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AnonymGast27. Juni 2006 um 16:41 UhrBeitragsanzahl: 2122
Hallo,
ich hätte da eine Anfängerfrage zu stellen.
Schreibt die ISO 9001 in den Mindestanforderungen ein dokumentiertes Verfahren zur Vertragsprüfung vor?Und wenn ja, wie gliedert dieser Prozess sich dann in der Process Map ein? Wir haben in Kern-, Support- und Führungsprozesse unterteilt.
Merci.QM Baby
Nein. Seit 2000 gibts nur noch 6 ‚dokumentierte Verfahren‘ (sprich VA) – Lenkung der Dokumente (4.2.3)
Lenkung der Qualitätsaufzeichnungen (4.2.4)
Durchführung der internen Audits (8.2.2)
Lenkung fehlerhafter Produkte (8.3)
Korrekturmaßnahmen (8.5.2)
Vorbeugungsmaßnahmen (8.5.3). Darüber hinaus gibt es zich Prozesse. Einer ganz sicher – die Vertragsprüfung. Zu 1994 Zeiten war das auch mal ne Verfahrensanweisung (QMV). Du solltest das innerbetrieblich mal abchecken, inwieweit es nützlich ist eine VA zu gestalten. Tip – schreibt nen Ablaufplan. Großer Prosa-Text nützt nichts und fürn Zertifizierer arbeiten is zwar schön für den, aber nich erforderlich und noch weniger nützlich.Hoff das hilft.
Tschöö, Paul
Ach – wegen der Prozess Map. Für mich ist Vertragsprüfung – teil des Vertriebsprozess und damit am Wertschöpfungsprozess beteiligt. Wenn da was schief geht, geht ganz sicher der Auftrag schief. Zudem ganz klar kundenorientiert, also Kernprozess.
AnonymGast27. Juni 2006 um 17:42 UhrBeitragsanzahl: 2122Ja, das hilft mir schon sehr. Merci.
qm babyAnonymGast28. Juni 2006 um 8:38 UhrBeitragsanzahl: 2122Hallo QMBaby,
Paulpaulsen hat in seiner nochalanten Art nur halb Recht. Nämlich nur dann, wenn die Vertragsprüfung nicht zu Euren Kernprozessen gehört.
Die Tatsache, daß die Vertragsprüfung – wie die Montage in einem produzierenden Gewerbe – nixht explizit von der Norm erwähnt wird hat nichts damit zu tun, dass Kernprozesse nicht dokumetniert und mit Verfahrensanweisungen versehen werden müssten.
Ob die Vertagsprüfung ein Kernprozess ist, hängt davon ab was Ihr macht, bzw. welchen Stellenwert diese für Euer Geschäft hat. Bei einem Rechtsanwalt ist sie Teil der üblichen Geschäftstätigkeit, bei einer KFZ-Werkstatt eher nicht.
Grüße,
Tim
Notrufnummern: Deutschland 110, Amerika 911, Nepal 4247041
Du mußt das nicht in einer Verfahrensanweisung dokumentieren. Es genügt ebenso eine Arbeitsanweisung. (intern für Euch)
Die Verfahren die paulpaulsen erwähnt hat, die mußt Du haben.AnonymGast28. Juni 2006 um 9:59 UhrBeitragsanzahl: 2122Nochmal Danke. Ich denke, in dem Fall müssen wir das dokumentieren.
Grußqm baby
Hallo QMBaby,
Paulpaulsen hat in seiner nochalanten Art nur halb Recht. Nämlich nur dann, wenn die Vertragsprüfung nicht zu Euren Kernprozessen gehört.
Die Tatsache, daß die Vertragsprüfung – wie die Montage in einem produzierenden Gewerbe – nixht explizit von der Norm erwähnt wird hat nichts damit zu tun, dass Kernprozesse nicht dokumetniert und mit Verfahrensanweisungen versehen werden müssten.
Ob die Vertagsprüfung ein Kernprozess ist, hängt davon ab was Ihr macht, bzw. welchen Stellenwert diese für Euer Geschäft hat. Bei einem Rechtsanwalt ist sie Teil der üblichen Geschäftstätigkeit, bei einer KFZ-Werkstatt eher nicht.
Grüße,
Tim
Notrufnummern: Deutschland 110, Amerika 911, Nepal 4247041
Sorry – du wohnst noch in Zeiten von 9001:1994. Bitte – egal was gestehen steht – dokumentiertes Verfahren oder Prozess – es reicht immer ein Ablaufplan (oder ähnliches). Wir leben zu Prozesszeiten. Ne Verfahrensanweisung wie die QMV Vertragsprüfung ist ‚fotzt fein‘ (wie unsere Werker nun sagen pflegten) für den Auditor, zumindest wars mal so. Mittlerweile drehen diesen den Rücken zu – is zumindest bei uns so.
Also mal nich so vorlaut.
AnonymGast30. Juni 2006 um 9:20 UhrBeitragsanzahl: 2122Ich lebe natürlich in der 2000er Revision. Die Prozessoptimierung sagt auch selbstverständlich nur etwas über die Form der Darstellung aus und nicht über den Inhalt.
Eine Prozessdarstellung steht auch nicht im mindesten einer VA oder einer AA entgegen, sondern wird durch diese ergänzt.
„Also mal nich so vorlaut.“
Dazu nur eine Frage: Istr es Dir wohl möglich, wenigsten ein Posting ohne persönliche Anwürfe oder unterschwellige Beleidigungen zu verfassen? Tut mir ja leid, wenn ich jetzt etwas gereizt reagiere, aber einen solchen unterirdischen Ton waren wir hier vor Deiner Ankunft einfach nicht gewöhnt. Hier ging es immer kollegial zu.Notrufnummern: Deutschland 110, Amerika 911, Nepal 4247041
AnonymGast30. Juni 2006 um 10:32 UhrBeitragsanzahl: 2122Ich danke euch beiden.
War nicht meine Absicht, hier mit meinem ersten Thread persönliche Auseinandersetzungen zu provozieren. Vielleicht mache ich mir beim nächsten Mal Gedanken über eine möglichst konfliktneutrale Formulierung meines Anliegens. ;)
GrußQMB[aby]
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