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Hallo Harald!
Ok, gebe mich geschlagen. Ich werde zwar das dumpfe Gefühl nicht los, daß man bei Euch einiges verbessern könnte, weiß mangels Detailskenntnissen aber nicht, ob die notwendigen Instrumente unter die Genfer Konvention, das Kriegswaffenkontrollgesetz oder nur das StgB fallen. Von daher: Viel Glück!
Schöne Grüße
Frank
„Es ist alles gesagt – nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
Frank,
das mit den Genfer Konventionen gefällt mir.
Und mit dem Verbesserungspotential hast du zweifelsfrei Recht.
Da jedoch (auch) meine Internetaktionen vom Unternehmen gescreent werden, kann ich hier keine detailierten Infos rausrücken, ohne meinen Job zu riskieren.
Aber vielleicht schaff ich es ja auf das nächste UT.
Gruß
Harald
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es.
– ob ein Teil mit welcher Stichprobengröße geprüft werden muss …oder nicht, sieht man erst, wenn der Logistiker die Lieferung eingebucht hat. Dann ist sie aber schon nach FIFO eingelagert. Also jwh. Janz weit hinten.
Ich möchte das nochmals hinterfragen:
Ich bucht die Ware an den freien Bestand und prüft nach dieser Buchung.
Habe ich das richtig verstanden?