Hi Nobbe,
na ja, genau genommen kannst Du das machen, wie Du willst. Es gibt streng gesehen keinen Normenforderung „der UMB muss im Organigramm enthalten sein“.
Das schöne am Organigramm ist, dass es Sachverhalte einfach und schnell verdeutlicht. Und in seiner Funktion als UMB ist der betroffene Mitarbeiter direkt der Geschäftsleitung unterstellt bzw. sollte es sein. Dies untermauert nach innen und außen die Wertschätzung des Themas Umweltmanagement.
Auditoren fragen in diesem Sinne auch gerne mal nach einem Organigramm und Bestellschreiben.
Gruß aus dem kalten Norden und schönes Wochenende
QMarc