QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › TS 16949 + externer QMB
-
AutorBeiträge
-
Hallo, ich bin externer QMB eines Automobilzulieferer.
Im Überwachungsaudit TS 16949 sagte der Auditor, dass ein externer QMB bei der TS 16949 nicht zulässig ist. Das wäre zwar nicht in der TS selbst, sondern in den IATF Zertifizierungsvorgaben so geregelt.
Die habe ich mir dann einschließlich IATF Auditorenleitfaden gekauft und geprüft.
Eine derartige Regelung habe ich nicht gefunden.
Habt Ihr von solchen Regeln gehört?
Stimmt das?Hallo !
Ist es nicht schon bei der ISO 9001 so, dass ein Mitglied des Unternehmens QMB sein muss ? Er kann aber auf externe Diesntleister – zur Unterstützung – zurückgreifen. Oder lese sich die Norm falsch ? Somit wäre es bei der TS verständlich wenn kein externer QMB zugelassen wird.
Lass dich doch vom Unternehmen einstellen, zumindest auf dem Papier…Ralf
geändert von – ralfab on 09/02/2011 10:55:16
geändert von – ralfab on 09/02/2011 10:55:36
Hallo!
Vielleicht solltet ihr das mal fixieren, was Du machst. Ein TS System mit einem externen QMB kann nicht funktionieren. Jeder von uns weiß ja was er täglich an Arbeit zu erledigen hat. Oder bist Du „nur“ für QM zuständig? z. B. Audits, FMEA, MSA, etc. Da läßt sich auch bei der TS drüber reden. Das muss aber dann auch so festgelegt sein. Einer muss ja auf die Qualität achten und Teile kontrollieren, sperren etc. Und jemand ist auch für die Durchführung der Arbeiten verantwortlich. Der jenige kann nicht nur ab und zu in der Firma sein.
Gruß
MichaelZu RalfAb: Der Beauftragte muss ein Mitglied der Leitung sein… und kann auch eine Zusammenarbeit mit externen Stellen einschließen.
Soweit der Normtext ISO 9001.Zu Michael:
Ja, deine Aussage verstehe ich und die ist mir auch klar. Das kann und sollte im Audit abgefragt werden und kann dann auch zu Abweichungen führen.
Aber die Abweichung kann dann nicht sein, dass der QMB ein Externer ist, sondern die Abweichung muss dann sein, dass der erforderliche Eingriff/Zugriff aus das QM System nicht sichergestellt ist. Oder dass nicht klar geregelt ist, wer was im Unternehmen macht hier der interne / externe Mitarbeiter.Aber die Aussage war ganz klar, dass diese Regelung des externen QMB generell nicht zulässig ist. Und die kann ich nicht nachvollziehen.
Hallo!
Anmerkung in der TS 16949 unter Punkt 5.5.2 Die Verantwortung eines Beauftragten der obersten Leitung kann in Angelegenheiten des QM Systems (nicht QS Anmerkung von mir) auch eine Zusammenarbeit mit externen Parteien einschließen. Das sagt doch ganz klar, das auf den Beauftragten der obersten Leitung nicht verzichtet werden kann. Und da heißt es auch ganz klar. Ein Mitglied der obersten Leitung benennen. Wobei ich ehrlich gesagt den Sinn eines externen QMb nicht verstehe.
Gruß
MichaelDu musst bei der Firma angestellt sein, bzw. einen Vertrag haben, dann ist alles IO.
Diese Richtlinie der TS gibt es.Der externe QMB sollte einen Vertrag haben, aus dem das mit dem QMB und seinen Aufgaben klar hervorgeht.
Dann gibt es meines Wissens nichts, was dagegen sprechen sollte.
Es sei denn es gab eine Änderung der TS in diesem Punkt in den letzten 16 Monaten? Solange muss ich mich nämlich schon nicht mehr mit diesem übertriebenen Machwerk beschäftigen :-))))Just my 2 cents
-
AutorBeiträge
- Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.