Umwelt: elekt. Abfallnachweisverordnung2009-05-12T08:31:48+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Umwelt: elekt. Abfallnachweisverordnung

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  • Mr.Idea
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 860

    Moin,

    habe grade ein Seminarangebot bezüglich Änderungen am KrW/AbfG aufm Tisch bekommen.
    Da wird geschrieben das man ab 1.4.2010 an einem elektronischen Nachweisverfahren teilnehmen muss. Was soll/ ist das denn schon wieder?
    Wir haben keine überwachungsbedürtigen Abfälle bzw. entsprechende Anlagen.

    Sind wir von dieser Änderung überhaupt betroffen? Wer kann Licht ins Dunkle bringen?

    Gruß: Mr.Idea

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    Hallo Mr. Idea,

    habe momentan nichts mehr mit den Thema zu tun. Aber vor Jahren wurde ich auf einem Seminar darauf hingewiesen, dass diese Umstellung kommen wird.
    Du hast ja schon das KrW/AbfG genannt. Dieses solltest du auf diesen Paragrafen hin mal genau durchlesen.
    Letztlich geht es darum, dass man vom Papier weg will hin zum elektronischen Verfahren. So ähnlich wie bei der Steuer. Früher in Papier und heute vielfach schon nur von PC zu PC.
    D.h. es steckt nichts Großartiges dahinter. Nur diese Umstellung.
    Wenn du die Behörde, denen du jetzt Nachweise liefern musst anrufst, bekommst du sicher detailliert Auskunft, was du in 2010 anders machen musst.

    Gruß msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hallo Mr. Idea,

    der „elektromechanische Begleitschein“ ist nur für Abfallerzeuger von gefährlichen Abfällen interessant, sofern mehr als 20 to / Jahr eines Abfallschlüssels erzeugt werden.

    Also für Abfallerzeuger, die zur Führung eines eigenen Entsorgungsnachweis verplfichtet sind.

    Diese müssen dann ab dem genannten Daten den Begleitschein elektronisch signieren, d.h. mit qualifizierter digitaler Signaturkarte und dem zugehörigen Kartenlesegerät.

    Gefährliche Abfälle <20 to / Jahr je AVV übernimmt der Entsorger wie bisher mit einem gedruckten Übernahmeschein über Sammelentsorgungsnachweis.

    Für nicht gefährliche Abfälle entfällt das Nachweisverfahren sowieso, hier reicht ein Lieferschein. Also seid ihr dvon nicht betroffen. Vorerst.

    Ich gehe davon aus, dass die Behörden, wenn sie erstmal auf den Geschmack gekommen sind, das sie keine Arbeit mit der Dateneingabe haben (und damit Personal abbauen können), das weiter ausbauen werden.

    Gruß

    Martin S

    hagazuza
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 239

    Moin MOin! das ist genau mein spezialhassfrustärger thema, da ich hier auch Abfallbeauftragte bin… wir müssen teilnehmen, und ich ärgere mich einerseits nonstop über die it, die mir einfach nicht zuhört (brauchen wir nicht, mach doch alleine) und über die Behörden… Wie können die verlangen, dass wir so einen beknackten aufwand treiben, obwohl unser gefährlicher Abfall zu 100 % biologisch Abaubar ist… schlimm genug dass wir das zeug als gefährlich einstufen müssen, weil man Sprengstoff oder Drogen draus herstellen könnte (unter immensem Aufwand, den sowiso keiner derer die sowas herstellen leisten würde) und nun knallen die uns ein kostenintensiver verfahren rein, das ich ohne die it aufbauen soll. Dann der Arbeitsplazuabbau bei der behörde—

    Mr. Idea du bist nicht betroffen, ärgern darfst du dich aus solidarität zu den damit geplagten natürlich gerne auch

    mfg, hexe

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hallo Hexe,

    erzeugt ihr so viele Begleitscheine, dass ihr eigene IT + Software benötigt ?

    Für die meisten Abfallerzeuger reicht doch öffentliches Online-Portal + Kartenlesegerät und Signaturkarte.

    Martin S

    hagazuza
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 239

    …öööhhhh!!!!!
    jetzt hast du was gesagt und edn entscheidenden Hinweis gegeben!

    Es gibt ein öffentliches online portal?! *kopf kratz`* warum weiß ich das nicht…?
    es geht bergab mit mir, ich bin ja jetzt auch dreizig…
    *gleich mal recherche machen geh*

    Danke Martin!Gruß Hexe

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Dazu gibt es einen Länder-eANV.

    Oder Dein Entsorger bietet Dir eine Portallösung an. Da bekommst Du den Begleitschein gemailt und musst nur digital signieren.

    Gruß,

    Martin S

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