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QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Unterschriftenregelung
Moin moin Zusammen,
bin gerade dabei eine VA zur Unterschriftenregelung einzuführen. Es geht mir nicht um digitale Signaturen,da habe ich mir schon entsprechendes herausgesucht.
Welche Dokumente können mit einer Personen-Namenszuordnung maschineller Art versehen/ versandt werden oder gar ohne Angabe des Austellers?
Welche Dokumente benötigen zwingend die originalsignatur oder können im Orig. unterzeichntet als Kopie versandt werden.
Die Rechtslage steht dabei im Vordergrund.
Zudem würde ich gern wissen wie ihr es in eurem unternehmen handhabt mit der Unterschriftenregelung allgemein : i.A. / i.V. etc. müssen immer zwei Personen beim Schriftverkeht unterzeichnen etc.
Tausend Dank für Eure Hilfe
Gruß Jaqi
Hallo Jaqi,
Wir handhaben es so, dass Verfahrensanweisungen die über mehrere Schnittstellen gehen immer einen Ersteller und einen Freigeber haben muß. Das sind aber nur ganz wenige Dokumente.
Bei allen anderen Dokumenten hat mir der TÜV gesagt darf der Ersteller auch der Freigeber sein, wenn nicht am sleben Tag geprüft wird.
Somit steht bei uns in der Fusszeile dann:
Dateiname, erstellt: plutho/1.9.04, freigegeben: plutho/3.9.04
und natürlich Seite/Seiten
Auf Hinweise der Ausgabe verzichten wir seit längern ganz – da alles am Server liegt und das Dokumentenverzeichnis nur aus Hyperlinks besteht. Alte Ausgaben werden unter dem Freigabedatum archiviert.
lg Tom