Sicherheitsunterweisung / Arbeitsrecht2012-02-20T09:36:57+01:00

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Ansicht von 13 Beiträgen – 1 bis 13 (von insgesamt 13)
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    Beiträge
  • Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo!

    Wir lassen z. Z. die jährliche Unterweisung für Arbeitssicherheit von einem externen Anbieter durchführen. Direkt nach der Frühschicht werden die Mitarbeiter unterwiesen (gilt als Arbeitszeit) Nun gibt es einige Experten, die ständg keine Zeit haben und nicht daran teilnehmen wollen. Frage: Wie kann ich mich da verhalten? Gibt es da Möglichkeiten die für beide Seiten erträglich sind?

    Gruß
    Michael

    Frank_Hergt
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1530

    Hallo Michael!

    Ich habe wegen Terminkonflikten vom Sicherheitsbeauftragten auch schon mal sein Powerpoint zum Lesen rübergeschossen bekommen, habe dann sein kleines Abschlußquiz an meinem Schreibtisch gemacht und damit war für ihn gut.
    Er kennt mich allerdings auch und weiß, daß ich Lesen und Schreiben kann ;-)

    Schöne Grüße

    Frank

    „and pray that there’s intelligent life somewhere up in space,
    ‚cause there’s bugger all down here on earth!“ (Monty Pythons / Galaxy Song)

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    Hallo Michael,

    nicht nur der Unternehmer hat Pflichten im Arbeitsschutz, auch die Arbeitnehmer, nämlich eine Mitwirkungspflicht.

    Wenn du diese Leute nicht über die Motivationsschiene bekommst, bleibt dir wahrscheinlich nur die Disziplinarschiene.

    Inwieweit das als verträglich eingestuft werden kann überlasse ich dir selber.

    Warum macht ihr die Unterweisung außerhalb der regulären Arbeitszeit?

    Gruß

    Evereve99

    „Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“
    – TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZ

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo evereve!

    Weil wir es Personalmäßig nicht anders hinbekommen. Wir Platzen Auftragsmäßig aus allen Nähten. Das geht nicht anders. Und unsere Maschinen können nicht einfach angehalten werden.

    Gruß
    Michael

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    Ich habe gefragt, weil bei Unterweisungen während der Arbeitszeit noch eher Akzeptanz gegeben ist, als wenn die Kollegen dazu eine „Mehrleistung“ an Zeit erbringen müssen.
    Aber das ist dir auch selber klar.

    Gruß

    Evereve99

    „Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“
    – TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZ

    Vivian
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 378

    Hallo,

    das Thema sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen.

    Der Arbeitgeber hat die Pflicht, seine AN zu schützen und zu unterweisen. Im eignen Interesse und Risikomanagement (Haftung für die Gesundheit der AN) sollte er die säumigen AN zur Arbeitsschutzunterweisung zwingen.

    Ich kenne ein Unternehmen in einer unfallträchtigen Branche, das ist seiner Unterweisungspflicht per Abmahnung nachgekommen. Welcher Unternehmer, Geschäftsführer möchte schon lebenslangen Unterhalt z. B. für die Familie eines nicht ordnungsgemäß unterwiesenen und verunglückten Mitarbeiter zahlen? Die Berufsgenossenschaften und Versicherungen sind bei schuldhafter Verletzung der Arbeitgeberpflichten ganz schnell raus aus dem Geschäft.

    Schöne Grüße

    Vivian

    alblondie
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 204

    … vorsicht auch beim Thema „lesen lassen“. Nach §12 ArbSchG wird das meistens nicht als „ausreichend“ gewertet im Falle eines Falle.
    Grüße, Alblondie.

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hallo Michael,

    Unterweisungen sind Pflicht !

    Wer sich davor permanent drückt, bekommt eine Abmahnung und ggfs. die Kündigung.

    Wie vorher schon geschrieben, kann das ziemlich schnell existenziell für beide Seiten werden, wenn man bei diesem Thema schlampert.

    Nachschulungstermine unbedingt schriftlich dokumentieren (sowohl Grund der Abwesenheit des abwesenden Mitarbeiters und den neuen Termin) – und vom MA unterschreiben lassen !

    Wichtig ist auch das Management der Unterweisungen – z.B. im Outlook-Kalender (ich mach das in Access).

    Gruß,

    Martin S

    Hannes Neuhaus
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1

    Hi,
    ich melde mich auch mal zu Wort. Es ist so, dass Unterweisungen Pflciht sind. Allerdings kann man diese beispielsweise durch eLearning Plattformen oder ein eLearning Angebot unterstützen. Wichtig ist dann nur, dass eben alles dokumentiert wird, sodass es vor Gericht auch Bestand hat. Da kann dann ein Test zur Sicherheitsunterweisung sehr gut eingesetzt werden. Auf Dauer sollte die Einweisung aber persönlich erfolgen. In einigen Gebieten (Gefahrenstoffe) muss die Sicherheitsunterweisung sogar persönlich erfolgen! (Quelle: https://arbeitsschutz-zentrum-petrich.de/leistungen/sicherheitsunterweisung/) Deswegen hier auf jeden Fall aufpassen. Solltest du beispielsweise einen konservativen Richter haben, der sagt dir schnell, dass eLearning nicht ausreicht. Ein moderner Richter hingegen würde den zustimmen. Das Dokumentieren und Kontrollieren ist wichtig.

    Beste Grüße

    Alina Hoffmann
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2

    Hallo,

    Unterweisungen haben zum einen das Ziel Arbeitsprozesse weiterzuentwickeln und positiv zu beeinflussen, zum anderen sind sie unabdingbar für die Sicherheit am Arbeitsplatz und daher Pflicht gemäß Arbeitsschutzgesetz § 12 Absatz 1. Auch für den AN gilt dies, somit sollte das auch dementsprechend kommuniziert werden. Es ist im Sinne aller, dass für ausreichend Sicherheit am Arbeitsplatz gesorgt ist, das sollte auch von jedem so aufgenommen werden. Es gibt eine Vielzahl Methoden wie die Unterweisungen für die MA erfolgen könne, z.B. durch E-Learning Plattformen oder eben klassische Vorträge, was durch das Persönliche eventuell noch etwas mehr zum Erfolg der Maßnahmen beitragen könnte.

    LG

    Kerstin Stern
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1

    Hallo,

    Ziel der Anweisungen des Unternehmens ist es, Bedingungen und Verhaltensweisen von Mitarbeitern und Managern zu erreichen oder aufrechtzuerhalten, die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz bei der Arbeit angemessen sind.
    Unterweisungen schärfen das Bewusstsein der Mitarbeiter, fördern die Motivation zu verantwortungsbewusstem Handeln und tragen so aktiv zur Unfallverhütung bei.
    Wenn andererseits Führungskräfte ihre Mitarbeiter nicht unterweisen, vernachlässigen sie ihre Fürsorgepflicht. Neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen können sich daraus auch zivilrechtliche Ansprüche ergeben. Im Krankheitsfall können die Kostenverantwortlichen vom Manager einen Kostenbeitrag verlangen, und wenn ein Mitarbeiter verletzt wird, kann er Schadenersatz fordern.

    LG

    Alina Hoffmann
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2

    Hallo alle zusammen,

    gerade bei größeren Unternehmen mit einigen Mitarbeitern macht es Sinn, vorab Umfragen zu den möglichen Terminen zu starten. Wenn man den Mitarbeitenden einfach einen Termin einträgt, haben einige grundsätzlich keine Zeit. Wir machen die Umfragen beispielsweise mit Online-Tools wie Doodle oder anderen möglichen Programmen zur digitalen Zusammenarbeit. Die Angestellten sind dann verpflichtet sich einen der vorgeschlagenen Termine auszusuchen und sich auch an diesen zu halten. In der Theorie funktioniert das einwandfrei, aber Ausnahmefälle gibt es immer!

    Harald Schmidt
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1

    Hey Michael,

    Schulungen und Unterweisungen verhindern verhaltensbedingte Unfälle und sind gemäß dem §12 Arbeitsschutzgesetz sowie §4 der DGUV Vorschrift 1 verpflichtend. Ebenso sind Unterweisungen für die Nachweispflicht des Unternehmers / Unternehmerin zu dokumentieren (schreibt: Unterweisungen / Schulungen | ASIKOO). Man kommt als Betrieb nicht drum herum, alle Mitarbeiter zu schulen. Was sich manchmal schwierig gestaltet. Wir haben gute Erfahrungen mit eingearbeitetem Fachperson gemacht, die als Multiplikatoren dienen und den Unternehmer unterstützen seine Führsorgepflicht wahrzunehmen.

    Beste Grüße

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