Unterschriftenregelung der GL2005-12-21T11:09:14+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Unterschriftenregelung der GL

Ansicht von 5 Beiträgen – 1 bis 5 (von insgesamt 5)
  • Autor
    Beiträge
  • QM-Lou
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 12

    Hallo,

    gibt es eine Regelung in der ISO oder VDA ob ein Vertrag (auch Lieferantenverträge)nur vom Geschäftsführer oder auch noch von einer 2. Person unterschrieben werden muss (oder soll) ?
    Info eilt !
    Wenn ja, dann könnt Ihr mir dieses Schriftstück evtl. zufaxen ?

    Vielen Dank im Voraus !!!

    Schönen Gruss
    QM-Lou

    Es gibt nichts Gutes ausser man tut es, gell ?!

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo QM-Lou!

    Mir ist nicht bekannt, das es im QM Bereich solche Vorschriften gibt (ausgenommen die eigentliche Vertragsprüfung) aber die hat nichts damit zu tun, wer den Vertrag denn nun entgültig unterschreiben darf oder muß. Gesetzliche Regelungen für solche Vorgänge gibt es bestimmt, aber da bin ich nicht so bewandert.

    Gruß
    Michael

    Alexbiker
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 130

    Hallo Lou,
    wir haben einfach im System beschrieben, wer ab welcher Höhe unterschriftsberechtigt ist.

    Beispiel:
    Bis 1000 € i.V. mit i.A.
    bis 10.000€ i.V. mit i.V.
    bis 100.000 € ppa. mit i.V.
    über 100.000 € ppa. mit ppa.

    Gruß und Frohes Fest
    Alexbiker

    Harm
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 412

    Das einzige was hier greift sind wohl die Gesetze, aber nicht QM

    Loretta
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 724

    Harm hat recht, HGB & BGB sind hier anzuziehen. Dort finded sich aber (meines Wissens) KEIN Verweis auf eine 4 Augen Regelung..


    Man findet oftmals mehr, als man zu finden glaubt.
    Pierre Corneille (1606 – 1684), französischer Dramatiker und Bühnendichter
    Quelle : »Polyeucte« 1,3

Ansicht von 5 Beiträgen – 1 bis 5 (von insgesamt 5)
  • Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.
Nach oben