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Hallo,
kann mir mal bitte jemand pi x Daumen sagen in wie weit ein „Leiter Qualitätsmanagement“ Verantwortung trägt, bzw. persönlich für etwaige Versäumnisse bzw. Fehler in Haftung genommen werden kann ?
Schönen Gruss
QM-LouEs gibt nichts Gutes ausser man tut es, gell ?!
…lou…..
verantwortung? in welchen Sinne?
moralisch?
technisch?
gesetzlich?aber ich glaube zu wissen was du meinst…
im prinzip tragen deine geschäftsführer, deine inhaber, die verantwortung.
es sei denn, dir kann bewusstes fehlverhalten (ohne meldung an deine vorgesetzten) vorgeworfen werden.but just my 2 cent – juristen vortreten!
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Der Worte sind genug gewechselt, laßt uns endlich Daten sehen.
© Dr. rer. pol. Gerhard Kocher (*1939), Schweizer Politologe und Gesundheitsökonom
—Moin Lou,
nun ich würde mal sagen es gibt da so etwas wie reelle und „gefühlte“ Verantwortung.
In real gebe ich Loretta recht. Du musst dich schon konkret falsch verhalten und Deinen Aufgaben als Leiter nicht oder unzureichend nachkommen, bevor Du Schwierigkeiten bekommst.
Gefühlt ist es meistens (je nach GL) so, dass Du für alle möglichen Fehler, die in Zusammenhang mit dem QM (oder manchmal auch nur mit der Produktqualität) stehen, in Haft genommen wirst. „Wieso haben Sie nicht schon früher…; Wie kann den sein, dass… “ etc. Das Schlimmste ist dann natürlich eine Hauptabweichung im externen Audit ;-).
Wie gesagt, es hängt von der GL ab und wohl auch, ob ihr das System lebt oder nur einen Alibifrontmann braucht.
Gruß und viel Erfolg aus dem Norden
QMArc
Hallo Lou,
ich habe vor einigen Wochen auch schon mal gefragt und bin eigentlich immer noch nicht weiter.
Tatsache ist, dass man als QMB (mehr sogar noch als UMB) mit seiner Unterschrift unter bestimmte Dokumente evtl. in die persönliche Haftung genommen werden kann. Im Einzelfall kann das sein:
Du unterschreibst einen EMPB und sicherst damit bestimmte Eigenschaften zu. Worst Case: Das Zeug taugt nix oder ist sogar gefährlich, was du mit deiner Unterschrift eigentlich im Gegenteil bestätigt hast.
Damit kannst du evtl. in die Verschuldenshaftung genommen werden.
Ist aber nur theoretisch.Mehr kann man dir vielleicht unter
http://www.qm-infocenter.de
sagen, dort gibt es ein Forum für Rechtsfragen, die von einem rechtlich versierten Menschen beantwortet werden.Im September werde ich in Würzburg an einem Seminar teilnehmen, bei dem genau dieses Thema behandelt wird, vielleicht weiß ich dann was mehr.
Kurz gesagt: Wir werden in Zukunft nicht mehr nur QMB sein, sondern uns auch noch mehr mit Rechtsfragen auseinandersetzen müssen. (Siehe auch in den QSV)
Dino
„Wir sind im Auftrag des Herrn unterwegs.“
(Blues Brothers)was ich vergessen habe… in diesem Zusammenhang natürlich Deine Zeichnungsbefugniss beachten.. (ich habe mich nie an iV oder ppa aufgeg**** – mit i.A. fährts du ganz gut, wenns Dein Ego verkraftet. ;-)
Ausserdem, „Rechtsberatung“ DARF dir hier keiner geben… nur Meinungen absondern.. Meine Meinung, bei einer GmbH z.B. sinds immer die GF, die in der Aussenwirkung ihren laden vertreten. Und intern, muss man dir wie schon erwähnt grobes Fehlverhalten oder Vorsatz nachweisen. Kommst Du brav deinen Informations- u. Dokumentationspflichten nach (auch nach oben) wird ein solcher Fall schwerlich nachzuweisen sein.—
Der Worte sind genug gewechselt, laßt uns endlich Daten sehen.
© Dr. rer. pol. Gerhard Kocher (*1939), Schweizer Politologe und Gesundheitsökonom
—Bisher habe ich Korrespondenz immer nur mit dem Namen unterschrieben, also kein i.A., i.V. etc. Hat das dann eine rechtliche Konsequenz, z.B. das dies ich als Privatperson unterschrieben habe? Oder ist es rechtlich nichts wert?
Gruß,
DieterHallo,
wie Loretta sagte, wir können und dürfen keine Rechtsberatung geben. Wir geben nur unsere Erfahrung und Meinung weiter.
Und bei deinem Problem solltest du dir wirklich überlegen, dich an Institutionen zu wenden, die sich damit auskennen und dir auc verbindliche Antworten geben können.Dino
Bisher habe ich Korrespondenz immer nur mit dem Namen unterschrieben, also kein i.A., i.V. etc. Hat das dann eine rechtliche Konsequenz, z.B. das dies ich als Privatperson unterschrieben habe? Oder ist es rechtlich nichts wert?
Gruß,
Dieterwie ich schon schrieb… der iA sichert dich schon in gewisser Weise ab….
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Der Worte sind genug gewechselt, laßt uns endlich Daten sehen.
© Dr. rer. pol. Gerhard Kocher (*1939), Schweizer Politologe und Gesundheitsökonom
—@ dreichl
Bisher habe ich Korrespondenz immer nur mit dem Namen unterschrieben, also kein i.A., i.V. etc. Hat das dann eine rechtliche Konsequenz, z.B. das dies ich als Privatperson unterschrieben habe? Oder ist es rechtlich nichts wert?
Es kommt die die Gesellschaftsform an und welche Stellung Du im Unternehmen hast. Wenn Du in der GmbH mit oder ohne Ko.Kg, einer AG o. ä. kein GF bist, bewegst Du Dich im Aussenverhältnis auf ganz dünnem Eis. Denn nur die GF darf ohne Zusatz unterschreiben, ansonsten musst Du immer (im Aussenverhältnis) mit Deiner „Befugnis“ unterschreiben. Wenn Du dies nicht machst, unterschreibst Du wie die GF – und dies kann im Ernstfall dann doch ein paar Konsequenzen haben.
Gruß
el verde
——————————-Wer Tipp- und Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
@Dino, ich hoffe, du hattest damit nicht mich gemeint. Denn ich habe das ja nicht als Problem angesehen und eine Beratung war ja gar nicht erwünscht. Wenn ich Beratung richtig verstehe, macht sie ja nur dann Sinn wenn ich danach gegenüber einer anderen Stelle versichern kann: Nach Auskunft von xy ist dies so oder so. Right?
@All: OK, wir sind ’ne GmbH und ich nicht der GF. Und da soll es dann so sein, dass wenn jemand „nur“ mit seinem Namen und der Funktion im Unternehmen unterschreibt, er damit formell zu 100% rechtlich/juristisch als die GmbH auftritt? Ich (derjenige) mache das ja im Sinne der Firma bzw. als deren Vertreter und nicht ALS die Firma.
Aber ich frage gerne woanders nach, wenn dieses Thema zu juristisch und damit was „Beratung“ angeht zu Problemen führen kann. Obwohl man ja auch darüber diskutieren kann und Erfahrungen austauschen.
Noch eine Frage zum Schluss: Wenn nur der GF ohne diesen Zusatz unterschreiben darf, wieso in aller Welt sagt das einem niemand?
Gruß,
DieterAlso bei mir steht dies in meiner stellenbeschreibung.
Schönes Wochenende
Gruß aus dem Outback
Stefan
…… wieso in aller Welt sagt das einem niemand?
Gruß,
Dieter*GRINS* Wieviele Gesetze kennst Du auswendig? und würdest im Zweifelsfalle abgeurteilt?
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht… ;-)Aber im Ernst, ich wüsste es auch nicht, hätte ich mich nicht spasseshalber mal 2 1/2 Jahre auf der Abendschule mit BWL bespaßt (Danke Barbara – der Ausdruck gefällt mit zunehmend)
Eigentlich wäre es Aufgabe der Geschäftsführer & Prokuristen & Handlungsbevollmächtigten, diese Information im Unternehmen zu verbreiten; DIE wurden nämlich vom Notar „unterwiesen“ <sollten.. worden sein>—
Der Worte sind genug gewechselt, laßt uns endlich Daten sehen.
© Dr. rer. pol. Gerhard Kocher (*1939), Schweizer Politologe und Gesundheitsökonom
—Vorschau
Hallo Zusammen !Vielen Dank noch für das rege Interesse und Eure guten Beiträge zu meinem Anliegen.
Also das Beste wäre dann also immer mit i.A. Lou zu unterschreiben……
Das werde ich auch tun !Gruss
QM-LouEs gibt nichts Gutes ausser man tut es, gell ?!
Eigentlich wäre es Aufgabe der Geschäftsführer & Prokuristen & Handlungsbevollmächtigten, diese Information im Unternehmen zu verbreiten; DIE wurden nämlich vom Notar „unterwiesen“ <sollten.. worden sein>
Das ist so nicht ganz richtig, denn nur Prokura und Geschäftsführung werden über den Notar ins Handelsregister eingetragen. Handlungsvollmacht wird nicht eingetragen.
Bei uns wurde das Unterschriftenthema schon vor x-zig Jahren in der Berufsschule behandelt.
Gruß
el verde
——————————-Wer Tipp- und Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
Die Abkürzung i. A. steht für im Auftrag: Der Unterzeichner hat für dieses Dokument, den er unterschreibt, eine Vollmacht.
Das Kürzel i. V. bedeutet in Vollmacht bzw. in Vertretung: Der Unterzeichner hat vom Inhaber eine allgemeine Handlungsvollmacht erhalten.
Für das lateinische per procura steht die Abkürzung ppa.: Sie besagt, dass der Unterzeichner Prokura hat bzw. Prokurist/-in ist.Gruß Wolfgang
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