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QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Unterschriftenregelung der GL
Hallo,
gibt es eine Regelung in der ISO oder VDA ob ein Vertrag (auch Lieferantenverträge)nur vom Geschäftsführer oder auch noch von einer 2. Person unterschrieben werden muss (oder soll) ?
Info eilt !
Wenn ja, dann könnt Ihr mir dieses Schriftstück evtl. zufaxen ?
Vielen Dank im Voraus !!!
Schönen Gruss
QM-Lou
Es gibt nichts Gutes ausser man tut es, gell ?!
Hallo QM-Lou!
Mir ist nicht bekannt, das es im QM Bereich solche Vorschriften gibt (ausgenommen die eigentliche Vertragsprüfung) aber die hat nichts damit zu tun, wer den Vertrag denn nun entgültig unterschreiben darf oder muß. Gesetzliche Regelungen für solche Vorgänge gibt es bestimmt, aber da bin ich nicht so bewandert.
Gruß
Michael
Hallo Lou,
wir haben einfach im System beschrieben, wer ab welcher Höhe unterschriftsberechtigt ist.
Beispiel:
Bis 1000 € i.V. mit i.A.
bis 10.000€ i.V. mit i.V.
bis 100.000 € ppa. mit i.V.
über 100.000 € ppa. mit ppa.
Gruß und Frohes Fest
Alexbiker
Das einzige was hier greift sind wohl die Gesetze, aber nicht QM
Harm hat recht, HGB & BGB sind hier anzuziehen. Dort finded sich aber (meines Wissens) KEIN Verweis auf eine 4 Augen Regelung..
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Man findet oftmals mehr, als man zu finden glaubt.
Pierre Corneille (1606 – 1684), französischer Dramatiker und Bühnendichter
Quelle : »Polyeucte« 1,3
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