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Hallo!
Bei uns kam heute die Frage auf: Wer darf eigentlich die regelmäßigen Unterweisungen durchführen? (ASI, etc.) sind dafür Voraussetzungen notwendig? Lehrgänge? Prüfungen? etc. In der BGI 527 Sicherheit durch Unterweisungen kann ich darüber nichts finden.
Gruß
MichaelHallo Michael,
mir sind keine besonderen Voraussetzungen bekannt, die man hierzu mitbringen müsste, außer der wichtigsten: GMV.
Die BG bieten zu dem Thema Seminare an, ich habe an einem teilgenommen, neu gelernt habe ich dabei nichts.
Ihr solltet wissen was ihr wollt: Nur den Zettel schwarz gemacht (d.h. Unterschrift und Tschüß) oder etwas zielförderndes.
Was ich wichtig finde ist, die MA einzubeziehen.
Das mache ich entweder durch Fragen an die MA (Warum muss ich mich auf dem Stapler anschnallen?) oder ich verteile z.B. eine Betriebsanweisung vorher und lasse jeden MA zu „seinem“ Kapitel kurz etwas sagen.
Gruß
Evereve99
„Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“
– TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZAnonymGast23. September 2010 um 9:14 UhrBeitragsanzahl: 2122Hallo,
Unterweisung ist Chefsache (Fürsorgepflicht) – er hat die Mitarbeiter in Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen. Dazu braucht er die entsprechenden Fachkundenachweise (nachfolgend aufgelistet), die den Besuch entsprechender Lehrgänge erforderlich machen.
In grösseren Unternehmen wird der Chef diese Pflicht an entsprechend geschulte Personen delegieren – je nach Betrieb also an Fachkraft ASi, Brandschutzb-, Abfall- / Immissions- / Gefahrgut-/ Hygienebeauftragter.
Diese sind schriftlich bestellt, haben eine den entsprechenden Fachkundenachweis.
In deren Stellenbeschreibung ist die Unterweisung der Mitarbeiter schriftlich geregelt.Die Beauftragten erstellen einen Jahresbericht für die Geschäftsleitung, in dem auch der Umfang der Unterweisung mitgeteilt wird.
Gut ist es, wenn man sich mal die Zeit nimmt, sich mit seiner Behörde / BG / GWA / Betriebsarzt in Verbindung setzt und Art und Umfang der Unterweisungen bespricht.
Gruß
Martin S
AnonymGast23. September 2010 um 9:51 UhrBeitragsanzahl: 2122Nachtrag
Mit dem Thema Unterweisung habe ich mich seinerzeit auch intensiv beschäftigt, insbesondere auch mit der Verwaltung und Organisation. Letztendlich habe ich mir dazu eine Access-Datenbankanwendung geschrieben und ein Unterweisungsmodul geschrieben, dass die Arbeit damit sehr vereinfacht.
Dazu exisitert eine Tabelle mit den Mitarbeitern.
Eine Tabelle mit den Unterweisungen (Terminfälligkeit, Verantwortlichkeit, Link auf gescannten Nachweis)
Die Unterweisungen sind im Organigramm visualisiert, d.h. ich kann zu jeder Stelle die Mitarbeiter und deren Unterweisungsstatus abfragen.
Die Verantwortlichen bekommen automatisch eine Email mit Terminfälligkeiten gemailt.
Bei Neueinstellung wird die Liste der notwenigen Unterweisungen generiert und als Tabelle in den Word-Einarbeitunplan exportiert.
Zudem sind alle unterschriebenen Unterweisungen eingescannt und in der Datenbank hinterlegt.
Martin S
Hallo,
hmmm…wäre es sehr vermessen, einmal höflich anzufragen, ob man das Datenbankgerüst einmal zur Verfügung gestellt bekommen könnte?
Frei nach dem Motto: Lerne von den Besten
und Fragen kostet nix :)geändert von – ma_este on 23/09/2010 10:32:39
Hallo Martin!
Das ist es doch. Fachkunenachweise für uns hier im Forum und Du warst eine große Hilfe!
Gruß
MichaelAnonymGast23. September 2010 um 14:13 UhrBeitragsanzahl: 2122@ma_este
Sorry, leider kann ich die DB nicht ohne Weiteres freigeben. Da müsste ich ein paar Stunden investieren, um diese soweit „versandfertig“ zu machen.Wenn Du Dich in Access auskennst – hier mal ein Versuch, das zu Beschreiben.
Im Prinzip sind für dieses Unterweisungs-/Schulungsmodul nur 3 Tabellen nötig:
Tabelle Mitarbeiter (stark abgespeckt):
Mitarbeiter-Nr:
Funktion-ID
Name
Nachname
EmailTabelle Untrweisung/Schulungsnachweise:
Schulungsanbieter-Nr
Name der Schulung/Unterweisung
Pflichtschulung ja / nein
Datum Schulung
Datum Wiederholung
Vorwarnzeit (Tage bis Wiederholung)
Mitarbeiter-Nr (aus Tabelle Mitarbeiter)
Verantwortlich-Nr (aus Tabelle Mitarbeiter)
Dauer Schulung
Kosten Schulung
Bewertung Schulung
Schulungsnachweis (Hyperlink auf gescannten Schulungsnachweis)Tabelle Schulungsanbieter (intern/extern):
Schulungsanbieter-Nr
Anschrift
Tel/Fax/EmailDurch die relationale Verknüpfung der Tabellen (z.B. über die Mitarbeiter-Nummer) kann z.B. ich in dieser vereinfachten Form die Einhaltung von Schulungsterminen (z.B. jährliche Unterweisung) in Access darstellen:
„Wenn Datum(heute) plus Vorwarnzeit(Tage) kleiner dem Datum Wiederholung ist, dann sende Email an Verantwortlich-Nr mit dem Text „Bitte Mitarbeiter xy“ zur Schulung „ABCD“ anmwelden. „
Durch die Verknüpfung zur Tabelle der Schulungsanbieter werden dabei auch alle für diese Schulung in Frage kommenden Anbieter mit Kontaktdaten, Kosten, Dauer , Bewertung etc. zur Auswahl mit angezeigt.Ist der Wert bei „Pflichtschulung“ auf „ja“ gesetzt, so generiert sich daraus eine Excel-Tabelle, die mittels Word-Import-Funktion beim Öffnen des Einarbeitungsplanes importiert wird
Damit erreiche ich ein rückkoppelndes System, dessen Input in der Regel durch den Einarbeitungsplan angestossen wird. „Gefüttert“ wird die Datenbank von den Verantwortlichen Personen.
Wenn der Auditor nun den Nachweis darüber haben möchte, dass Mitarbeiter xy befähigt ist, gewisse Tätigkeiten für den Prozess xy durchzuführen, kann ich ihm dies per Masuklick darlegen.
(Dazu gibt habe ich Prozesse in Tabellen definiert, die u.a. auch zu der Schulungsdatenbank verknüpft sind)Gruß
Martin S
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