Schwerentflammbarkeitsprüfungen an Kunststoffen2006-03-22T14:42:39+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Schwerentflammbarkeitsprüfungen an Kunststoffen

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  • msb
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    Hallo Forum,

    es geht um die Prüfung zur Schwerentflammbarkeit an Kunststoffen (FMVSS 302) diese spricht bei den Proben von Fertigteilen. D.h. man nimmt gespritzte Teile, sägt eine Probe heraus und macht eine Schwerentflammbarkeitsprüfung. Das machen wir bisher aus Teilen unserer Serienfertigung.

    Nun kam die Frage auf, ein Probenwerkzeug anzufertigen und dann Probekörper zu spritzen (sind ja auch Fertigteile) und diese zu prüfen. Ist das zulässig? Macht das schon jemand so?

    Über reichlich Feedback würde ich mich freuen.

    Gruß msb

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    Nicht die Menge an Worten ist entscheidend, sondern ihr Gewicht

    Lothar
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    Hallo MSB

    Ich denke Deine Vorgehensweise würde dem Sinne der Anforderung nicht entsprechen, wenn man die Brennprüfung „am Produkt“ haben will. Ich denke, deine jetzige Vorgehensweise ist eher die richtige, wenn Du am Produkt die gefährdetste Stelle (z.B. mit dünnster Wandstärke) verwendest.Dein Kunde will sicher wissen, ob das Produkt, das er einsetzt oder vertreibt, gefährdet ist oder nicht.
    Ist meine Meinung.

    Gruß vom Frühling im Süden (war Spaß)

    Lothar

    Qualiurmel
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    Hallo msb,

    zur Brennbarkeitsprüfung von Kunststoffen gibt es 2 große Normen.

    Die von Dir angesprochene FMVSS 302 und noch die DIN 75200.

    Hier mußt Du schaun was gefordert ist:
    Es gibt die Brenngeschwindigkeit / Brennrate.
    Für die Brennrate werden sog. Probekörper gespritzt (Platten mit definierten Abmessungen).
    Die Aussage ist letztendlich wie schnell diese definierten Probekörper abbrennen (cm / min).

    Was es außerdem gibt ist die sog. Glühdrahtprüfung (Ich vermute, die wird bei Euch gemacht)
    Hier wird das fertige Kst.Teil mit einem Glühdraht (Temp. 650, 750 oder 960°C) beaufschlagt.
    Das Kst.teil darf nicht brennen, bzw. muss nach Entfernen des Glühdrahtes von alleine innerhalb einer bestimmten Zeit verlöschen.

    Gruß

    QU

    msb
    Teilnehmer
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    Hallo QU,

    wir machen die erste deiner beschriebenen Prüfungen. Nach deiner Aussage dürfte ich also extra Probenteile herstellen, entgegen der Meinung von Lothar.
    In welcher der beiden Normen steht, dass entsprechende Probenkörper gespritzt werden, in der DIN 75200?

    Gruß msb

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    Qualiurmel
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    Hallo msb,

    genau richtig, in der DIN 75200.

    Diese ist wohl aus der FMVSS 302 heraus entstanden.

    In der FMVSS sind die max. zulässigen Brennraten/Brenngeschwindigkeiten vorgegeben.

    Hier gibt es aber erfahrungsgemäß auch unterschiedliche Vorgaben von den jeweiligen Kunden.

    In der DIN 75200 sind aber darüberhinaus die Themen Probekörper (Abmessungen), Brennraum, Brennergröße, Brenngas… detailliert beschrieben.

    Wenn Du die Brennrate / Brenngeschwindigkeit prüfen musst, klär genau mit Deinem Kunden genau ab, nach welcher Norm zu prüfen ist, sonst gibt es hinterher nur unnötige Diskussionen.

    Gruß

    QU

    Lothar
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    Hallo MSB

    Ich möchte meine Meinung vom 22.03.06 noch ein wenig präzisieren (mir liegen die beiden Normen leider nicht mehr vor).
    Du schreibst ja in Deiner Anfrage von Proben von Fertigteilen.
    Meine Erfahrung hat gezeigt, dass der Kunde ja die Gegenproben, die er macht, auch nur aus den vorliegenden Fertigteilen entnehmen kann, und dieses Ergebnis für ihn entscheidend ist.
    Ich denke, Du solltest Dich mit dem Kunden in Verbindung setzen und mit ihm den Probekörper vereinbaren. Wir haben zusammen mit dem Kunden die kritischste Stelle des Fertigproduktes definiert und dort unsere Proben entnommen und gebrannt (z. B. dünnste Wandstärke). Bei kleineren Teilen ist dies sowieso anders gar nicht möglich, es sei denn, der Kunde ist mit den Ergebnissen des genormten Probekörpers einverstanden, was er aber bei uns nicht war.
    Schönes Wochenende aus dem nun wirklich frühlinghaften Süden

    Lothar

    Qualiurmel
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    Hallo zusammen,

    aus dieser Diskussion ist ersichtlich, dass das A und O die Absprache / Definition mit dem Kunden ist.

    Unser Kunde z.B. besteht darauf, dass für die verwendeten Kunststoffgranulate einmal jährlich der Nachweis zu erbringen ist, dass die Vorgaben aus der FMVSS 302 / DIN 75200 eingehalten werden.

    Das geht nur mit Probekörpern aus dem entsprechenden Material und die Prüfung wird in einem akkreditierten Labor durchgeführt.

    Gruß

    QU

    msb
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    Hallo QU,

    die Absprache mit dem Kunden ist immer unabdingbar. Aber bin nun an die DIN 75200 gelangt. Dort spricht man zwar von Probekörper aber nicht aus Granulat, sondern aus Fertigteilen. D.h. für mich die gute alte Methode aus Fertigteilen sich die Probekörper auszusägen, scheint von der Norm her richtiger als die Granulat-Probekörperwerkzeug-Methode.

    Gruß msb
    ———————————
    Nicht die Menge an Worten sind entscheidend, sondern ihr Gewicht

    Qualiurmel
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    Hallo msb,

    grundsätzlich hast Du recht.

    Da wir aus dem gleichen Granulat unterschiedlich große Teile (kleine Stecker < 1 gr. bis Gehäuse >200 gr.)für unterschiedliche Kunden spritzen, bleibt uns nichts anderes übrig, als erst Probekörper zu spritzen.

    Diese werden dann getestet und die Brennrate x mm/min für den Probekörper aus dem entsprechnden Granulat ermittelt.

    Gruß

    QU

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    Hallo QU,

    wenn ihr mit dieser Vorgehensweise klar kommt und kein Kunde oder sonstwer es beanstandet, warum nicht.

    Gruß msb
    ———————-
    rem difficilem aggredi

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