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Hallo Qualitäter,
hatte bei einem P-Audit bei einem Lieferanten (Automotiv) die Feststellung machen müssen, daß das Sperrlager nur durch eine farbliche, rot eingegrenzte Bodenmarkierung, rotem Regalanstrich und Schild „Sperrlager“ gekennzeichnet ist.
Nach meinem Dafürhalten ist das nicht ausreichend, da Hinz und Kunz zugreifen kann.Wer kann mir einen Verweis auf die ISO, QS 9000 oder Ts 16949 geben, wo es erwähnt wird, daß das Sperrlager verschlossen sein muß?
Danke vorab!
qualyman
Hallo Qualyman,
also ich halte es nicht für ausreichend, dass die Produkte lediglich in einem getrennten Bereich stehen. Einen abschließbaren Bereich halte ich allerdings für übertrieben.
Bei uns gibt es diesen Bereich auch, allerdings wird auch jedes Teil extra noch einmal mit einem Sperranhänger versehen (was, wann, wer…). Das Material wird über die Materialnummer in SAP gesperrt. So kann zwar ein Mitarbeiter vorsätzlich das Teil verbauen aber spätestens bei der Zwischenprüfung wird auffallen, dass das eingebaute Material nicht mit der angegebenen Materialnummer übereinstimmt (würde jemand ein gesperrtes Material verwenden, müsste er eine andere Materialnummer angeben, sonst könnte er seinen vorgang nicht abschließen). Freigeben kann dann nur die Qualitätssicherung (nach abgeschlossenen Maßnahmen), bzw. veranlasst die Verschrottung. So decken wir den Punkt 8.3 Lenkung fehlerhafte Produkte der DIN EN ISO 9001:2000 ab: Die Organisation muss sicherstellen, dass ein Produkt, das die Anforderungen nicht erfüllt, GEKENNZEICHNET [das Produkt, nicht der Ort, an dem es sich befindet!] und gelenkt wird [besonderer Stellplatz = Sperrlager], um seinen unbeabsichtigten Gebrauch oder seine Auslieferung zu verhindern [SAP-Sperrung].Grüße Alblondie
Hallo qualiman,
wir sind gerade durch das Zertifizierungsaudit der TS 16949 durch und hatten dort auch das Thema. In unserem Werk ist im Wareneingangsbereich auch nur eine Fläche rot markiert als Sperrlager. Läßt sich bei uns (Platzbedarf) nicht anders regeln. Zusätzlich bekommt jede gesperrte Ware oder Produkte ein Schild „gesperrt“ mit den erforderlichen Produktdaten und Grund. In der VA „Lenkung fehlerhafter Produkte“ ist dieses Verfahren beschrieben sowie die befugte Entnahme (durch QS) geregelt. Ist beim Audit auch so akzeptiert worden.
Mfg Harry -
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