Staplerfahren mit einem intakten Auge!?2006-03-27T10:52:55+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Staplerfahren mit einem intakten Auge!?

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  • ce582
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    Beitragsanzahl: 9

    Hallo zusammen!

    Wir haben in unserem Betrieb folgendes Problem:
    Unsere neue Betriebsärztin hat unserem Lagerleiter, der auch Stapler fährt, das Fahren aufgrund nur eines intakten Auge untersagt.
    Nach Rücksprache mit unserer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit meinte dieser, dass das mit einem Auge gesetzlich ok wäre.

    Vielleicht könnt ihr mir ja in der Sache weiterhelfen und mir sagen was wirklich laut gesetz vorgeschrieben ist.

    MFG Corin

    stephan_35
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 437

    Untersagen kann sie es nicht, dass kann nur der Chef. Aber dran halten würde ich mich auf alle Fälle!
    Bei einem Auge ist das Schätzen von Entfernung zu gefährlich. Wollt Ihr dieses Risiko tragen, dann nur zu. Aber warum ein solches eingehen.

    Gruß Stephan

    geändert von – Stephan_35 on 27/03/2006 15:21:02

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Moin,

    ich kenn das auch aus der Vergangenheit. Durch das Fehlen eines Auges ist das räumliche Sehen und damit das Abschätzen von Entfernungen nicht mehr zu 100% gegeben. (Autofahren dürfen sie meist aber noch….).

    Aus Versicherungstechnischen Gründen würde ich ihn nicht mehr auf den Stapler lassen.
    Aber am besten fragst du mal bei eurer BG nach.

    Dino

    QMarc
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 925

    Moin Corin,

    die zugehörige Corschrift ist die BGV D27. § 7, Abs. 1 sagt dazu:
    „Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die
    1. mindestens 18 Jahre alt sind,
    2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und
    3. ihre Befähigung nachgewiesen haben.“

    So, da genau ist das Problem: Ist euer Lagerleiter dazu geeignet?
    Ich würde es so lösen, dass ich ihn – wie bei den Führerscheinübungen – einen Parcours absolvieren lasse, bei dem die üblichen Anforderungen getestet werden. Schafft er es, ist es aus meiner Sicht ok. Alternativ würde ich einfach einen Bllick in seine Praxis werfen und schauen, ob es bei ihm schon zu Unfällen oder Beschädigungen gekommen ist, die über das normale Maß hinaus gehen.

    Es kann auch sein, dass euer Lagerleiter bedingt durch die eigeschränkte Sehtüchtigkeit besonders sorgsam fährt.

    Ich denke auch im Hinblick auf sein Selbstwertgefühl würde ich nicht nur der Empfehlung der Betriebsärztin folgen … die Praxis zählt und da kommen mitunter erstaunliche Sachen zutage.

    Viele Grüße

    QMarc (unter anderem auch Fachkraft für Arbeitssicherheit)

    P.S.: Ich habe einen guten Bekannten, der seit ca. 20 Jahren bedingt durch einen Berufsunfall „einäugig“ unfallfrei Auto fährt.

    ____
    Unser Kopf ist rund, damit unser Denken die Richtung wechseln kann.

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