Umwelt. Reach das neue Chemiekalienrecht2007-01-18T16:32:54+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Umwelt. Reach das neue Chemiekalienrecht

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  • Mr.Idea
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    Beitragsanzahl: 860

    Ein „stürmisches“ Hallo erstmal,

    hat sich bereits einer von euch mit dem neuen EU- Chemiekalienrecht REACH auseinandergesetzt?
    Wie versteht man den Punkt „…mehr als 1t/Jahr importieren“?
    Sprich wenn ich mehr als 1t pro Jahr an Chemiekalien aus dem Ausland beziehe dann muss ich mich registrieren lassen oder was?
    Zählen zu REACH auch Betriebshilfsstoffe?

    Danke für eure Hilfe im voraus.

    Gruß: Mr.Idea….
    der hofft das er auf dem Heimweg nicht weggeweht wird :-

    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925

    Hallo Mr. Idea,

    es kommt darauf an, wo Du dich in der Kette befindest.
    Seid ihr Hersteller/Inporteur von Stoffen (!), so fallt ihr unter die Registrierungspflicht, sobald ihr mehr als 1 to/Jahr bezieht bzw. produziert, also in den Verkehr bringt.

    Seid ihr Anwender (sog. nachgeschalteter Anwender = Downstream user), so macht das der hersteller/Importeur für euch. Falls ihr mit dem Stoff etwas macht, was der Inverkehrbringer so nicht vorgesehen und registriert hat, dann trifft euch auch die Registrierungspflicht für eben diese Anwendung. Das kann dann aber auch eurer Zulieferer machen (es sei denn ihr habt was dagegen, wegn die Geheimnisses)!

    Ich hoffe, das hilft dir weiter.

    @ALL:
    Fragen und Antworten rund um REACH gibt es im
    http://www.reach-net.com/

    Stürmische Grüße aus dem nassen Hamburger Rand
    Qmarc

    ____
    Wenn wir wüssten, was wir zu wissen glauben, dann wüssten wir es besser und würden tun, was wir zu tun beabsichtigen.

    Mr.Idea
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 860

    Hallo,

    danke für die schnelle Antwort und den Link, das war genau das was ich wissen wollte.

    Gruß: Mr.Idea

    IsoMan
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 421

    Hallo,

    will doch noch mal auf die Tücken mit REACh hinweisen. Eine einfache schwarz/weiss Regelung gibt es leider nicht.
    Das Beispiel von Qmarc betrachtet leider nicht die Hersteller von Intermediates (hier denke man z.B. mal an den Bereich Keramikindustrie), denn die müssen oftmals auch registrieren lassen. Weitere Unternehmen, die es treffen kann, sind die Lohnveredler, die dann mit Präparationen auf den Markt kommen.
    Zu guter Letzt ist der Bereich Abfall/Reststoffe/werthaltige Produktionsabfälle ebenfalls noch offen (-> Schrotthändler, Metallhütten, die Sekundärmaterialien einsetzen).
    Also, wer nur produziert und dies im ausreichenden Maße (> 1t) hat letztendlich die einfache und bereits sauber verankerte Lösung vor sich, alle anderen müssen noch etwas nachdenken.
    Final noch ein Aspekt: der Inverkehrbringer sollte sich jetzt schon Gedanken darüber machen, wie er an die Prozessdarlegungen seiner Kunden kommt, denn es wird nicht ausreichen zus agen, der Stoff wird zur Kunststoffproduktion verwendet. Da muss etwas mehr Info dranhängen, sonst gibt es Zulassungsprobleme.

    IsoMan

    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925

    Moin ISOman,

    sicher gibt es rund um REACH noch ein paar Unklarheiten.
    Für die von dir angesprochenen Intermediates haben aus meiner Sicht nur begrenzt ein Problem. Was die Reinstoffe betrifft, können sie auf den Hersteller/Importeur also Registranten zurück greifen.
    Es kann natürlich sein, dass die spezielle Formulierung als Anwendung so nicht registriert ist. Dann bleibt die Möglichkeit, dies selber zu tun und mit dem entsprechenden Expositionsszenario zu hinterlegen. Wenn man sich die Anforderungen dazu bei REACH anschaut, finde ich es nicht besonders problematisch oder aufwendig.

    Die eigentliche Entsorgung ist aus Verordnungssicht auch kein Problem, weil sie das Gegenteil des Inverkehrbringes ist. Sicher werden Downcykler ein Problem bekommen, die oft schwankenden Produktzusammensetzungen rechtlich in den Griff zu bekommen. Hier wird uns die Entwicklung zeigen, wo Lücken und Möglichkeiten sind.

    Bei den Informationen, die Inverkehrbringer brauchen, um das Anwendungsszenario zu beschreiben und Expositionsabschätzungen zu machen, sehe ich auch ein Problem. Aus meiner Erfahrung sehen viele Anwender, die spezielle Nutzung von Stoffen und Formulierungen als ihr spezielles Know How an, das sie nicht so einfach rausgeben wollen. In diesen Fällen gibt es wohl nur zwei Möglichkeiten: Entweder weiche Formulierungen, so sie die Agentur denn zulassen wird, oder aber die Anwendung selbst anzumelden und Geheimnisschutz zu beantragen.

    Wie immer es wird, ich denke REACH ist einer der herausfordernsten Gesetzesänderungen der letzten Jahr für die Industrie und es wird die eine oder andere Korrektur geben.
    Auf der anderen Seite sollte man sich auch nicht zu sehr auf die Probleme versteifen, da innerhalb der EU ein hoher Wissensstand im Umgang mit Stoffen herrscht und ich hoffe, wir werden Nutzen daraus ziehen können.

    Viele Grüße
    Qmarc

    geändert von – qmarc on 24/01/2007 12:23:30

    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925

    Hallo Forum again,

    Nachtrag zur Klarheit:
    Für REACH müssen alle Stoffe (!), die in einer Menge größer als 1 Tonne pro Hersteller/Importeuer und Jahr in Verkehr gebracht werden.

    Zubereitungen werden nicht registriert. Der Hersteller von Zubereitungen sollte jedoch darauf achten, dass die Stoffe, die er in Mengen > 1 Tonne einsetzt, registriert sind.

    Verbraucher und Händler sind keine nachgeschalteten Anwender im Sinne von REACH und von daher nicht betroffen.

    Viele Grüße
    Qmarc

    geändert von – qmarc on 24/01/2007 12:38:50

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