Urlaubsantrag (Bundesurlaubsgesetz)2007-02-13T00:15:32+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Urlaubsantrag (Bundesurlaubsgesetz)

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  • Marco444
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 221

    Hallo,

    das Bundesurlaubsgesetz hat keine Zeiten über die Gewährungfristen festgelegt.

    Beispiel:
    Mitarbeiter von Euch (Abteilungsleiter) stellt heute 13.02.2007 einen Urlaubsantrag zum 10 Mai 2007 (kein Jahresurlaub) für 3-4 Tage.
    In welche Zeit (Stunden, Tage, Wochen) muß dieser Antrag nach Antragsstellung von Euch genehmigt werden?

    Tschüß

    stephan_35
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 437

    Gar nicht, denn im Gesetz steht, dass Urlaub zusammenhängend genommen werden soll.
    Wenn dann noch Firmeninterna dagegen sprechen gibt es diesen Urlaub nicht.

    Wenn Tarifverträge etwas anderes regeln, mag es vielleicht Ausnahmen geben.

    Gruß
    Stephan

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Moin,

    also, als Jahresurlaub wird eine Zeit von mindestens 2 Wochen definiert, die zu gewähren ist. Sollte jedoch in der Firma ein Betriebsurlaub von mindestens der gleichen Länge üblich sein, so gilt dieser als Jahresurlaub.

    Es ist sogar vom Gesetzestext auch für den AN so geregelt, dass dieser seinen Urlaub nicht „bröckchenweise“ verplempert.

    Und ne Zeit, in der ein Antrag genehmigt werden muss, hab ich nicht gefunden.

    Dino

    Frauen sind die Juwelen der Schöpfung.
    Man muß sie mit Fassung tragen.
    (Heinz Erhardt)

    Barbara
    Senior Moderator
    Beitragsanzahl: 2766

    Hallo Marco,

    wie die Gesetzeslage ist, weiß ich nicht.

    Ich würde grundsätzlich (und unabhängig von der Anzahl Urlaubstage) eine Regelung aufsetzen, wer den Urlaub bewilligt und wie lange dieser Mensch dafür Zeit hat und ob es z. B. so etwas wie „wer zuerst kommt“ oder „Eltern schulpflichtiger Kinder haben Vorrang“ oder Ähnliches gibt.

    Mit welchem Vorlauf werden denn normalerweise bei Euch Urlaubsanträge gestellt und wie schnell werden die bearbeitet?

    Noch einige private Worte: Das könnte auch ein Antrag vom Vater meiner Kinder sein (ist es natürlich nicht), weil ich relativ lange im Voraus weiß, wann meine Seminare liegen. Das sind dann auch immer nur wenige Tage, allerdings ist es bei uns immer wieder eine echte Zitterpartie, bis der Urlaub dann durch ist (meist erst 1-2 Wochen vorher wirklich klar). Ich würde mir wünschen, dass solche Anträge frühzeitig und fest entschieden werden, das würde unsere Planungen deutlich entspannen.

    Wenn Euer Mitarbeiter also einen guten Grund hat im Mai Urlaub zu nehmen (familiäre Gründe, besondere Ereignisse wie Usertreffen, Hochzeit des besten Freundes, etc.), dann würde ich versuchen, das auch schnell zu entscheiden. Schnell ist für mich innerhalb von wenigen Tagen.

    Viele Grüße

    Barbara

    _____________________________________

    Ich fühle, dass Kleinigkeiten die Summe des Lebens ausmachen.
    (Charles Dickens, Schriftsteller)

    Marco444
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 221

    Hallo,

    wir haben Betriebsferien von 3 Wochen.
    Der große Jahresurlaub ist damit gegeben.
    Die anderen Tage können natürlich für Feste, Kurzurlaub u.s.w. genommen werden.
    Eine Mitarbeierin ist da der Meinung „Antrag gestellt und genehmigt und Unterschrift bis höchstens 7 Tage danach“.
    In Tarifvertrag u. Betriebsvereinbahrungen steht bei uns davon nichts drin.

    Im Internet habe ich auch nichts darüber gefunden.

    Habt Ihr eine Idee?

    Tschüß

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Moin,

    durch wieviele Instanzen geht denn der Antrag??

    Wenn der durch die halbe Firma wandert ist es ätzend, ansonsten bin ich der Meinung dass eine Arbeitswoche für die Genehmigung der Kurzurlaube mehr als genug ist.

    Festgeschrieben ist das meines Wissens nach nirgends, aber ich muss sagen, es ist ätzend, wenn man für einen Tag oder 2 mehrmals nachfragen muss.

    Ich denke, es geht dabei auch mehr um das menschliche Miteinander. Wie lange braucht ihr denn für sonen Schein zu genehmigen??

    Dino

    Frauen sind die Juwelen der Schöpfung.
    Man muß sie mit Fassung tragen.
    (Heinz Erhardt)

    hccv
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 314

    Also ich füll die manchmal im nachhinein aus und lass sie unterschreiben :-)

    mein nächster Urlaubsschein ist ein optionaler 3 tagesschein(je nach wetter in norditalien).

    ich finde, bei Möglichkeit, sollte das flexibel handhabbar sein.

    Bedings natürlich auch, dass man möglichst frühzeitig vorwarnt und -plant.

    Grüße,
    Christoph

    Sapere aude! Kant den schon jemand? :-)

    paluchenia
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 5

    Also bei uns steht immer am Jahresende die Urlaubsplanung fürs kommende Jahr an. Da soll jede(r) Mitarbeiter(in) seine Urlaubswünsche eintragen und dann wird geguckt, dass es allen recht gemacht wird. Mein Chef sieht immer zu, dass wir 20 Tage von den 30 „festlegen“. Da sagt keiner was, wenn jemand „zwischendurch“ mal 3 oder 4 Tage haben will, wenn dort kein anderer bzw. nur ein anderer hat (max.2 dürfen zur selben zeit in Urlaub). Aber egal, wann wer in den Urlaub geht, den richtigen Urlaubsantrag, der dann auch in die Personalabteilung geht, den unterschreibt er max. 1 Woche vorher. Einen Urlaubsschein schon 3 Monate vorher zu unterschreiben finde ich persönlich zu früh!! Aber anfragen, obs o.k. wäre, damit dort kein anderer einem die Tage wegschnappen kann, finde ich schon o.k.
    Aber das ist wohl wirklich von Firma zu Firma unterschiedlich und entscheidend ist auch eine evt. Betriebsvereinbarung.

    Gruß Iris

    el_verde
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 209

    gelöscht, da Aussage falsch war …..

    el verde

    Der Klügere gibt nach – diese traurige Wahrheit begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

    geändert von – el_verde on 13/02/2007 23:03:11

    el_verde
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 209

    habe doch gerade noch was gefunden: Eine Regelung zu Gewährungsfristen gibt es nicht … insofern sowas nicht zufällig vertraglich, tarifvertraglich oder per Betriebsvereinbarung geregelt ist.

    el verde

    Der Klügere gibt nach – diese traurige Wahrheit begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

    Vivian
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 378

    Hallo,

    für die Frist von der Beantragung bis Genehmigung des Urlaubs gibt es keinerlei gesetzliche Regelung. Das ist ganz allein Chefsache.

    Wichtig ist, wenn der Chef den Urlaub einmal genehmigt hat, kann er die Genehmigung nicht mehr ohne weiteres zurückziehen. Wenn aufgrund der Genehmigung eine z. B. eine Reise gebucht wurde, müssen die Kosten bei einer Zurückziehung aus wichtigem Grund sogar ersetzt werden.

    Zur Planung und Genehmigung des Jahresurlaubs und der damit verbundenen Möglichkeit, Reisen zu buchen, könnte es möglicherweise bereits Urteile geben. Das herauszufinden, dürfte jedoch mit einiger Recherchearbeit verbunden sein.

    Schöne Grüße

    Vivian

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