QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Umwelt: Gefahrstoffe und Betriebsanweisungen
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Hallo zusammen,
bei Einsatz von Gefahrstoffen im Betrieb (in diesen Fall bei unserer Dreherei) muss man ja unter Anderem eine Betriebsanweisung erstellen.
Jetzt habe ich mal wieder eine Gefahrstoffbestandsaktualisierung durchgeführt und festgestellt das ein Gefahrstoff (Kühlerfrostschutz) in mehreren „Versionen“ (sprich verschiedene Produkte und Hersteller vorrätig sind. Also es gibt 1 vollen Behälter und mehrere angebrochene (fast leere).
Auf die Frage wo dieser Kühlerfrostschutz herkommt sagte mir der Abt.Leiter er bestelle mal hier mal dort, ist ja im Prinzip immer das selbe.
Hmmm, er mag damit ja Recht haben allerdings meinte ich darauf hin das er für jedes Produkt ein Sicherheitsdatenblatt und oder Betriebsanweisung ausgehängt haben muss. Der Abt. Leiter meinte dann: „Wieso, hier haben wir doch eine?!“. Ich:“Ja, die ist für Produkt Kühlerfrostschutz XY. Du brauchst aber eine für XYZ usw.“.Der Aufwand erscheint mir aber recht hoch für jede Bestellung (also jedes mal wenn das Zeug leer ist und was neues Bestellt wird) eine neue Anweisung zu erstellen. Vorallen muss ich dann die Anweisungen einziehen wenn Produkt wirklich nicht mehr da ist bzw. der Behälter wirklich leer ist.
So, nun zu meiner entscheidenen Frage:
Muss ich wirklich für jeden Stoff eine Betriebsanweisung erstellen oder würde es reichen wenn man für diese Fälle, wo ständig gewechselt wird, das Sicherheitsdatenblatt aushängt?Gruß: Mr.Idea
geändert von – Mr.Idea on 19/07/2012 13:09:57
AnonymGast19. Juli 2012 um 14:07 UhrBeitragsanzahl: 2122Hallo Mr. Idea,
gem. § 14 GefStoffVO ist der Unternehmer verpflichtet, für jeden im Betrieb vorhandenen Gefahrstoff eine Betriebsanweisung zu erstellen.
Der Fokus liegt als nicht auf den Hersteller oder Produktname, sondern auf dem chemischen Inhaltsstoff.
In Deinem konkreten Fall Kühlerfrostschutz gehe ich davon aus, dass der gefährliche Stoff – unabhängig vom Hersteller – immer der gleiche ist, nämlich Ethandiol.
Daher würde eine Allgemeine Betriebsanweisung für Ethandiol / Kühlerforstschutz ausreichen.
Den Mitarbeitern sollte natürlich bekannt sein, dass es sich beim Produkt xy um Kühlerfrostschutz handelt.
Hier noch eine nützliche Empfehlung – das Gefahrstoff-Infosystem der BG RGI :
https://ssl.gischem.de/oeb/index.htm
Gruß,
Martin
Martin S
Servus,
ich denke, eine allgemeine Sammelbetriebsanweisung wie von Martin S angeregt, ist ein guter Weg. Diese sollte noch die Handelsnamen der typischerweise gekauften Produkte enthalten (falls möglich).
mfg
Rainaari
AnonymGast20. Juli 2012 um 10:59 UhrBeitragsanzahl: 2122Hallo nochmals,
meine Aussage bezieht sich auf die „klassischen“ Betriebsanweisungen, die am Ort der Tätigkeit in Papierform ausgehängt werden:
Das Schwierige ist, dass die Produktnamen vom Einkauf / Wareneingang stets in diesen schriftlichen Betriebsanweisungen aktualisiert werden müssen.
Das kann schnell dazu führen, dass hierfür ein neuer Arbeitsplatz geschaffen werden muss :-).
Da setze ich eher auf „Bewusstein und Schulung“ vom eingesetzten Personal, das mit diesen Stoffen umgeht und einer Sammelbezeichnung, soweit die chemischen Inhaltsstoffe / Gefahren identisch sind.
Generell kann davon ausgegangen werden, dass die Gefahrstoffe in den Sammelbezeichnungen
„Kühlerfrostschutzmittel“, „Kühlschmierstoffe“, „Pinselreiniger“, „Fette- und Öle“ ähnlich sind in ihrer Gefahreigenschaft.Man muss ja stets im Auge behalten, dass eine Betriebsanweisung eine präventive Maßnahme ist – und im Notfall schnell gehandelt wird:
Ein Aushang mit 500 Produktnamen ist meiner Meinung nach schlichtweg ungeeignet. Damit ist jeder überfordert.Als sinnvolle Ergänzung sehe ich ein Gefahrstoff-Infosystem, in dem die Sicherheitsdatenblätter aller eingesetzten Gefahrstoffe / Produktnamen gescannt und per Suchfunktion schnell aufgefunden werden können.
Da wäre mit in Form eines PC’s oder Touchscreens am Ort der Tätigkeit realisierbar – kostet allerdings auch Geld.
Gruß,
Martin S
Moin zusammen,
Martin S. hat recht.
Nur eine Ergänzung zu „Man muss ja stets im Auge behalten, dass eine Betriebsanweisung eine präventive Maßnahme ist – und im Notfall schnell gehandelt wird ….“
Betriebsanweisungen sind Anweisungen! Will heißen im Fall des Falles fragt der Staatsanwalt: Haben Sie den Kollegen angewiesen dies oder jenes zu tun? (Forderung des Arbeitsschutzgesetzes)
Gerade vor diesem Hintergrund machen Sammelanweisungen Sinn. Wer kann schon 20 Anweisungen für 10 Mitarbeiter unterweisen und sicher sein, dass alles verstanden wurde?
Meine Ideen zu Betriebsanweisungen sind:
– weniger ist mehr
– in der Sprache der Mitarbeiter
– keine Kopie des Sicherheitsdatenblattes
– Zusammenfassen, was inhaltlich passtSonnige Grüße bei angekündigten 29°C.
QMarc
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You may say I´m a dreamer … but I am not the only one …
AnonymGast24. Juli 2012 um 11:40 UhrBeitragsanzahl: 2122Hallo Qmarc,
Deinen Aussagen
– weniger ist mehr
– in der Sprache der Mitarbeiter
– keine Kopie des Sicherheitsdatenblattes
– Zusammenfassen, was inhaltlich pasststimme ich voll zu. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Die Kunst besteht darin, das, was unsere Gesetzgeber nicht hinbekommen, weil sie uns in ein unüberschaubares Netz aus Gesetzen und Vorschriften einspinnen, auf die Belange des Betriebes entflechten und damit menschenwürdig zu gestalten.
Keep it simple !
Gruß
Martin S
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