Transportschaden- Wer bezahlt?2008-10-31T08:44:27+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Transportschaden- Wer bezahlt?

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  • Amyboy
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 27

    Hallo zusammen,

    schon ein halbes Jahr verfolgt mich dieser Fall:

    Ein Lieferant hat die Ware, auch nach mehrmaliger Reklamation (mündlich) schlecht verzurrt. Auf dem Transportwege ist dann das passiert, was passieren musste. Ich habe dann Wut entbrannt, den LKW vom Hof geschickt.
    Der Lieferant hat bei sich die Ware sortiert und stellt uns die Kosten in Rechnung, weil er sagt, daß der Fahrer dafür verantwortlich ist. Im Prinzip ja aber ich habe Bauchschmerzen damit. Der Fahrer kann auch nicht immer beurteilen ob was hält oder nicht.

    Bitte um eure Meinung, damit ich diesen Fall mal vom Tisch bekomme.
    Danke

    Gruss

    Amyboy

    What’s up:-)))

    QM-Stefan
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 649

    Hallo Amyboy,

    ich weiß nicht genau welche gesetzlichen vorschriften hier zum tragen kommen. Aber !
    Der lieferant ist für die ordnungsgemäße sicherung der ware mitverantwortlich !!!
    Wir müssen hier jeden lkw überprüfen der mit unserer ware den hof verlässt, dazu zählt im besonderen die ladungssicherung. Um keine probleme zu bekommen werden bei der ausfahrt (Schrankenanlage) ca. 6 bilder automatisch aufgenommen, um bei problemen nach unfall ect. beweisen zu können, das die ladung gesichert war. Wenn ein fahrer seine ladung nicht richtig sichert, kommt er nicht vom hof.
    Schau doch mal unter:ladungssicherung.de
    da findest du bestimmt was.

    Schönes WE

    Gruß

    Stefan

    „Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Sobald man aufhört, treibt man zurück.“

    iso-män
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 83

    Hallo Amyboy,
    ich würde erstmal prüfen wie sind denn die vereinbarten Anlieferbedingungen: liefert euer Lieferant -ab Werk- oder -frei Haus-?
    Außerdem ist, so weit ich weiß, der Fahrer für seine Ladung und die dazugehörige ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich.
    Wo ist genau der vertraglich festgelegte Gefahrenübergang?
    Aber mal so ganz unter uns: vom Lieferanten ganz schön dreist, trotz mehrerer (leider nur mündlichen) Kundenbeschwerden nichts zu unternehmen (Fahrer unterweisen, Spedition Abmahnen, Fahrer/Spedition wechseln, etc) und dann als der Kunde die Lieferung ablehnt und zurückschickt, dem Kunden die Nacharbeit in Rechnung stellen, das ist echt „voll fett krass eh“.
    Am besten die entsandenen Kosten (Maschienenausfall, Werkerausfall, eigene Liefertermine beim Kunden versäumt, erhöhten Aufwand in Zeit/Ärger und Ablaufstörungen,etc. schön in Euro ausdrücken und der eigenen Geschäftsleitung vorlegen (Geld zieht immer)und dann mal sehen was pasiert ;-)))
    Nach genauer Klärung der Vertragsdetails und dem review deiner Kostenaufstellung wird euere Geschäftsleitung dann möglichereise ein klärendes Gespräch mit der Geschäftsleitung des Lieferanten führen.

    Gruß
    aus dem Süden
    iso-män

    Wir sind die Leute vor denen uns unsere Eltern immmer gewarnt haben.

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo!

    Wer versendet ist auch (mit dem Fahrer) dafür verantwortlich, das die Ware ordnungsgemäß verladen und gesichert ist. Ausnahme: Die Ladung wird noch mal umgepackt. Dann ist der Versender nicht mehr in der Haftung, weil er das Umladen nicht beaufsichtigen kann. Hier könnt ihr euch eigentlich entspannt zurücklehnen. Wenn nichts extra vereinbart wurde, zahlt hier euer Lieferant. Er kann sich evtl. an den Fahrer wenden, aber das ist nicht euer Problem. Übrigens: Gerade dort sollten Reklamationen IMMER schriftlich erfolgen. Es kann hierr schnell ein ganzer Auftrag verloren gehen, wenn die Ware nicht termingerecht und heil angeliefert wird. Übrigens gibt es (ich glaube von der BG) Lehrgänge zum Thema Ladungssicherung die sogar Vorschrift sind. Wenn euer Lieferant die nicht hat, oder nicht beachtet, hat er noch ein viel größeres Problem.

    Gruß
    Michael

    marwei
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 148

    Servus allerseits,

    ich (und mein zugegeben mittlerweile leicht verstaubtes Kaufmannswissen) seh das im Ansatz wie Iso-Män:

    „[…] erstmal prüfen wie sind denn die vereinbarten Anlieferbedingungen: liefert euer Lieferant -ab Werk- oder -frei Haus-?
    […] Wo ist genau der vertraglich festgelegte Gefahrenübergang?“

    Das ist an der ganzen Geschichte die entscheidende Frage. Nämlich wer für den Lieferweg haftet. Da gibt es Unterschiede. Beauftragt quasi der Lieferant den Spediteur (Frei Haus), oder der Kunde (ab Werk).
    Und Achtung: Bei Lieferbediungen gibts noch jede Menge weitere Möglichkeiten!!!

    Je nachdem ist dann der ein oder andere bei Schäden der Gelackmeierte und darf sich ggf. mit dem Spediteur rum ärgern.

    Allerdings sollte man auch berücksichtigen, ob die Verpackung der Produkte durch den Lieferant bereits entscheidend für die Beschädigung war, oder ob es tatsächlich an der Art und Weise des Transportes lag.

    In jedem Fall – erst mal die vereinbarten Lieferbedingungen abklären!

    Gruß
    M

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