TS2: 8.3.2 Lenkung von nachgearbeiteten Produkten2006-10-25T10:51:00+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement TS2: 8.3.2 Lenkung von nachgearbeiteten Produkten

Ansicht von 13 Beiträgen – 1 bis 13 (von insgesamt 13)
  • Autor
    Beiträge
  • msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    Hallo Forum,

    habe mal wieder eine TS-Frage zu o.g. Abschnitt der Norm.
    TS-Forderung lautet: „Arbeitsanweisungen für Nacharbeit, einschließlich Anforderungen für Nachprüfungen, müssen für die verantwortlichen Mitarbeiter zugänglich sein und von ihnen befolgt werden.“

    Der Suche-Knopf zu dem Wort „Nachprüfung“ brachte keinen Aufschluss zu meinem Anliegen.

    Angenommen in der Serie sind 5 Transportbehälter a 100 Teile zu einer Nacharbeit wegen einem Grat an einem Kunststoffteil vorgesehen. Nachdem alle 500 Teile nachgearbeitet und entgratet wurden, steht nun die Nachprüfung an.
    1.) Wer führt diese Nachprüfung bei euch durch?
    2.) Was für ein Medium (Blatt Papier, etc.) setzt dieser Mitarbeiter nun für seine Nachprüfung ein?
    3.) Wer erstellt diese Nachprüfungsanforderung?
    4.) Wie ausführlich ist diese „Nachprüfungsanforderung“? Geht sie nur auf das Nacharbeitsmerkmal oder auch auf weitere Merkmale der sonstigen Prüfungen an dem Teil, da ja durch die Nacharbeit des Gratentfernens – aus Versehen – ein weiterer Mangel an einzelnen Teilen aufgetreten sein kann?

    Hoffe, dass ich mich einigermaßen klar ausgedrückt habe, worum es mir geht.

    Gruß msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo MSB!

    Ich beschreibe jetzt mal wie wir die Nacharbeit geregelt haben.

    Auf den Fertigungsaufträgen wurde von den Meistern / Vorabeiter ein Textfeld zum Thema Nacharbeit kopiert. Dieses Textfeld enthielt folgende Angaben:

    Auftragsnummer,
    Chargenkenzeichnung,
    Fertigungsauftragsnummer,
    Datum,
    Wer hat die Nacharbeit abgeordnet? Der hat sie auch kontrolliert (Extra Kästchen mit Unterschrift)
    Art der Nacharbeit zum ankreuzen. Hier wurden die 10 häufigsten Gründe aufgelistet oder unter Bemerkungen die Arbeit kurz erklärt.
    Fehlerbeschreibung.
    Zeitaufwand der Nacharbeit.
    Anzahl der n. i. O. Teile.
    Bei uns gab es in dem Bereich Nacharbeit nur eine 100% Prüfung in der sortiet wurde, welche Teile defekt waren.
    Diese Zettel gingen an die QS und wurden dort in das Werksintranet eingetragen. Wenn eure Leute darauf zugriff haben, geht das auch direkt über den Betrieb. Ist aber schwer zu kontrollieren. Die Fewrtigungsaufträge in der QS geben eine größere Kontrollmöglichkeit. Im Intranet konnte die Nacharbeit nach den einzelnen Punkten sortiert werden. Die Fertigungsaufträge wurden archiviert.

    Das System wurde mehrfach von der Zertifizierungsgesellschaft und den Automobilkunden auditiert und nicht bemängelt.

    Dazu selbstverständlich QSV und QSA

    Gruß
    Michael

    Systemmanager
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 291

    Hi msb!

    Neben dem Punkt 8.3ff solltest du Frage schon etwas früher stellen.

    Bereits in 7.5.1.1 müssen Produktionslenkungspläne (PLP) erstellt werden.
    Dies trifft natürlich auch auf die Nacharbeit zu.

    Für jede Nacharbeit sollte ebenso ein Auftrag/PLP (7.5.1.1)mit allen erforderlichen Angaben zur Rückverfolgbarkeit (7.5.3.(1), sowie die zuordenbaren Daten verfügbar sein, Aufzeichnungen (4.2.4.(1)) eingeschlossen.

    Beachte bitte auch, dass der PLP auch einen Reaktionsplan, sowie einen Korrekturmaßnahmenplan vorsieht (siehe Anhang A2).

    Aus diesen Punkten lassen sich die erforderlichen Aufgaben im Zusammanhang mit NA-Produkten gut ableiten.

    Systemmanager :-)

    schimmy
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 74

    Hallo,
    die TS will immer eine Bestätignung über eine Durchführung, also diese kann man auf dem gleichen Blatt/Dokumen machen durch eine Unterschrift von der Person die die Gegenprüfung durch geführt hat.
    Die Prüfmerkmale/Feher(auch die die durch die Nacharbeit entstehen können) sollten vorher festgelegt worden sein.Das diese Anhand von der Stichprobe gegengeprüft werden können. Der Umfag von der Stichprobe hängt auch von der Wertigkeit des Fehles ab.
    Gruß Schimmy

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    Hallo Michael,

    danke vorab mal für deine Antwort, du bist am hilfreichsten auf meine Fragen eingegangen. Werde nach weiteren Antworten noch mal mit ein paar Fragen auf dich zukommen.

    Hi Systemmanager,

    danke auch für deine Antwort, denn sie weitet zwar meinen Horizont, hilft mir spezifisch auf meine Fragen hin, ehrlich gesagt wenig.

    Hi schimmy,

    danke auch für deine Ausführen, doch leider gehen sie in die Richtung deines Vorposters, der mir die Anforderungen nahebringen möchte, meine Fragen gingen aber ganz konkret darauf hinaus:
    wie macht ihr Punkt 1, 2, 3, 4 ?

    @ all,
    wäre schön, wenn noch weitere Antworten kämen

    Gruß msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    Lothar
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 111

    Hallo MSB
    Ich möchte nur zu Punkt 1 unsere Vorgehensweise detaillierter beschreiben, da wir ansonsten ein Gemisch aus den hier beschriebenen Antworten haben.
    Wir lassen alle nachgearbeiteten Produkte nochmal durch die Endprüfung laufen. Dabei ist gewährleistet, dass alle erforderlichen Parameter erneut und mit Originalprüfgeräten überwacht werden.
    Gruß
    Lothar

    Systemmanager
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 291

    Hi msb!

    ..du hast mich voll erwischt, meine Antwort war nicht optimal!

    zu 1)
    * Wenn ein weiterer Prozesschritt vohanden ist und es ist möglich, dann führt dieser die Prüfung im Prozess durch (Selbstprüfung).
    * Wenn wieder Fehler auftreten kann es zur neuerlichen Rückweisung und neuer 100% NA/ Prüfung kommen.
    * Die QS kann Nachprüfungen und die Freigabe durchführen, wenn kein weiterer Prozessschritt folgt.
    * Leiharbeiter können bei großen Volumina NA und Sortierprüfungen durchführen
    * Lieferanten können verpflichtet werden.

    zu 2)
    *) Aufzeichnungen auf Papier zu führen geht zwar, i.d. R., es wird aber eher auf EDV DB’s zurückgegriffen. Wegen der Zuordenbarkeit & Rückverfolgung, Auswertung…

    zu 3)
    * Die Richtlinie zur Lenkung f.E. kann ein Team vorsehen, welches für die Festlegung der durchzuführenden Aufgaben verantwortlich ist. Dieses Team stellt sich aus einem kompetetnten Kern (QS, Technik, Produktion), sowie aus einem flexiblen Teil nach Bedarzf zusammen.
    Hier wir exakt die Vorgehensweise (Selektion, NA, Schrott,Prüfungen, Freigabe,usw.) festgelegt und dokumentiert.

    zu 4)
    * Die Prüfanweisung geht ausschließlich auf die betroffenen Merkmale ein. In speziellen Fällen kann die Anweisung erweitert werden. Das ist eben die Entscheidung des Teams.

    Hi msb, ich hoffe, ich konnte mein Schlappe einigermaßen ausbügeln!

    Systemmanager :-)

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    Hallo Lothar,

    hier hast du einen großen Vorteil gegenüber uns, die wir eine solch von dir beschriebene Endprüfung nicht haben. D.h. diese Anwendung geht bei uns nicht.

    Hi Systemmanager,

    Schlappe ausgebügelt.
    Zu Frage 4: wenn ihr nur die betroffenen Merkmale an den nachgearbeiteten Teilen prüft, wie stellt ihr sicher, dass ihr einen Fehler entdeckt, der durch oder bei der Nacharbeit entstanden ist?

    Hallo Michael,

    Das System wurde mehrfach von der Zertifizierungsgesellschaft und den Automobilkunden auditiert und nicht bemängelt.
    Dazu selbstverständlich QSV und QSA

    Das kann ich für unser System auch sagen, aber die Frage ist oft, wie tief setzen sich die Auditoren mit den einzelnen Normpunkten auseinander?

    TS-Norm noch mal: „ … , einschließlich Anforderungen für Nachprüfungen, müssen…“
    Steht auf deinem Fertigungsauftrag, der mit Nacharbeit angekreuzt ist, dann auch drauf, was die Nachprüfungsanforderungen sind? Und welche Merkmale prüft ihr nach der Nacharbeit; alle die ihr in Serie auch prüft oder nur das Nacharbeitsmerkmal?

    Also für mich ist die Sache trotz aller Antworten noch nicht ganz klar (von der Theorie her schon, nur nicht von der Praxis). Hoffe daher auf weitere Anregungen.

    Gruß msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo MSB!
    Ich schreibs mal so. Beispiel: Teile wurden gefertigt und es wurde festgestellt, das div. Teile noch einen Grat haben. Nacharbeit: Entgraten der Teile, Prüfmerkmal: Grat weg oder nicht bzw. sind jetzt alle Teile entgratet. Bei einer Nacharbeit führe ich eine Arbeit durch, die eigentlich vorher schon hätte gemacht werden müssen. Also Prüfe ich das gleiche Merkmal nochmal und haber somit auch die gleichen Kriterien. Lediglich die Stückzzahl kann sich ändern, es ist ja nicht immer so, das eine Nacharbeit an allen Teilen gemacht werden muß.
    Hinweis: Ich weiß das auch Fehler an Produkten auftreten können die in keinen Prüfplan drinstehen. Deshalb kann ich hier nur allg. Hinweise geben. Ich kenne nicht eure Fertigung und eure möglichen Fehlerquellen.

    Gruß
    Michael

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    Hallo Michael,

    habe dich verstanden. Es liegt daran, was ich fertige. Wenn es ein umempfindliches Metallteil ist, bei dem ich den Grat wegmache durch Nacharbeit, dann prüfe ich hinterher ob er weg ist, fertig.
    Bei unseren Kunststoffteilen, die sehr oberflächenempfindlich sind, kann leider durch die Nacharbeit, wenn diese nicht optimal ausgeführt wurde, zwar der Grat hinterher weg sein, aber die Oberfläche wurde evtl. beschädigt. Wenn ich dieses Merkmal nur anschaue, aber nicht mehr die Oberfläche, habe ich hinterher eine Reklamation. Verstehst du worauf ich raus will?

    Gruß msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    Hallo MSB,

    geht denn das eine überhaupt ohne das andere?

    Will sagen, wenn ich den Grat prüfe, bemerke ich dann nicht zwangsläufig Kratzer in der Oberfläche?

    Gruß

    Evereve99

    „Seht ihn an den Dichter
    Trinkt er, wird er schlichter
    Ach, schon fällt ihm gar kein Reim
    auf das Reimwort „Reim“ mehr eim.“

    Robert Gernhardt
    (In Memoriam)

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hi!

    Na dann schreib doch in der allg. Beschreibung zur Durchführung von Nacharbeiten folgenden Satz: „Wenn an Produkten mit empfindlicher- und / oder sichtbarer Oberfläche eine Nacharbeit durchgeführt wird, ist immer die Oberfläche mit der Nacharnbeit zu überprüfen“ oder so.

    Gruß
    Michael

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    Hallo evereve99,

    hängt von der Größe und Komplexität des Teils und der Lage des Grates und, und, und ab. D.h. mal kann es sein, dass du es siehst und ein andermal nicht. Sache ist nicht so easy. Daher ja auch meine Fragerei in dem Thema.

    Gruß msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

Ansicht von 13 Beiträgen – 1 bis 13 (von insgesamt 13)
  • Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.
Nach oben