Verantwortung als Leiter QM2005-08-25T19:48:46+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Verantwortung als Leiter QM

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    Beiträge
  • robbob
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 384

    Ja wie ist das dann wenn man fast nur Briefverkehr in englischer spreche , was würde denn dort Im Auftrag iA heißen. Gesehen habe ich bis dato nur unterschriebene Briefe ohne jeglichen Anhang ppa /iV /iA. Einziger Anhängsel war da nur die Position . Das machen wir im Deutschen ja auch . Ist da jemanden was bekannt ??

    Gruss robbob

    Mark
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 79

    Vor einiger Zeit war der Rechtsanwalt Dr.Klindt bei uns (GPSG oder Produkthaftungs Guru).
    Hier viel folghender Spruch:

    Führungskräfte haften nach deutscher Rechtssprechung bei Fahrlässigkeit bis max. 30.000€.
    Bei grober Fahrlässigkeit unbegrenzt.

    Denke das ist eine Aussage, die manche Unterschrift zögerlicher und Wohl überdacht werden lässt.

    Jedenfalls verdiene ich keine 30.00€ im Monat Netto.

    :)

    Aller Anfang ist schwer.
    Qualitätswesen.de

    Loretta
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 724

    Jedenfalls verdiene ich keine 30.00€ im Monat Netto.

    30 Euro… Mann, DAS ist schon echt wenig.. ;-))

    Aber zum Thema… hat der RA denn auch den Begriff Führungskräfte definiert?


    Der Worte sind genug gewechselt, laßt uns endlich Daten sehen.
    © Dr. rer. pol. Gerhard Kocher (*1939), Schweizer Politologe und Gesundheitsökonom

    kirschbaum
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 5

    Hallo QM_Lou!

    Wenn Deine Stellenbeschreibung dem Absatz 5.5.2 „Beauftragter der obersten Leitung“
    entspricht, ergibt sich insbesondere aus den Absätzen a) und b) ein prima Ansatz für eine Haftungsdiskussion.

    Es könnte dahingehend argumentiert werden, dass gerade durch das von Dir aufgebaute QM-System
    Haftungsansätze (z. B. Produkthaftung) vermieden werden sollen. Tritt ein potentieller Haftungsfall ein, muss also
    untersucht werden, ob
    – das QM-System dem „Stand der Technik“ entspricht bzw.,
    – fahrlässig oder sogar
    – grob fahrlässig
    gegen Vereinbarungen verstossen wurde.

    Als „QM-Verantwortlicher“ werden sich die Blicke sofort auf Dich richten. Die Frage ist, – für wie lange.

    Fundgrube für Sachverständige, Staatsanwälte und nach Entlastung suchende Geschäftsführer
    könnte der von Dir verantwortete Prozess „Interne Audits“ (-> Angemessenheit des Auditprogramms, Eignung der
    Auditoren, Qualität des Auditberichtes) und das zentrale Maßnahmenmanagement sein.

    Mit Hilfes eines geeigneten Maßnahmenmanagements sollte der QMmer jederzeit belegen
    können, dass die GF insbesondere über „rechtsrelevante“ Maßnahmen, ihre Bedeutung und
    eine ggf. nicht termingerechte Abarbeitung und die daraus folgenden Konsequenzen informiert ist.

    Eine weitere Entlastungshilfe für den QMmer könnte auch die Einführung eines Verfahrens sein, in dem
    klar geregelt wird, wie mit Leuten umgegangen wird, die ihre Maßnahmen wiederholt
    nicht erledigen (1. , 2. Maßnahmengespräch, Abmahnung, Kündigung).

    Entscheidender Punkt in diesem Verfahren ist die rekonstruierbare Entscheidung der Geschäftsführung, ob bei einer
    (insbesondere „rechtsrelevanten“) Maßnahmenverschleppung durch eine (unentbehrliche) Führungskraft auch tatsächliche die vereinbarte „Konsequenzenkaskade“ eingeleitet wurde.

    Gruß
    Kirschbaum

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