QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Unterlagen Kennzeichnung
-
AutorBeiträge
-
Hallo! Ich bin neu :) und Diplomandin im Bereich ISO 9001 Einführung im Kleinunternehmen, das Seminare anbietet und E-learning-Portale programmiert. Ich soll hier also alles in Richtung ISO Zertifizierung betreuen und darüber schreibe ich mein Diplom.
Das mit den VA/AA hab ich größtenteils verstanden. Aber ich bin noch etwas unsicher bezüglich der Dok-lenkung von Anlagen, Leerblättern, Checklisten etc. Müssen die auch mit Datum, Ersteller, Freigeber etc bezeichnet werden? Oder kommen die in eine Matrix zum zuordnen zu VAs? Oder muss sowas gar nicht sein, dass die „wiederzufinden“ sind, sondern nur VA und AA müssen so gekennzechnet sein?
Wär nett, wenn mir einer da weiter hilft. Über Literaturtipps würde ich mich auch freuen :)
Hallo aft,
willkommen im Forum.
Zu deiner Frage:
Jedes Doku. erhält eine Fußzeile in der draus hervorgeht wo das das Dokument zu finden ist (Laufwerks Pfad + Dateiname), eine sinnvolle Abkürzung für das Dokument. Z.B. F = Formulare/ Formblätter usw.
Dann Erstellungsdatum und Stand/ Revision.Gruß: Mr.Idea
hallo und danke für die Antwort. Ich kann aber irgendwie nicht nachvollziehen, dass auf ALLEN Zetteln solche Zuordnungen sein sollen. Für den internen Gebrauch shcon, aber was ist mit Listen, in die sich die Schüler eintragen, AGBs die bei Anschreiben beiliegen oder Benutzerordnungen, die sich unterschreiben sollen. Muss auf sowas auch Datum, Revisionsstand etc rauf? Das ist für Kunde doch verwirrend. Oder hat man in der Doku ein Beispielblatt und nutzt dann in der Praxis eins ohne Kopf- und Fußzeile?
Frage2: Müssen alle Dokumente so gekennzeichnet werden oder nur die, auf die in VA/AA verwiesen wird? Also ich meine: Kann ein Zertifizierer das bemängeln, wenn er eine (Check-)Liste o.ä. irgendwo findet, die nicht in VA/AA erwähnt wird und die nicht mit Name/Datum/Rev.stand etc gekennzeichnet ist?Hallo aft,
Gegenfrage: Wenn Du mit diesen Dokumenten was Nachweisen willst oder mußt, wie wilst Du sicherstellen, das dies auf den aktuellen Dokumenten geschehen ist? Aber Vorsichtig, hier muß man schon mit dem richtigen Augenmaß herangehen. Ein Formblatt oder Dokumentenmanagement in Form einer Liste (evtl. HTML mit Link zum herunterladen oder Software) sollte dort sehr hilfreich sein.
Ein Zertifizierer kann vielleicht einen Verbesserungsvorschlag machen, aber schreibt nicht unbedingt eine Abweichung. Ausnahme: Die Dokumente werde zum erhalt des Systems benötigt oder unterliegen Kundenforderungen und sind nicht gelenkt, dann kann es Stress geben.Gruß
MichaelHallo Michael,
also logo..wenn das vorgegeben ist vom Kunden oder eindeutig qualirelevant ist, soll das laut ISO so sein. Bloß einerseits ist es ja nicht immer eindeutig, was relevant für die Quali ist und andererseits ist es doch trotzdem doof, Schülern oder Kunden (Firmen, die ihre Leute bei uns weiterbilden lassen) Infomaterial zu schicken, das isomäßig gekennzeichnet ist. Oder ist das Beispiel Infomaterial nicht qualirelevant?
(Gruß Dorina^^)
Hallo!
Nieman hat im Infomaterial eine Zeile für Rev. Erstellt etc. Aber: Wer dafür verantwortlich ist (Inhalt) und Stand der Information ist zu Regeln (auch Internetseiten) Dafür gibt es (soweit ich weiß) sogar gesetzliche Vorgaben.
Gruß
MichaelHallo Michael,
guck mal genau hin. Auch im Infoblatt findet sich oft eine Dokumentenkennung, irgendwo unauffällig in 6pt Schriftgröße oder so. Es tut imho nicht weh und hilft eine Vorlage etc wiederzufinden. Auf das ‚Erstellt/geprüft/freigegeben‘ sollte man an dieser Stelle allerdings verzichten.
aft: Doch, alle ‚Zettel‘ sollten eine solche Zuordnung besitzen. Stell dir einfach die Situation vor, daß der ‚Zettel‘ alleine (d. h. ohne Arbeitsanweisung, Versuchsbeschreibung….) irgendwo gefunden wird und zugeordnet werden muss.
gruß, Rainaari
huhu :) also nummer und datum kann man da ruhig raufschrieben. aber eben das freigegeben etc ist doch wirklich verwirrend für den Kunden. wenn das da nicht draufsteht, ist das denn ISO-tauglich? (würde ich denn separat aufschreiben, wer das freigibt etc?)
Hallo!
Schreiben kannst Du alles. Die ISO schreibt aber nicht vor das dieses Verfahren bei Informationsunterlagen, Prospekten etc. vorhanden sein muß. Das eine Dokumentenlenkung sinnvoll ist, OK. Aber interessiert das den Kunden. Lediglich der Stand der Informationen, Infos zu Rückfragen sollten vorhanden sein. Ich weiß das es da für technische Unterlagen gesetzliche Vorgaben gibt. Aber bei Bildungsanbietern?
Hat was mit Haftung zu tun.Gruß
Michael -
AutorBeiträge
- Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.