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QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Sog. mitgeltende Dokumente
Hallo alle,
ich habe beim Aufbau unseres QMS nach 9001:2000 in die Prozessbeschreibungen einen Punkt „Mitgeltende Dokumente“ aufgenommen. Dort sind die Dokumente aufgeführt, die für den Prozess gültig sind.
Im Zuge der Überarbeitung zur 9001:2008 stellt sich mir die Frage wozu ich das eigentlich brauche. Ich führe im Begleittext zu Prozessablauf und Verfahrensbeschreibung (Tabelle) die benötigten Dokumente auf. Das müsste doch eigentlich reichen, oder?
Heiko
Hallo Heiko S.
ich führe ebenso die mitgeltenden Dokumente auf dem Deckblatt tabellarisch auf.
So hat man alles direkt auf einen Blick.
– Erleichtert m.E. die Einarbeitung
– du siehst bei einer Änderung im Prozessablauf, welche Dokumente ggf. auch noch kurz gecheckt und evtl. geändert werden müssen
– Erleichtert die Auditierung
Gruß
Evereve99
„Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“
– TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZ
Hallo,
eigentlich finde ich den Begriff Mitgeltende Regelungen umfassender als den der Mitgeltenden Dokumente, denn neben Verfahrens- und Arbeitsanweisungen können auch Vorgaben in Form von Gesetzestexten Input für bestimmte Ablaufschritte darstellen.
Diese sollten nicht nur auf dem Deckblatt in Form einer Tabelle zur Regelung auftauchen, sondern in der Ablaufbeschreibung den jeweiligen Ablaufschritten des Prozesses zugeordnet sein.
Das habe ich doch richtig verstanden, oder?
Qubi
Hallo
in Zeiten elektronischer Handbücher ist es doch kein Problem , die mitgeltenden Dokumente als Hyperlink einzufügen.
Gruß,
Martin S