Verantwortliche Person nach EfBV2005-04-28T08:52:43+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Verantwortliche Person nach EfBV

Ansicht von 7 Beiträgen – 1 bis 7 (von insgesamt 7)
  • Autor
    Beiträge
  • chris80
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 120

    Hallo,

    bei uns steht in naher Zukunft eine 9001/14001/EfBV-Zertifizierung (Überwachungsaudit) an.

    Jetzt bin ich beim Efb-Teil etwas unsicher was die Erfüllung von §9 EFBV betrifft (Anforderungen an die Verantwortliche Person).

    Wisst ihr wie alt ein Führungszeugnis beim 2. Überwachungsaudit sein darf? Ich fand bisher nur die Aussage „Bei Erstzertifizierung darf das Führungszeugnis max. 3 Monate alt sein und gilt 1 Jahr“.

    Ist es im Sinne des Erfinders jährlich neue Führungszeugnisse zu beschaffen?

    grüße chris

    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925

    Hallo Chris,

    sag mal, ich steh gerade auf dem Schlauch, aber was ist EfBV?

    Gruß aus dem Norden
    QMarc

    chris80
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 120

    @QMarc: EntsorgungsfachbetriebeVerordnung

    ist hier nicht so oft vertreten :)

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hallo Chris,

    wenn ich mich richtig erinnere (ist schon ein paar Jahre her, dass ich EfbV gemacht habe), reichte in den Überwachungsaudits jeweils eine persönliche Erklärung (schriftlich), in der die verantwortliche Person versichert, dass gegen sie nichts vorlag (sinngemäß).

    Letztendlich klären kannst Du das allerdings nur mit Eurem Auditor.

    Gruß

    Frank R.

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    Hallo Chris,

    ich habe das Überwachungsaudit diese Woche hinter mich gebracht.
    Laut meinem Kenntnisstand muß das pol. Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate) jedes Jahr vorliegen.
    Zusätzlich ist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister notwendig.

    Beides benötigstdu sowohl von der beauftragten Person als auch vom Betriebsinhaber.

    Bei Mitgliedern von Entsorgergemeinschaften genügt die Zuverlässigkeitserklärung, wie oben angesprochen.

    Hier müssen Zeugnis und Gew.-zentr.-reg.-ausz. nur alle 3 Jahre vorliegen.

    Diese Informationen entstammen einer Checkliste unseres Zertifierers, also besser mal bei eurem Zert. nachfragen wie er das sieht.

    Gruß

    Everev99

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hallo Chris,

    das polizeiliche Führungszeugnis sollte beim jährlichen EfbV-Audit vorgelegt werden.

    Ebenso Nachweise über Versicherungsschutz und Umwelthaftplficht.

    Und natürlich die Schulungsnachweise zu Sachkunde EfbV.

    Gruß,

    Martin S

    chris80
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 120

    @evereve99
    glück gehabt…wir sind ja Mitglied in einer Entsorgergemeinschaft. Dann reicht die Zuverlässigkeitserklärung und ich brauch unsere Standortleiter nicht quängeln.

    Alle anderen Unterlagen sind beisammen…da können die Zertifizierer nächste woche kommen.

    ich dank euch für die unterstützung

    Grüsse von der Spree

    Chris

Ansicht von 7 Beiträgen – 1 bis 7 (von insgesamt 7)
  • Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.
Nach oben