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Hallo Gemeinde,
vielleicht gab´s diese Frage schon mal, ich finde aber nichts:
Gemäß VDA 6.3 muss ein intern und extern beschäftigter Auditor neben der „Grundausbildung“ eine „erfolgreiche Teilnahme“ an einem VDA 6.3 Kurs nachweisen können. Was heisst das? Reicht es aus, wenn er intern von einem Kollegen (zertifizierter VDA 6.3 Auditor) geschult wird oder muss er eine externe Schulung besuchen? Meiner Ansicht nach bedeuted „erfolgreiche Teilnahme“ nicht, dass er eine Prüfung ablegen muss. Oder doch?
Vielen Dank vorab und eine schöne Weihnachtszeit!Stefan
Hallo Stefan!
Beispiel: Stell dir vor, Du müsstest mir die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs nachweisen. Wie macht Du das?
Gruß
MichaelHallo Michael,
ich weiss. Aber soll ich dir mal meine gesammelten Werke von Schulungen zeigen, wo OHNE Prüfung steht „Hr. XXX hat erfolgreich an dem Seminar AAA teilgenommen“? Also geht das wohl schon….
Hallo!
Nein Stefan, das geht nicht. Es fragt ja nur jemand nach, wenn es Probleme gibt. Und dieser jemand wird sich definitiv nicht mit so einer Argumentation überzeugen lassen. Schließlich ist es üblich, das Auditorenlehrgänge mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Sonst wären ja alle Anbieter (die meistens auch Zertifizierer sind) mit ihrem Angebot „Seminar und Prüfung“, weit am Markt vorbei. Aber wenn Du meinst das Du jemanden überzeugen kannst. Viel Glück dabei!
Gruß
Michaelgeändert von – Michael on 20/12/2012 12:25:08
OK. Seminar mit Prüfung. Einverstanden. Dann die Frage: Kann das von jedem zertifizierten VDA 6.3. Auditor durchgeführt werden? Wir haben einen entsprechenden Kollegen, der die Schulung inhouse auch mit Prüfung durchführen könnte. Wenn das jemand beantworten könnte……
Hallo Stefan!
Wenn Du Seminare gemäß VDA abhalten willst, brauchst Du eine Genehmigung / Zulassung vom VDA. Ansonsten ist es kein VDA Seminar. Euer / dein Kollege kann zwar jemanden schulen / anlernen aber ohne Erlaubnis vom VDA, kann er nicht VDA konform lehren und Prüfungen abhalten.
Gruß
MichaelNach Rücksprache mit unserem Auditor haben wir folgendes vereinbart:
Einer läßt sich zum VDA 6.3 Auditor ausbilden und schult die anderen dann entsprecchend.Allerdings nur Inhouse. Es muss nachgewiesen werden, dass und wie relevante Punkte der Schulung weitergegeben wurden.
Gruß nobbe -
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