QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Verantwortung als Leiter QM
-
AutorBeiträge
-
Ja wie ist das dann wenn man fast nur Briefverkehr in englischer spreche , was würde denn dort Im Auftrag iA heißen. Gesehen habe ich bis dato nur unterschriebene Briefe ohne jeglichen Anhang ppa /iV /iA. Einziger Anhängsel war da nur die Position . Das machen wir im Deutschen ja auch . Ist da jemanden was bekannt ??
Gruss robbob
Vor einiger Zeit war der Rechtsanwalt Dr.Klindt bei uns (GPSG oder Produkthaftungs Guru).
Hier viel folghender Spruch:Führungskräfte haften nach deutscher Rechtssprechung bei Fahrlässigkeit bis max. 30.000€.
Bei grober Fahrlässigkeit unbegrenzt.Denke das ist eine Aussage, die manche Unterschrift zögerlicher und Wohl überdacht werden lässt.
Jedenfalls verdiene ich keine 30.00€ im Monat Netto.
:)
Aller Anfang ist schwer.
Qualitätswesen.deJedenfalls verdiene ich keine 30.00€ im Monat Netto.
30 Euro… Mann, DAS ist schon echt wenig.. ;-))
Aber zum Thema… hat der RA denn auch den Begriff Führungskräfte definiert?
—
Der Worte sind genug gewechselt, laßt uns endlich Daten sehen.
© Dr. rer. pol. Gerhard Kocher (*1939), Schweizer Politologe und Gesundheitsökonom
—Hallo QM_Lou!
Wenn Deine Stellenbeschreibung dem Absatz 5.5.2 „Beauftragter der obersten Leitung“
entspricht, ergibt sich insbesondere aus den Absätzen a) und b) ein prima Ansatz für eine Haftungsdiskussion.Es könnte dahingehend argumentiert werden, dass gerade durch das von Dir aufgebaute QM-System
Haftungsansätze (z. B. Produkthaftung) vermieden werden sollen. Tritt ein potentieller Haftungsfall ein, muss also
untersucht werden, ob
– das QM-System dem „Stand der Technik“ entspricht bzw.,
– fahrlässig oder sogar
– grob fahrlässig
gegen Vereinbarungen verstossen wurde.Als „QM-Verantwortlicher“ werden sich die Blicke sofort auf Dich richten. Die Frage ist, – für wie lange.
Fundgrube für Sachverständige, Staatsanwälte und nach Entlastung suchende Geschäftsführer
könnte der von Dir verantwortete Prozess „Interne Audits“ (-> Angemessenheit des Auditprogramms, Eignung der
Auditoren, Qualität des Auditberichtes) und das zentrale Maßnahmenmanagement sein.Mit Hilfes eines geeigneten Maßnahmenmanagements sollte der QMmer jederzeit belegen
können, dass die GF insbesondere über „rechtsrelevante“ Maßnahmen, ihre Bedeutung und
eine ggf. nicht termingerechte Abarbeitung und die daraus folgenden Konsequenzen informiert ist.Eine weitere Entlastungshilfe für den QMmer könnte auch die Einführung eines Verfahrens sein, in dem
klar geregelt wird, wie mit Leuten umgegangen wird, die ihre Maßnahmen wiederholt
nicht erledigen (1. , 2. Maßnahmengespräch, Abmahnung, Kündigung).Entscheidender Punkt in diesem Verfahren ist die rekonstruierbare Entscheidung der Geschäftsführung, ob bei einer
(insbesondere „rechtsrelevanten“) Maßnahmenverschleppung durch eine (unentbehrliche) Führungskraft auch tatsächliche die vereinbarte „Konsequenzenkaskade“ eingeleitet wurde.Gruß
Kirschbaum -
AutorBeiträge
- Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.