QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › TS16949 ohne explizite AAW ?
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AnonymGast20. März 2006 um 14:05 UhrBeitragsanzahl: 2122
Hallo Leute,
wir liefern komplette Fahrwerksmodule Just-in-Sequence.
Die Module durchlaufen bis zur Auslieferung ca. 30 Arbeitsprozesse.
Bisher ist an jedem dieser Arbeitsplätze eine Arbeitsanweisung.
Im Zuge der ständigen Rationalisierungsmaßnahmen werden versch. AAW teilweise im Monatsrythmus geändert….incl. Unterweisungsbestätigung, etc ein enormer Aufwand.
Den unser Produktionsleiter nun umgehen möchte.
Sein Plan: Eine einzige AAW für alle Prozesse (nach dem Motto: Zugeschaut, mitgebaut)
Was an den einzelnen Stationen bleibt, sind lediglich die aktuellen Verbauübersichten, die den MA (Stammpersonal- und Leiharbeiter) zeigen, welches Bauteil an welches Modul gehört.
Wir sind nach TS16949 zertifiziert und ich frage mich, ob die TÜV-Auditoren diese Vorgehensweise im nächsten Audit absegnen werden.
Bzw. ob diese Vorgehensweise normkonform ist. Ich glaube das nämlich nicht.
Freue mich auch über zündende Gegen-Argumente, die ich in meinen Schlachtplan gegen diese „Strategie“ einbinden könnte.Beste Grüße und Dank vorab
Gruß
HaraldHallo Harald!
Kommt auch auf eure Räumlichkeiten an. Alle Mitarbeiter müssen auf Arbeitsanweisungen zurückgreifen können. Ob das eine oder etliche sind, ist nirgendwo geregelt. Natürlich macht ein Papierwußt keinen Sinn. Allerdings verstehe ich nicht den Sinn dieser Sparmaßnahme. Ob ich nun div. Anweisungen immer wieder ändere oder eine große. Wo ist da der Spareffekt?
Gruß
MichaelLieber Kollege,
letzten endes soll eine AAW sicherstellen, dass die Mitarbeiter wissen wie Sie vorgehen müssen und was sie ggf. nicht tun sollten. Wenn Eure Verbauübersicht dieses ermöglicht ist Diese absolut ausreichend.
Ich persönlich bin ein Freund von kurzen und bündigen AAW`s und teilweise reicht hier auch schon ein Bild aus. Meine persönlichen Erfahrungswerte zeigen, dass lange und ausführliche AAW`S meistens gar nicht oder nur unzureichend gelesen und befolgt werden und somit eigentlich das Gegenteil bewirken von dem was Sie sollen. Ziel muss immer ein gelebtes System und nicht der Aktenfrieden sein !!! Dann gibt es auch kein Problem mit dem TÜV bzw. dem Kunden !!!Hallo Harald,
bite aufgepasst wenn das Sicherheitsrelevante Teile betrifft dann würde ich dort etwas vorsichtiger sein.
1. Möglichkeit
Die AAW wird von der Konstruktionsabteilung bei Erstellung der Konstruktion mitgeschrieben und zu den Fertigungspapieren mit in den Betrieb gegeben.
— zwar genauso viel Aufwand …aber es kommt IMMER die richtge AAW mit …ohne das eine übersehen wird.2. Möglichkeit
Einen Teil der AAW (den der NICHT / KAUM geändert wird) wird in den Fertigungspapieren integriert und es wird eine Zusats AAW erstellt für Details die in den Fertigungspapieren nicht beschrieben sind.3. Möglichkeit
Es wird eine „Norm“ AAW erstellt wo alles beschrieben ist und auf den Fertigungspapieren stehen nur die neuen Abweichungen z.B. ACHTUNG Schraube M12 an Radaufhängung mit xxx NM anziehen.Wobei ich IMMER für Möglichkeit 1 tendiere wenn es um sicherheitsrelevante Teile geht.
Gruss
GBLgeändert von – GBL on 20/03/2006 16:40:49
geändert von – GBL on 20/03/2006 16:42:00
AnonymGast21. März 2006 um 9:07 UhrBeitragsanzahl: 2122Hi,
Danke für die Beiträge.
Parallel dazu hab ich den Qualitäts-Ober-Guru unseres Kunden (ein guter Bekannter) befragt. Der Kerl ist der geborene Auditor und löchert selbst seinen „überraschten“ Hausarzt.
„Sagen sie mal…dieser Röntgenapparat. Können sie Validierung und Prozeßsicherheit dieses Gerätes nachhalten ?“ (Kein Witz !)Wie auch immer. Er war „not amused“ und hat mir ein spontanes Lieferantenaudit angedroht, für den Fall, dass wir auf eine zentrale AAW vom Typ „Na denn, mach mal“ umstellen. ;-0
Argumentativ hat er mich folgendermassen überzeugt.
Laut TS16949 Punkt 7.5.05 hat für jeden MA der Einfluß auf die Produktqualität ausübt, eine dokumentierte AAW am Arbeitsplatz verfügbar zu sein.
Schon der Q-Leitsatz: „Sag was Du tust und tu was Du sagst“ gebietet in Verbindung mit o.g. Normforderung, den Einsatz differenzierter AAW an jedem! Arbeitsplatz.
So ein Fahrwerksmodul schustert man nicht mal eben zusammen. Das kann lebensbedrohliche Folgen haben.Also werd ich anhand der genannten Argumente (und vielleicht habt ihr ja noch den ein oder anderen schmissigen Spruch) den energischen Kampf gegen den Rationalisierungs-Wahn der GL aufnehmen.
Sollte ich mich nicht mehr melden, liege ich vermutlich auf der Notfall-Liege von o.g. Doktor mit dem validierten Röntgengerät ;-))
Beste Grüße
Gruß
Harald -
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