TS 16949-gesperrte Ware2013-06-05T09:30:25+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement TS 16949-gesperrte Ware

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  • QMKrause
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    Beitragsanzahl: 157

    Hallo zusammen,

    ich brauche mal dringend Eure Hilfe; irgendwie stehe ich gerade auf der Leitung. Folgende Situation: Wir beziehen ein fertiges Produkt von einem Lieferanten, welches in unserer Wareneingangskontrolle geprüft wird und anschließend bei Freigabe ohne weitere Änderung an den TS Kunden geliefert wird. Es gibt eine Definition welche Kriterien zu einer Sperrung der Ware führt. Bisher wurde definiert, dass jede Sperrung dem Kunden angezeigt werden muss, da das Produkt vom freigegebenen Produkt bzw. der Produktionsprozess vom freigegeben Prozess abweicht. Jetzt haben wir einen Wareneingang vorbeugend gesperrt um eine 100 % Kontrolle durchzuführen, da wir aufgrund von personellen Veränderungen bei unserem Lieferanten, auf Nummer sicher gehen wollten. Muss ich lt. Norm diese Sperrung dem Kunden anzeigen? Oder muss ich dies vom Ergebnis der 100 % Kontrolle abhängig machen. Gilt hier dann die 0-Fehler-Vorgabe? Unsere Idee war eigentlich, den Kunden nicht zu informieren und die wenigen fehlerhaften Produkte zu vernichten und den Rest der Ware freizugegeben. Parallel dazu erwarten wir vom Lieferanten konkrete Maßnahmen. Wäre dies Norm-konform? Vielen Dank für Eure Hilfe. Grüße, Bettina

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo Bettina!

    Eigentlich ganz klar: Nein, ihr müsst euren Kunden nicht informieren. Euer Lieferant hat wohl eine Prozessänderung durchgeführt und euch darüber unterrichtet, oder ihr habt es anders erfahren. Ihr sperrt also vorsorglich das Produkt und führt eine 100% Kontrolle durch, um die Änderung zu verifizieren. Wenn das Ergebnis i. O. ist, solltet ihr überlegen ob eure Freigabevorgaben noch Prozesskonform sind. Sonst ändert dies und teilt das eurem Kunden mit (Freigabe vom Kunden einholen) Ist das Ergebnis der Prüfung n. i. O. müsst ihr eh aktiv werden. Ob ihr die evtl. Prozessänderung bei eurem Lieferanten mit eurem Kunden besprechen müsst weiß ich nicht, da ich eure Liefer- bzw. Vertragsbedingungen nicht kenne.

    Gruß
    Michael

    QMKrause
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 157

    Hallo Michael,

    danke für die super schnelle Antwort. Wir hatten eine ganz geringe Menge von Produkten, die nicht ganz OK waren, könnten aber trotzdem die geforderte Menge an den Kunden liefern. Wir haben den Lieferanten auch schon informiert und er wird den Sachverhalt prüfen und uns Maßnahmen vorschlagen. Wenn jetzt am Prozess etwas geändert wird, müssten wir ja schon lt. Norm den Kunden informieren, da der Kunde ja einen anderen Prozess durch die damalige Produktfreigabe (inkl. Produktionslenkungsplan etc.) freigegeben hat. Wenn wir aber nichts ändern, führen dann die 3-4 fehlerhaften Produkte, die wir verschrotten werden, trotzdem dazu, dass ich dies dem Kunden anzeigen muss? Ich stolpere immer wieder über die Normpunkte 8.3.3 und 8.3.4 (besonders der letzte Absatz, ist für mich nicht zu verstehen!)

    Viele Grüße, Bettina

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo Bettina!

    8.3.3 Wenn ihr etwas liefert und stellt im nachhinein fest, das es fehlerhaft ist, dann müsst ihr informieren. Warum sollte ich jedes Ausschussteil beim Kunden melden? Das QM Review gibt im ja darüber Auskunft.

    8.3.4 Ist eine Personaländerung bei eurem Lieferanten wirklich eine Prozessänderung? Dann müsste euer Lieferant ja folgendes festschreiben: An der Maschine X darf das Produkt Y nur von Herrn XXX und XX hergestellt werden. Wer macht denn so was? Und euer Kunde müsste das dann auch beim Erstmuster erfahren haben und freigeben. Ihr sperrt Teile, weil ihr sicherheitshalber mal nachprüfen wollt. Ihr stellt fest das Teile n. i. O. waren. Lag es an der Personaländerung? Oder was anderes? Darüber habt ihr doch irgend einen Nachweis. Prüf- bzw.- Messprotokoll. Freigabe der Teile im CAQ System, etc. Das sollte doch wohl reichen.

    Gruß
    Michael

    QMKrause
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 157

    Hallo Michael,

    danke für die weitere Erläuterung. Dann müssen wir unsere eigene Dokumentation anpassen, da wir bisher festgelegt hatten, dass jeder gesperrte Wareneingang dem TS-Kunden angezeigt werden muss. Ich werde es so abändern, dass der Kunde nur informiert werden muss, falls Nacharbeiten nötig sind bzw. wir nach Auslieferung Fehler finden. Sperrungen, die zur 100 % Kontrolle dienen, müssen nicht angezeigt werden. Natürlich hat der Lieferant seine Produktion nicht „Personenabhängig“ definiert. Es kommt jedoch aufgrund von Personalveränderungen zu Qualitätsminderungen, da die Produkte zum großen Teil manuell gefertigt werden und die neuen Mitarbeiter trotz Schulungen und Einarbeitungen nicht das gleiche Qualitätsniveau halten können. Da diese Personalveränderung an ein bestimmtes Datum gebunden ist, haben wir uns dazu entschlossen, die Chargen aus diesem Zeitraum anders zu kontrollieren, was als Vorbeugemaßnahme auch OK ist. Ich denke, dann bin ich jetzt auf der sicheren Seite [:)] Viele Grüße, Bettina

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