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Hallo zusammen!Ich stehe vor dem gleichen Problem wie schon einige User vor mir….
Ich benötige ganz dringend eine Stellenbeschreibung QMB, kann in der Norm ausser „Pauschalaussagen“ leider nicht so wirklich viel finden und benötige das am liebsten „gestern“!Kann mir wohl bitte jemand aushelfen?
Grüße,
Tekka
mahlzeit!
ich machs mal im forum:
Der Geschäftsführer der Firma bestelltHerrn/ Frau:
zum/ zur Qualitätsmanagementbeauftragten (QMB).Der QMB ist federführend für die Ausarbeitung des Qualitätsmanagementsystems und für die Berichterstattung über die Wirksamkeit verantwortlich.
Für die sachgemäße Durchführung dieser Aufgaben ist der QMB mit den erforderlichen Mitteln und Befugnissen ausgestattet.Dem QMB ist die Umsetzung der Forderungen des QMS nach den geltenden Normen übertragen. In dieser Funktion hat der QMB direktes Vorspracherecht beim Geschäftsführer. Dem QMB obliegt insbesondere die Umsetzung der folgenden Aufgaben:
Durchsetzung, Überwachung und Weiterentwicklung des QM- Systems;
das Bewusstsein der Mitarbeiter in Bezug auf die Anforderungen des Kunden zu fördern;
Pflege der bestehenden und Erstellung neuer Qualitätsmanagement- Dokumente in Zusammen-arbeit mit den Bereichen, wobei die jeweiligen Bereiche für die inhaltliche Richtigkeit verantwortlich sind;
Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung in allen Bereichen zu initiieren;
Qualitätsprobleme in Kooperation mit den Bereichen festzustellen und aufzu-zeigen;
Problemlösungen zu veranlassen oder zu empfehlen;
die Verwirklichung der Problemlösungen zu überprüfen (Projektverfolgung);
die Planung, Organisation und ggf. Durchführung von System-, Prozess- und Produktaudits einschließlich der entsprechenden Dokumentation auf Basis der aktuellen QM- Dokumentation;
Überwachung von Korrekturmaßnahmen;
Regelmäßige Berichterstattung an den Geschäftsführer über den Stand und die Entwicklung des QM- Systems bzw. sofortige Berichterstattung bei akuten Qualitätsproblemen.Der QMB hat das Recht sich lückenlos über alle Qualitätsbelange in der Firma zu informieren. Alle Mitarbeiter des Unternehmens sind verpflichtet, auf Anforderung des QMB entsprechende Informationen bereitzustellen bzw. dem QMB Einsicht in qualitätsrelevante Unterlagen zu gewähren.
hoffe das hilft dir.
gruß
arminHallo,
schau mal in Dein Postfach
Gruß Stefan
COOOOL!!!!
danke danke danke!!!
tekka
Hallo Rudolf,
kannst Du mir die bitte auch zukommen lassen ?
Gruß,
Thomas -
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