Umsetzung von Reach2007-05-21T09:54:07+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Umsetzung von Reach

Ansicht von 15 Beiträgen – 1 bis 15 (von insgesamt 18)
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  • QSMieze
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    Beitragsanzahl: 157

    Hallo zusammen,
    habe hier im Forum schon mal gestöbert und gelesen aber so richtig klar ist mir das noch gar nicht !!

    Also ein Kunde hat uns angeschrieben wegen der Umsetzung von Reach.
    So irgendwie Blick ich das gar nicht. Gehe ich recht davon aus das wenn ich Hersteller bin und Materialen verabeite ich meine Lieferanten nun anschreiben muss ob sie sich und Ihre Produkte registrieren lassen ?

    Gruß QS-Mieze

    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925

    Hallo QSMieze,

    wie sag ich es in wenig Worten?

    REACH ist die neue Chemikaliengesetzgebung der EU und verlangt von allen Herstellern und Importeuren von Stoffen (=Chemikalien), dass sie a) Untersuchungen bzw. Daten zu diesen Stoffen liefern und b) den gesamten (!) Lebenslauf eines Stoffes beleuchten.

    Daraus folgt für die meisten (nachgeschalteten) Anwender nun das folgende Szenario.
    Entweder werden Sie von den Chemikalienleiferanten befragt, was sie denn eigentlich damit tun (sinnvoll in REACH) oder aber sie befragen ihre Lieferanten, ob diese von REACH betroffen sind (hier trennt sich die Spreu vom Weizen).

    Das zweite Szenario macht nur Sinn, wenn es sich um Produkte handelt, die ganz oder überwiegend aus Chemikalien bestehen. Papier, Mülltüten, Elektronikartikel, Kunststoffe, Seide, etc. wird es auch nach REACH noch geben. Also ist eine Frage dort überflüssig. Auch Allerweltschemikalien wie 08/15-Kleber, Aceton, Schmieröl etc. wird es nach REACH noch geben (wenn vielleicht auch leicht verändert).

    Haarig ist die ganze Geschichte immer dann, wenn es sich um Spezialitäten mit wenig Volumen und hohen Untersuchungskosten handelt. In diesem Fall kann es schon sein, dass der eine oder andere Produzent/Importeur ein Produkt vom Markt nimmt.

    Genau aus diesem Grund ist im Moment ein gigantischer REACH-Zug unterwegs. Durch Unsicherheit und teilweise diejenigen, die damit Geld verdienen, wird er zunehmend größer.

    Deswegen mein Rat:
    Schaut euch an, was ihr macht und wo ihr welche Stoffe/Chemikalien einsetzt. Handelt es sich um exotische Anwendungen in Schlüsselprozessen, so solltet ihr mit eurem Hersteller reden.

    Die chemische Industrie und angegliederte Branchen sind gerade dabei mit ihren Anwendern zu reden, um einen Überblick über die zu identifizierenden Anwendungen zu bekommen (so sie ihn denn nicht schon haben).

    Noch ein Hinweis: Die Verordnung tritt am 01.06.07 in Kraft. Das heißt aber nur, dass ab diesem Zeitpunkt die europäische Chemikalienagentur gegründet wird. Dies dauert ein Jahr. Der offizielle Vorregistrierungsbeginn ist am 01.06.2008 und dauert 6 Monate. In der Datenbank der vorregistrierten Stoffe, die spätestens am 01.01.2009 veröffentlicht wird, kanst Du alle vorregistrierten Stoffe sehen. Tauchen eure Substanzen dort nicht auf, ist es spätestens Zeit, mit dem Hersteller zu reden bzw. eine Alternative zu suchen.
    Es ist also genug Zeit!

    Jetzt ist es angesagt, eine eigene Risikoanalyse zu erstellen und zu schauen, ob man wirklich von REACH betroffen ist. Der Rest ergibt sich dann von selbst.

    Ich hoffe, das hilft ersteinmal weiter,
    sonnig-warme Grüße

    Qmarc

    p.S. Unter http://www.REACH-net.com bzw. http://www.drsteuer.de/rc_kurz.htm findest Du weitere Hinweise und Hilfen.

    p.p.S Für die gehässigen Auditoren unter uns, die auch 14001 machen ist die Frage nach REACH natürlich Auditfüllend :-)

    ____
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    All that junk inside that trunk …

    geändert von – qmarc on 21/05/2007 18:35:36

    monika.heinze
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 264

    erstens betriffts doch nur Hersteller und Importeure und zweitens hängts doch auch noch von der Menge ab. Also bei ein paar Kilo im Jahr braucht ihr keine Aktivitäten entfalten.

    Monika

    QSMieze
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 157

    Guten Morgen zusammen,
    danke schon mal für eure Antworten habe auch schon ein bischen was gelesen.
    Nun ein Kollege ist so weit ich informiert bin dabei sich um die 14001 zu kümmern nur ist der momentan krank werd mich wohl dann mal mit dem zusammensprechen vielleicht hat er sich da schon drum gekümmert.

    Danke alles noch mal !!

    Gruß QS-Mieze

    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925

    @Monika:

    Da hast Du nicht ganz recht. Hersteller und Importeure von Stoffen müssen diese registrieren lassen.

    Aber es geht um den gesamtem Produktlebenslauf und sogenannte identifizierte Anwendungen. Wenn ein Verwender (= nachgeschalteter Anwender) Stoffe oder Zubereitungen in einer Art nutzt, die der Hersteller nicht empfiehlt bzw. von ihnen abrät, dann muss der Anwender diese Anwendung selber der Agentur melden. Dazu gehört dann ein passendes Risikoszenario mit Expositionsdaten, Schutzmaßnahmen etc. (eigentlich das, was wir schon im Arbeitsschutz machen).

    Viele Grüße

    Qmarc

    ____
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    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Autsch….

    da fällt es mir ja wie Schuppen aus den Haaren…..

    Bei den Mengen an Harzen, Härtern, Lacken, Lösungsmitteln etc. etc…..

    Och nee……
    Da bin ich ja dabei…. IGITT….

    Dino

    Ein kluger Mann macht nicht alle Fehler selber. Er gibt auch anderen eine Chance.
    Winston Churchill

    hackilein
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 748

    wieso denn dino-man? setzt ihr etwa chemikalien in einem anderen als ihrem ursprünglichen sinn ein?

    „das ist ein walversprechen. das muß man nicht halten!“ käpt’n blaubär, der weiseste bär des universums

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Hackilein….

    eben… das muss ich ja checken…

    Alles nur Formalitäten, die ich aber letztlich irgendwo verankern muss…..

    Dino

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    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925

    Na ja Dinos und Chemikalien … das verspricht vielversprechend zu werden.

    Allein der Dinoatem soll ja angeblich atemberaubend gewesen sein ;-)
    Bitte hierzu ein paar Details – Grenwerte, Mengenschwelle, Expositionsszenarien, Schutzausrüstung etc.

    Nebligen Gruß vonner Elbe
    Qmarc

    ____
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    monika.heinze
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 264

    da hat mir die BG aber was anderes erzählt. Die interessieren da nicht so sehr für und sind auch der Meinung, nur Hersteller und Importeure. Wer verwendet denn Kleber zu einem anderen als angegeben Zweck. Ihr müßt mal auf dem Teppich bleiben und nicht die Leute verrückt machen. Man kanns auch übertreiben.

    Monika

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Wie sagt der Inder mit dem schönen Namen „Machmalangsam“ immer so schön?

    Guggst du dann siehst du….

    Wir als „Verbraucher“haben in dem Fall ausnahmsweise mal die besseren Karten.
    Was für uns bleibt ist eingentlich nur zu klären, ob das, was wir einkaufen, auch den Vorschriften entspricht, also nicht etwa Grauimporte, die von China über den Ural zu uns wandern.
    Punkt.

    Ferner ist abzuklären, ob ggf. einzelne Chemikalien von den Herstellern aus Kostengründen nicht mehr geliefert werden. Dann ist ein Ersatz zu beschaffen und ggf. freizugeben.

    Als dritten Punkt sehe ich noch, wenn man 2 Inkredenzien mischt und die neue Verbindung ggf. genehmigt werden muss.

    Die Hauptarbeit ist dabei, seine Liste abzugleichen, ggf. mit dem Hersteller Kontakt aufzunehmen und evtl. neue in die Liste zu nehmen, diese freizugeben etc.

    Ach ja… teurer wirds wern….

    Dino

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    Winston Churchill

    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925

    Hallo Monika,

    auf dem Teppich bleiben – ja klar, das sehe ich auch so.

    Wenn man aber mal die Verwendung von z.B. Aceton betrachtet, dann fallen einem schnell diverse unterschiedlichste Verwendungen ein. Bei vergleichbaren halogenierten Lösungsmitteln (z.B Dichlormethan – im Verdacht krebserregend zu sein) kann es für die eine oder andere Anwendung eng werden.

    Die aktuelle Lage sieht so aus: Eng wird es bei Spezialchemikalien werden. Hier gibt es verschiedene Branchenverbände, die immer noch gegen REACH Sturm laufen. Denn in Produkten wie zum Beispiel Lacken sind diverse niedrigvolumige Spezialitäten drin und dort werden aus Kostengründen mit Sicherheit nicht alle überleben.

    By the way: Die BG hat mit Ruhe bewahren wohl Recht, aber unberührt dürften nur die wenigsten Anwender bleiben. Spätestens wenn die Sicherheitsdatenblätter ergänzt und geändert werden, drehen diejenigen, die es umsetzen müssen an diversen Rädern. Nur man muss dazu realistischerweise die Zeitskala bis ca. 2020 betrachten. Das relativiert vieles.

    Viele Grüße

    Qmarc

    IsoMan
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 421

    @ All,

    bin endlich auch wieder zurück und stelle fest, dass REACh nun auch massiven Eingang in dieses Forum gefunden hat.
    Will daher meine bisherige Erfahrung zu REACh ebenfalls kundtun.
    1. Es existiert eine gewisse Unsicherheit (Panik?) bei den betroffenen Unternehmen, die aus einer leider auch von den Verbänden zum Teil fehlerhaft bzw. unzureichend weitergegebenen Interpretation der REACh Verordnung resultiert.
    2. Am einfachsten hat es der Downstream User, wenn er die Produkte der chem. Industrie nur weiterverwendet und nicht chem. verändert, z.B. ein Farbenhersteller muss nur sicherstellen, dass seine Rohstoffe auch (Pre-) bzw. registriert sind. Dies wird er vermutlich offensiv angehen, indem er seine Lieferanten entsprechend befragt. Er hat später diese Registrierungsnummer auf dem Sicherheitsdatenblatt neben dem entspr. Stoff aufzuführen (so zumindest ist bisher die graue Theorie – es gibt da in Brüssel bereits wieder Bedenken wg. Wettbewerbsbelangen).
    3. Die Importeure/Händler von chem. Produkten aus Non-EU Staaten müssen sich mit ihren Lieferanten darüber austauschen ob es nur noch einen in der EU beheimateten Generalimporteur gibt (kostengünstigste Lösung) oder ob der Produzent das Heft selber in die Hand nimmt und seine Produkte registriert. Hier wird vermutl. eine gewisse Marktumorganisation stattfinden.
    4. Die Registrierungsfristen richten sich nach den Mengen sowie nach dem Risikopotential der Stoffe. CMR Stoffe sind immer zuerst dran und werden nochmals einer stärkeren Überprüfung in kürzeren Intervallen unterzogen. Hierbei sind die Intervalle abhängig vom bestehenden/verfügbaren Datenmaterial und von Austauschmöglichkeiten (Substitutionsgebot)unter Beachtung der sozioökonomischen Aspekte.
    5. Wie QMarc bereits ausgeführt hat, der Anwendungszweck und die Art der Produktbehandlung beim Abnehmer müssen in der Registrierungsphase benannt werden (ist bei der Pre-Registration noch nicht notwendig). Hier sind dann die entspr. ökologischen Auswirkungen (u.a. Luft- und Wasserpfad sowie die Humanrisks) eindeutig zu untersuchen. Anwendungsbereiche, die nicht in der Registrierung benannt sind, dürfen nach erfolgter Registrierung nicht mehr mit dem Produkt beliefert werden (Verwendungsverbot für nicht registrierte Einsatzgebiete).
    6. Es ist immer sinnvoll mehr Produkte zur Pre-Registration zu melden als man später registriert, da die Pre-Registration keine Kosten verursacht und man dann immer noch genug Zeit hat bis zur Registrierungsphase, um ggf. nach Analyse des Abnehmerverhaltens, diesen Stoff zurückzuziehen.

    Also die Welle der Anfragen seitens der Kunden, ob der Stoff/das Produkt zur Registration ansteht oder ob er/es dann wegfällt, läuft nun langsam an. Weiterhin werden die Abnehmer/Verwender demnächst mit einer Flut von Fragebögen (VCI-Vorlage oder Eurometaux etc…) zu Eisatzgebieten, Mengen, Emissionswerten etc. von den Lieferanten bombadiert werden. Wir bekommen also eine Menge an zusätzlichen Papierkram auf den Tisch und müssen diesen neben unserer normalen Arbeit noch stemmen.

    Ich wünsche uns allen eine stressfreie REACh-Bearbeitung.

    IsoMan

    PS: Es ist empfehlenswert, sich einige REACh Helpdesks anzusehen und die z.Zt. durch IHK oder andere Fachverbände angebotenen REACh-Seminare zu besuchen.

    monika.heinze
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 264

    du glaubst doch nicht, das ich dem Lieferanten mitteile was ich mit seinem Stoff mache. Da kaufe ich eben wo anders, wenn er nicht mehr liefern will. Darf er seinen Kram behalten. Nene, so läuft das nicht. Wär ja als wenn der Jeansverkäufer wissen will wie ich die Hose später mal entsorge, weil wegen Farbstoff und so.

    Und bezüglich Farbenmischen, willst du allen Ernstes die Baumärkte dazu verdonnern zu melden, wann sie welche Farbe gemischt haben? Ich denke da habt ihr gründlich was falsch verstanden. Und btw die Seminare bei der IHK die ich kenne waren allesamt Beutelschneiderei, teuer und ohne Inhalt. Aber das ist nun mal so bei solchen Kumpaneivereinen.

    Monika

    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925

    @Monika:

    Ähh, sorry, habe ich da jetzt etwas verpasst …?

    REACH ist nun mal so, wie es ist. Dein Beispiel mit den Baumärkten zeigt anschaulich, was man draus machen kann – das was Du schilderst eben nicht.

    Es wird aber zweifelsohne so sein, dass der Hersteller von Bindemittel, Pigment, Lösungsvermittler etc. seine Stoffe registrieren lassen wird. (explizit der Hersteller der Stoffe und nicht der Farbproduzent)

    Zusätzlich wird als identifizierte Anwendung dort stehen: „Einsatz im privaten Bereich in Form von Anstrichfarben.“ Darüber hinaus wird sich der Hersteller der Stoffe Gedanken darüber machen, was dabei alles passiert und wie die Schutzmaßnahmen aussehen müssen (Stichwort Expositionsszenario). Dies dokumentiert er dann im Stoffsicherheitsbericht (wenn Stoff > 10 to pro Jahr) und reicht dieses mit dem Sicherheitsdatenblatt in die Produktions- bzw. Verbrauchskette rein.

    Die Chemikalienagentur in Helsinki ihrerseits wird Anwendungen mit kritischen Substanzen (krebserzeugende, mutagene, reproduktionstoxische, persistente etc.) für Privatanwender nicht zulassen. Diese Stoffe werden zulassungspflichtig.

    Ansonsten kann ich mich nur den Äußerungen von Isoman anschliessen. Er hat die einzelnen Punkte gut zusammengefasst.

    Viele Grüße
    Qmarc

    geändert von – qmarc on 22/05/2007 21:13:47

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