Ts 16949 – Qualitätsfähigkeit von Lieferanten2006-02-17T18:23:10+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Ts 16949 – Qualitätsfähigkeit von Lieferanten

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  • sigmatarga
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 11

    Hallo,
    in der Norm TS 16949:2000 unter Beschaffung steht, für mich glasklar : der Lieferant MUSS zertifiziert sein nach ISO 9001:2000 durch eine AKREDITIERTE Zertifizierungsstelle.

    Unser Leiter der Materialwirtschaft ist der Meinung, dass es möglich ist, durch ein Kundenaudit das QM-System des Lieferanten zu qualifizieren , wenn der Lieferant kein QM-Zertifikat nach ISO 9001:2000 vorweisen kann.

    Das sieht dann so aus: Wegen dringendem Bedarf wird beschafft, wo die Teile am schnellsten herkommen und ich kann dann hinterher den Lieferanten durch ein Audit zertifizieren / legalisieren.

    Stimmt es, dass alternativ zum QM-Zerifikat nach ISO 9001 auch ein Systemaudit vom Kunden gelten kann?

    Kann mir jemand diese Frage beantworten? Brauche dringend handfeste, nachweisbare Argumente.

    Gruß sigmatarga

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hallo Sigmatara,

    natürlich geht das mit dem eigenen Audit beim Lieferanten!

    Mir ist bekannt, das das deutsche Sternchen-Unternehmen auch Lieferanten ohne Zertifikat einsetzt bzw. auch seinen Lieferanten solche Lieferanten vorschreibt.

    Wenn natürlich aus einem „dringendem Bedarf“-Lieferanten ein Dauer-Lieferant wird, sollte man schon auf ein Zertifikat hinarbeiten.

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung !

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    sigmatarga
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 11

    Hallo qualyman,
    vielen Dank für die Info.

    Dann werde ich mich wohl mit der Materialwirtschaft arrangieren müssen. Auch wenn ich es lieber gesehen hätte, dass von vorneherein nur Lieferanten mit QM-Zertifikat für die Serienfertigung gewählt werden.

    Erschwerend kommt hinzu, dass wir in der Firma im Moment niemand haben, der Lieferantenaudits durchführt. Das Lieferantenmanagement fällt in meinen Bereich. Ich habe aber nur eine Ausbildung zum internen Auditor, bisher ohne jegliche Audit-Praxis.
    Ein QMB wird seit Monaten gesucht, ist aber nicht in Sicht.
    Bliebe noch die Möglichkeit, einen Auditor kurzfristig für einzelne Audits zu engagieren und zu begleiten. Mit der entsprechnenden Praxis könnte ich mich dann langfristig auch für externe Audits qualifizieren.

    Also, wenn jemand die Qualifikation hat und die Kapa hier gut und günstig zu unterstützen…oder Tipps zum Thema Lieferantenaudit hat, die noch nicht im Forum besprochen wurden…

    Gruß
    sigmatarga

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hallo sigmatarga,

    also wenn Du jemenden brauchst, um für Euer Unternehmen Liéferantenaudits durchzuführen und bei dem Du als Co fungieren kannst, müssen wir dringend in Kontakt gehen.
    Bin EOQ-Auditor und war über 4 Jahre im Lieferantenmanagement tätig.
    Alles weitere können wir ja über unsere private Mehladressen austauschen.

    Gute Zeit!

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    Lothar
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 111

    Hallo
    Die Antwort von Qualiman hat mich doch ein bißchen überrascht. Selbst wenn führenmde deutsche Industrieunternehmen Forderungen der Norm selbst nicht einhalten, denke ich, daß man damit die Forderung der TS 16949 nicht außer Kraft gesetzt hat.
    Ich gehe davon aus, daß die Zertifizierung nach DIN ISO 9001 weiterhin Voraussetzung für die Lieferantenauswahl ist.
    Oder irre ich mich ?

    Lothar

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hallo Lothar,

    natürlich hast Du recht, dass lt. TS 16949 alle Lieferanten mindestens die ISO 9001 haben müssen.

    Ausnahmen wegen „dringenden Bedarf“ müssen als Ausnahme einfach drinn sein, da ansonsten evtl. Lieferungen ausfallen.
    Auf jeden Fall muss dann aber der Lieferant auditiert und Produkte die Kundenforderungen voll erfüllen.

    Dass die Autohersteller auch von nicht zertifizierten Lieferanten beziehen, ist nicht an den Haaren beigezogen.

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung !

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    Harm
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 412

    Hmmm, so ganz kann ich euch nicht folgen / zustimmen ?!?!

    Also die TS sagt:
    Falls nicht anders vom Kunden festgelegt, müssen Lieferanten der Org. durch eine akkr. Zert.stelle nach 9001:2000 zertifiziert sein.

    Und in diesem Fall meint Kunde eurer Kunde, nicht ihr als Kunde des Lieferanten.

    Also entweder ist der Lieferant zertifiziert, von euerm Kunden freigegeben oder nix anderes.

    Das heisst natürlich nicht, dass ich Qualyman nicht zustimme; für Extremsituationen (drohender Abriss) kann im Notfall natürlich auch ein nicht-zertifizierter Lieferant kurzfristig als Ausnahme genommen werden; aber sobald dieser Lieferant zum Standard wird tritt siehe oben in Kraft.

    dabei bleibt natürlich immer noch die frage der Freigabe (nicht zu verachten bei z.B. sicherheitsrelevanten Merkamlen); normalerweise holt man sich dann eine Abweichgenehmigung des Kunden und hat dann auch schon die Kundenfreigabe für den nicht-zert Lieferanten)

    Just my 2 cents

    geändert von – Harm on 20/02/2006 10:22:45

    sigmatarga
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 11

    Hallo zusammen,
    hab ich euch richtig verstanden?
    Grundsätzlich ist in der Serienfertigung nur die Materialbeschaffung von Lieferanten normgerecht, die ein QM-Zertifikat nach ISO 9001:2000 haben.
    Ausnahmen wegen dringendem Bedarf, drohendem Lieferabriss, sind erlaubt. Voraussetzung: Lieferant ist auditiert Teilequalität entspricht Kundenanforderungen.

    qualyman, sobald ich mich mit dem Leiter der Materialwirtschaft über das weitere Vorgehen abgestimmt habe, schicke ich dir eine email.

    Von der Personalabteilung habe ich die Info erhalten, dass immernoch nach einem qualifizierten QMB gesucht wird.
    Also, wenn jemand Interesse hat. Bitte melden.

    Gruß
    sigmatarga

    Harm
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 412

    9001:2000 zertfiziert oder Freigabe eures Kunden oder in Notfällen Freigabe durch Abweichgenehmigung des Kunden.

    Ich wäre bei so was vorsichtig, vor allem wenn es um sicherheitsrelevante Merkmale geht. Wenn da was passiert und keine Kundenfreigabe vorliegt könnte das verdammten Ärger geben (und ich meine echten Ärger mit Staatsanwalt, …; nicht nur einen verärgerten Kunden)

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