QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Umwelt: Verdünnte Chemikalien auffangen?
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Moin,
ich brauche mal bitte eure Unterstützung.
Ich liege momentan mit unserer Versuchsabteilung im Streit.
Da wir Hersteller für Hochdruckreiniger Komponenten sind werden unsere neuen Produkte natürlich auf Herz und Nieren getestet.
Wie bei der Hochdruckreinigung es üblich ist wird auch mit verschiedenen Reinigungschemikalien getestet.Nun meinte ein besonders voreiliger MA aus der Versuchsabteilung eine neue Auffangmöglichkeit für die Reinigungschemie zu installieren.
Der Behälter umfasst 1000L hat einen Ablaufhahn und steht ohne Auffangwanne auf einen normalen Fußboden.
Die Reinigungschemie wird in dem 1000L Behälter verdünnt (Konzetration <10%) gesammelt.
Nach meiner Meinung nach ist:
1. Ein Auffangen von Wasserfefährdenen Stoffen (WGK 1&2)(egal ob verdünnt oder nicht) unbedingt erforderlich da wir auf dem Gelände kein Ölabscheider besitzen.
2. Ein Auffangbehälter mit Ablaufhahn grundsätzlich unzulässig ist
3. Ein Auffangbehälter grundsätzlich auf einer entsprechend großen Auffangwanne stehen muss.Von unserer GF bekomm ich keine richtige Rückendeckung die sieht nur die Kosten.
Wie seht ihr mein Vorgehen?
Bin für jede Anregung dankbar.
Gruß: Mr.Idea
Auch moin.
Also, ich kenne eure Infrastruktur und allgemeine Gepflogenheiten nicht, noch um was für einen Reiniger es sich genau handelt. Ich versuche es mal trotzdem: wenn der verdünnte Reiniger so direkt in die Kanalisation gelangen darf, braucht ihr die Wanne nicht. Das müsste aber im Sicherheitsdatenblatt stehen. In der Praxis wird der Reiniger wohl möglicherweise auch im Freien etc. eingesetzt, oder? Dann, wenn es um tensidhaltige, also wasserverdünnbaren, Reiniger geht, bringt imho ein Ölabscheider auch relativ wenig.Wassergefährdende Stoffe dürfen natürlich nicht rausgehen, weder ins Abwasser noch ins Erdreich, klaro. Wenn es sich um solche handelt, müssen auch Vorkehrung getroffen werden, dass obiger Fall nicht eintritt. Zum wie gibt es aber verschiedene Möglichkeit. Eine Auffangwanne ist nur eine davon.
PS: was macht ihr mit der Brühe, nachdem sie aufgefangen wurde?
Gruß,
DieterGruß,
DieterHallo Mr. Idea,
diese Angelegenheit ist in verschiedenen Bundesländern durch entsprechende Verordnungen oder Gesetze geregelt. Zum Teil unterschiedlich.
Wäre ich an deiner Stelle würde ich unsere externe Sicherheitsfachkraft einschalten, die mir hier Rechtssicherheit verschaffen müsste.
Ob hier irgendwelche Aussagen aus dem Forum nachher Bestand haben, ist m.E. fraglich.
Hier brauchst du jemand, der sich mit den ganzen rechtlichen Verordnungen etc. gut auskennt.Gruß msb
wer die Wahrheit sucht, wird sie finden
@dreichel:
1. Die „Brühe“ wird nach dem sie gesammet wird über einen örtlichen Entsorger abgepumpt und fachgerecht entsorgt.
2. Der Knackpunkt an der ganzen Sache ist, der Chemiehersteller sagt, ihr könnt unter Beachtung der lokalen Vorschriften das Zeug verdünnt in den Kanal laufen lassen.
Aber lassen es nicht in den Kanal laufen sonder wir sammeln es. Was ist wenn die 1000L auslaufen? Das sind keine kleine Mengen? Das Sicherheitsdatenblatt gibt keine Auskunft wie man mit verdünnten Mengen umgehen soll.@msb:
Einen externen SIFA haben wir nicht („nur“ einen internen) der kann mir hier nicht helfen.
Und bei der Umweltbehörde ruf ich bestimmt nicht an, wer weckt schon gerne schlafende Hunde.Gruß: Mr.Idea
geändert von – Mr.Idea on 30/11/2007 08:29:45
Hallo Mr. Idea,
na wenn eure interne Sicherheitsfachkraft in diesem Fall nur statistische Zwecke erfüllt, ist es schwieriger.
Aber vielleicht hat QMarc noch was zu sagen in der Sache.Wenn aber im Sicherheitsdatenblatt steht, dass man es je nach Lage der Dinge in den Kanal laufen lassen kann, wird es evtl. nicht so heiß sein, wie du es derzeit siehst.
Gruß msb
wer die Wahrheit sucht, wird sie finden
Naja, für uns sind 1000l eine kleine Menge, für eure Kläranlage auch, wenn es nicht 1000l/s sind. Vielleicht könntet ihr euch da mal informieren, ob es nicht vielleicht direkt in den Kanal kann? Dann haben sich die anderen Probleme damit schon relativiert.
Fachgerechte Entsorgung kann auch heissen: pH kontrollieren und in den Kanal lassen ;-)Nochmals: ich halte die „Brühe“ für nicht so problematisch, eine Reinigungslösung muß ich ja auch in der Praxis benutzen können.
Gruß,
DieterGruß,
DieterMoin Mr. Idea et al.,
wie msb schon sagte, hängt bei euch viel von den Landes- bzw. kommunalen Bestimmungen ab.
Ich versuche mal eine vorsichtige Analyse.
1. Wassergefährdende Stoffe müssen normalerweise aufgefangen und gezielt entsorgt werden. In deinem Fall würde ich mir vermutlich weniger Gedanken um den Reiniger als solchen, sondern um die Bestandteile machen, die beim Reinigungsvorgang abgewaschen werden.
Für den Normalfall „wassergefährdende Stoffe“ muss eine Wanne vorhanden sein, die keinen Ablauf hat. Ein Ölabscheider würde dir bei einer Tensid/Öl/Wassermischung nicht helfen, da die Tenside das Öl aus dem Abscheider mit rausziehen. Ein Hahn ist üblicherweise auch unzulässig.
2. Zu den lokalen Gegebenheiten: Ihr seid anscheinend Indirekteinleiter? Für die gibt es normalerweise Vorgaben der kommunalen Wasseraufsichtsbehörde in Form von Verwaltungsvorschriften bzw. daraus folgenden Genehmigungen. Die Verwaltungsvorschriften werden üblicherweise durch die kommunalen Abwasserentsorger (Kläranalgen) beraten/erstellt, da diese wissen, was denn die eigene Anlage abkann. Deswegen mein Rat: Ruft direkt bei der Kläranlage an und fragt, was die Voraussetzungen wären, wenn ihr …
In der Regel sind die Ansprechpartner vor Ort sehr aufgeschlossen und kompetent. Im Sinne von vorbeugendem Umweltschutz hilft es sicher keinem, hier Unklarheiten laufen zu lassen.3. Zu den Sicherheitsdatenblättern: Im SDB bekommst Du in der Regel einen Hinweis auf die Gefährdung durch den Reiniger selbst. Eine weitergehende Analyse kann dort aus den oben genannten Gründen nichts stehen. Kein Hersteller der Welt übernimmt die Verantwortung für das, was ein Kunde mit seinem Stoffen macht, weil der Hersteller es einfach nicht weiß.
Somit nützt dir das SDB nur begrenzt etwas. Als Erzeuger eines Abfalls (denn das ist es wohl) seid ihr verpflichtet, euch Klarheit über die Gefährdung durch die Reinigungslösung zu verschaffen. Auch der kommunale Entsorger (oder die Kläranlage) wird euch nach den Eigenschaften befragen, denn davon hängt der richtige Weg ab.
4. Für den Fall, das doch etwas ausläuft, seid ihr verpflichtet, ein Notfallszenario zu haben. Üblicherweise kann man sich bis zum Eintreffen der Feuerwehr mit Aufsaugmitteln und Absperrschlangen behelfen.
Soweit in Kürze, ich hoffe es hilft dir weiter.
Viele Grüße
Qmarc -
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