Spritzteile“/usw. ist die Lösung – das vermisse ich nämlich in den MBST an der Stelle.
Für alle Nicht-Kaltschläger: Bei unserem Prozess wird ein Draht in einer Maschine durch formgebende Werkzeuge so ge/ver/zerpreßt, dass am Ende, bzw. in diesem speziellen Fall, ein Niet entsteht. Einzelne Teile der formgebenden Werkzeuge sind recht schnell verschlissen und werden dann halt gewechselt. – In diesem Sinne für mich halt mal nicht „werkzeuggebunden“.
Danke & Grüße,
Thomas
Im Zweifelsfall wende Dich doch an die Kollegen von DC. Es wird nicht in Ihren Interesse sein täglich das gleiche Teil zu Bemustern weil Dein Werkzeug mal wieder verschlissen ist – und Du erst nach Freigabe auslieferst ;->. Wenn Du es dann schriftlich hast. haste auch die Diskussion mit dem Auditor gespart…
Grüße aus der Nietfertigung ;->
Diese Forderung macht z.B. nach dem Service von Kunsstoffspritzwerkzeugen oder Stanzstemplen durchaus Sinn und wird sogar gelebt (beide Verfahren sind nicht spanend).
Da aber ein Werkzeugservice dieser Art erstens der Kunde zahlt und dann meist auch gleichzeitig geringe Veränderung wünscht, – ergibt sich bei uns ein neuer Index und somit sowieso ein neuer PPAP.
Eine andere Möglichkeit ist es aber auch statt einem Abnahmeprüfzeugnis, gleich das Formular für die Maßbemusterung für die Kernmaße zu verwenden. Ich habe mir das auf Excel aufgebaut und die Daten werden von einer Tabelle in die andere übertragen, sodass ich mir nur noch aussuche was ich ausdrucke.
lg tom
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