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Hallo zusammen!
Ab welcher Betriebsgröße benötigt man einen Sicherheitsbeauftragten / Fachkraft für Arbeitssicherheit und welche Quali muss diese Person haben?
Wir haben ca. 90 MA an zwei Standorten.
Danke für Eure Hilfe!
Gruß
Henninghallo Henning
für Sicherheitsbeauftragte gilt: * pro 70 (Werkstatt) bzw. 250 (kaufm.) Beschäftigte 1 Sicherheitsbeauf-tragter notwendig (Anl. 1 zu §9, Abs. 1 des BGV A1)
* bei Bestellung muss Betriebsrat beteiligt werden (§719 RVO)Für Fachkraft für Arbeitssicherheit habe ich dir leider keine Angaben.
Gruß msb
rem difficilem aggredi
Hallo Henning,
ich bin Sicherheitsbeauftragte in einem Betrieb der chemischen Industrie.
Sicherheitsbeauftragte und Fachkraft für Arbeitssicherheit sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Die Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie hat das Thema wie folgt geregelt:
„Die Zahl der nach § 22 Abs. 1 SGB VII zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten ergibt sich aus Abschnitt 1.3 „Zahl der Sicherheitsbeauftragten“ der Unfallverhütungsvorschriften der BG der chemischen Industrie“ (§ 9 der Allg. Vorschriften der Unfallverhütungsvorschrift der BG Chemie). Andere BG’en werden ähnliches haben.
Weiter: „Nach der Zwecksrichtung des Gesetzes (SGB VII) und zur Vermeidung von Interessenkollisionen sollen leitende Angestellte, Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden. Diese Personen tragen aufgrund ihres Arbeitsvertrages eigenständige Verantwortung, während Sicherheitsbeauftragte in dieser Eigenschaft nicht verantwortlich sind. (…)
Ebensowenig können Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.“Alles klar?
Unterlagen zum Thema Sicherheitsbeauftragte können bei den BG’en abgefordert werden.
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
Gruß
ElkeMoin Henning,
die Beschreibung der Aufgabengebiete hast Du ja bereits :-).
Kurzgefasst würde ich es wie folgt zusmamenfassen:
Sicherheitsbeauftrager: Linienfunktion, Nebentätigkeit, Beratung seines Arbeitsbereiches, Anzahl entsprechend Anlage 2 BGV A1 (siehe § 20)Fachkraft: Stabsfunktion (direkt der Geschäftsleitung unterstellt), beratende Funktion, Überwachung aller arbeitsschutzrechtlich relevanten Themen der gesamten Firma, geregelt im Arbeitssicherheitsgesetz, BGV A1 (§ 19), Einsatzzeit je nach BG geregelt in der entsprechenden BGV A2.
Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten dauert ca. 1 Woche und sollte ca. alle 5 bis 7 Jahre wiederholt/aktualisiert werden, die zur Fachkraft dauert aktuell ca. 3 Jahre und fordert permantene Weiterbildung. beide Fortbildungen werden von der BG (und vom Unternehmer) bezahlt.
Ich hoffe, das hilft dir weiter,
viele GrüßeQMarc
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Wie verlassen sind die Wege des geringsten Widerstands?geändert von – qmarc on 02/06/2006 12:54:48
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