QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Überschreitung der Kalibriertermine
Grüß Dich IsoMan,
die Messmittel, mit denen ich die Prüfungen durchführe lege ich selber fest, die Genauigkeit natürlich nur, im bestimmten Rahmen. Die Messgenauigkeit ist natürlich abhängig von den geforderten Toleranzen und damit ich nachweisen kann, dass ich diese Genauigkeit mit den Messmitteln einhalte, validiere ich eben. Ich glaube wir sprechen vom Selben.
Gruss,
medi
p.s. die Messmittel kann ich natürlich nur dann selber festlegen, wenn mir keine vorgeschrieben sind. Sind welche vorgeschrieben brauche ich aber auch nicht zu validieren, denke ich.
Und machst du einen Plan, und bist ein schlauer Wicht, so machst du einen zweiten Plan doch gehn tun beide nicht.
geändert von – medi12 on 12/04/2007 10:59:45
das Problem ist doch hier, dass eben nicht validiert wurde und damit der Nachweis fehlt, dass das Prüfmittel einwandfrei funktioniert.
Wegen der Messdaten und der Risikoanalyse… da gibts doch ne Stelle in der Norm (13485) in der steht, dass ich mir überlegen soll was mit passiert, wenn ich feststelle das ich fehlerhaft gemessen habe.
Gruss,
medi
Und machst du einen Plan, und bist ein schlauer Wicht, so machst du einen zweiten Plan doch gehn tun beide nicht.
…hab hierzu was in der AMS2750D (die ist natürlich nicht für jeden hier bindend – soll nur ein kleiner Hinweis darstellen) gefunden:
Zulässige Verlängerung des Kalibrierungs-/Prüfungsintervalls
Prüfintervall/Zulässige Verlängerung in Tagen
wöchentlich / 1
zweiwöchentlich / 2
monatlich / 3
vierteljährlich / 4
halbjährlich / 6
jährlich / 12
c u
Peter